Vorratsdatenspeicherung für die Kontrolleure der Vorratsdaten

Na, wenn das nicht der Klopfer ist: Da wird einem Mannheimer Polizeibeamten vorgeworfen, dass er per Mail die einen aufgezeichneten Notruf weitergeleitet hat.

Die Staatsanwaltschaft glaube ihm nachweisen zu können, dass er den Mitschnitt des Notrufs per Mail an Außenstehende verschickt habe, schreibt das Blatt.

schreibt Heise. Ja, was kann man auch mittels Vorratsdatenspeicherung: Feststellen, wer wann an wen eine Mail verschickt hat. Und wer hat Zugriff auf diese erhobenen Daten: Polizeibeamte!

Na ist das nicht grossartig! Aber – wie bei der Telekom – sind gewisse Personenkreise natürlich – laut unserem Bundesüberwachungsinnenminister Schäuble absolut integer und das Volk braucht sich keine Gedanken zu machen. Wie sagt Fefe immer: Muhahahahahahaha

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