Betrogene Spammer mit Hilfe der Landesdatenschutzbeauftragten „jagen“

Ich hasse Spammer – und gegen die meisten ist man juristisch machtlos, da man keine Handhabe gegen Spammer im Ausland hat. Bei ausländischen Spammern hilft nur die technische Eindämmung der Auslieferung durch – vorsichtige! – technische Maßnahmen.

Gegen Spammer aus Deutschland allerdings hat man rechtliche Möglichkeiten und behilflich sind hierbei die Landesdatenschutzbeauftragten. Das zeigt auch mein aktueller Problemfall mit der Firma Domainprofi GmbH in Osnabrück. Am 10.04.2014 sandte mir die Firma Domainprofi GmbH eine Briefwerbung mit dem Angebot diverse „Top Domains“ zu zum „Sonderpreis“ an. Zu diesem zweck sandte mir die Firma Domainprofi GmbH ein Werbeschreiben an eine Postanschrift, unter der ich seit ca. 14 Jahren nicht mehr erreichbar bin. Hinzu kommt, dass die Adresse in gewisser Hinsicht recht speziell war – ich habe sie NIEMALS „öffentlich“ genutzt. Sie war nur in einer (öffentlich recherchier-, aber nicht verwertbaren) Datenbank eines Domainregistrars (RIPE) enthalten. 

Wie also kommt die Firma Domainprofi GmbH dazu, mich mit derart alten Adressdaten per Briefpost zu bespammen? Mein Standardanschreiben für Spammer

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bezug nehmend auf ihre Briefpost vom 10.04.2014 an die Anschrift:

$Name
$Strasse
$PLZ $Stadt

fordere ich Sie hiermit auf, mir auf Grundlage des §34 Bundesdatenschutzgesetz, mitzuteilen:

1) Die Quelle, aus der Sie meine personenbezogenen Daten bezogen haben,
2) Die Art und den Umfang der über mich gespeicherten personenbezogenen
    Daten
3) Etwaige Stellen, an welche Sie die Daten bereits weitergegeben
    haben(könnten)
4) Den Zweck der Speicherung

5) Ich fordere ich Sie auf - nachdem Sie ALLE oben genannten Punkte recherchiert und beantwortet haben - meine bei
   Ihnen vorliegenden personenbezogenen Daten zu löschen.


Ich setze Ihnen für Obiges eine Frist bis zum $Frist.

wurde kurz und knapp mit „Ist eine Firma, das BDSG greift nicht“ beantwortet. Diese Aussage ist sachlich falsch. Beschrieben habe ich meine Erwiderung bereits hier bei Google+ – ich spare euch hier die Wiederholung des Textes. Kurz: Die Firma irrt massiv, auch Firmen können unter gewissen Umständen unter das BDSG fallen.

Nachdem meine Klarstellung mit der nochmaligen Aufforderung um Klärung an die Firma Domainprofi GmbH unbeantwortet blieb, schaltete ich den Landesdatenschutzbeauftragten des Lande Niedersachsen ein. Seine Antwort war kurz und knapp:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Sehr geehrter Herr Köpke,

Das Unternehmen DomainProfi GmbH, Osnabrück, hat den Adressdatensatz der $FIRMA aus der Firmendatenbank Marketing1 www DOT marketing1 DOT net/de (Link von mir entfernt) erhalten.

Der Adressdatensatz ist von der DomainProfi GmbH nicht an Dritte übermittelt und gelöscht worden.

Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrage

$Bearbeiter

Wir lernen: Die Steuergelder, die uns die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern kosten, sind (zumindest teilweise) sehr gut angelegt. Nach knapp 14 Tagen hat mir der freundliche Datenschutzbeauftragte eine befriedigende Antwort gesandt. Ich gehe davon aus, dass die Firma Domainprofi GmbH die Daten tatsächlich gelöscht hat (sonst kämen die wohl in „Teufels Küche“). Eine besondere Freude ist es mir, zu wissen dass Domainprofi GmbH von einem Adressverkäufer übers Ohr gehauen wurde, da sie wohl asbach-uralte Datensätze gekauft haben. Geschieht ihnen recht. Schon der Versuch zu spammen soll schmerzhaft sein.

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