damit die Bundesanwaltschaft mal eben den Ermittlungsbehörden attestieren kann, dass „Kleinkriminelle“ als Terroristen angesehen werden können und damit das volle Programm der Ermittlungstechniken gegen sie aufgefahren werden kann:
Zusätzlich seien die Telefongespräche an dem Arbeitsplatz des Beschuldigten, einem Altenpflegebetrieb, abgehört und aufgezeichnet worden. „Das war kein Großer Lauschangriff, das war ein Riesenlauschangriff“, so der Hamburger Anwalt Manfred Getzmann.
ist bei Tagesschau-Online zu lesen.
Es ist erfreulich, dass bundesdeutsche Gerichte die Aktionen rund um das G8-Treffen in Heiligendamm nachträglich als nicht rechtens einstufen. Es hilft aber nicht wirklich, denn die gewonnenen Informationen/Daten werden GANZ gewiss nicht nachträglich gelöscht. Und WENN sie gelöscht werden sollten, dann gibt es diese bestimmt noch auf irgendeinem Backup, dass man im Bedarfsfalle wieder einspielen kann.
So Herr Schäuble, nun sagen sie doch bitte in diesem Zusammenhang noch einmal LAUT und DEUTLICH, dass in diesem, unseren Lande kein Bürger Grund habe sich Sorgen zu machen, dass Onlinedurchsuchungen und Vorratsdatenspeicherung mal den Falschen treffen können.