Nene, nix von wegen wir stören eure Infrastruktur. Bloss nicht!
Aber sollte man der GVU vielleicht mitteilen, an welchem Material man höchstselbst Rechte (alleinige) besitzt und die GVU auffordern, eben diese NICHT zu löschen?
Sehr geehrte Damen und Herren
hiermit gebe ich Ihnen zur Kenntnis, dass folgende im Internet kursierende Videodateien, von mir in das Internet verbracht wurden und ich der alleinige Rechteinhaber bin.
Ich untersage Ihnen (sowie von Ihnen beauftragte Unternehmen) hiermit – bis zum schriftlichen Widerruf – die unterstehenden Dateien zu löschen, zu manipulieren oder andere Unternehmen zu beauftragen meine Daten zu manipulieren oder zu löschen.
- Meine_Tochter_in_Windel.avi Laufzeit 02:21
- Meine_Tochter_zahnt.avi Laufzeit 01:52
- Meine_Tochter_in_Kleidchen.avi Laufzeit 1:42
- Meine_Tochter_ist sauer.avi Laufzeit 1:13
12385. Konfirmation 112.avi Laufzeit 1:23
Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass sowohl meine Familie weit auf diesem Erdball verstreut ist, und zum zweiten Datenträger keine unendliche Lebensdauer besitzen, habe ich mich entschlossen, die Dokumentation des Heranwachsens der zukünftigen Retterin des Planeten ausschliesslich im Internet zu speichern. Aus diesen Grunde sind Sie sicherlich einverstanden eine Gebühr von 20.000€ pro – durch Ihr Zutun oder auch nachgewiesenem Nichteingreifen – gelöschter Datei als Vertragsstrafe an mich zu überweisen.
Wie schickt man das? Fax? Einschreiben? Einschreiben-Rückschein, oder lässt man dies durch einen Notar zustellen, damit auch der Inhalt beglaubigt ist?
Ich bin in diesem Bereich einfach zu unerfahren.
Erst notariell beglaubigen, dann Einschreiben mit Rückschein. Würde ich sagen.
@Wolf-Dieter:
Rechtssicher zustellen kann man auch, wenn man das Einschreiben erst direkt bei der Post – in Anwesenheit eines Zeugen – verschliesst und den Zeugen dann den Einlieferungsbeleg unterschreiben lässt.
Notare stellen nicht. Die rechtssicherste Zustellung ist die per Gerichtsvollzieher. Kostet aber mehr als Einschreiben.
Kostet 17€, den Spaß kann man sich gönnen.
@Leser:
Ach, wenn Du genügend Videos ins netz stellst und diese in genügend „Hobbysites“ einträgst, hast Du – bei 20.000€ pro Video – das Geld schnell wieder drin. Man muss mit der Mettwurst nach dem Schinken werfen und darf nicht zu geizig sein.
DE-Mail sollte reichen 😉
Nanananana, Finger weg davon! Man muss ja keinen Pakt mit dem Teufel eingehen um sich vor dem Satan zu schützen.
Die Idee ist sehr gut. Vielleicht sollten sich alle Hochlader von Familienvideos diesem Vorgehen anschließen und so die Rechtsabteilung der GVU einer DoS-Attacke aussetzen. 😉
Das ist kein DOS! Das ist reine Absicherung. Wenn selbst so „namhafte“ Videos als Kollateralschaden verschwinden, was passiert dann mit den Rechten der kleinen Leute, die es nicht schaffen die Öffentlichkeit zu mobilisieren?
Rofl…aber die Idee find ich gut !
Klarer Fall:
Videos ausdrucken und dann per Fax!
Und warum sollte die GVU so etwas bestätigen? (Ohne einvernehmlichen Vertrag keine Vertragsstrafe.)
Viel eher läuft es doch wohl so, dass der tatsächlich Geschädigte unter Androhung einer Unterlassungsklage androht, die GVU bestenfalls Ihm eine Erklärung abgibt und DIch anschließend auf Drittverpflichtungen verweist.
@Caron:
Wie man an der aktuellen Ereignissen absehen kann, arbeitet die GVU sehr wohl auch ohne Vertragsverhältnis oder Vertretungsberechtigung.
@Wolf-Dieter:
Von den gängigen Methoden ist immer noch das Fax am besten, wenn es denn auf den Sendebericht eine (verkleinerte) Kopie des versandten Faxes druckt.
Einschreiben beweisen im Zweifel nur, dass ein Brief eingeworfen/zugestellt wurde, aber nicht dessen Inhalt. Die Unterschrift eines Zeugen nützt wenig. Im Zweifel ist der Zeuge vom Gericht zu vernehmen, und es kann nach längerer Zeit schon sein, dass sich der Zeuge nicht erinnert. Er kann auch sterben oder dement werden.
Am sichersten ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher: dann bekommt man eine Zustellungsurkunde zurück, dies ist eine öffentliche Urkunde, die sowohl Zugang als auch Inhalt beweist. Weiterer Vorteil: selbst wenn der Empfänger die Erklärung aus irgendwelchen Gründen tatsächlich nicht erhalten hat, gilt sie trotzdem als ihm zugegangen.
Die Zustellung per Gerichtsvollzieher kostet ca. 15 Euro.
Oder man verschickt das ganze per De-Mail *duck* *renn*
Per Zustellungsurkunde:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellungsurkunde
Ach die arme GVU…. ;D
Die haben doch so schon so viele Aufwendungen für die Bekämpfung der Raubkopierer. Denk nur mal an die teuren Kinospots, die armen Admins, die dann wieder eingespart werden müssen und ihren Job verlieren, die Server samt 1 Gbit Leitung ins Netz, welche man der Szene für ihre tolle Arbeit zur Verfügung stellen muss, um sich in den elitären Kreisen der Szene bewegen zu dürfen, die Fahnder, die eigens für diese Tätigkeit ausgebildet oder umgeschult wurden und ganz zu schweigen, von ihrem Vorturner, der für ein Trinkgeld die GVU durch Raublöschungen wieder in ein neues Licht rückt, um PR Kosten zu sparen und dabei völlig unbekümmert seinen Partnern die Rechnung für das eigene Handeln zukommen lässt.
Aber Du willst Dich doch nicht mit denen auf eine Stufe stellen und mit gleicher Manier sie schon vor der Tat ab strafen oder? Und was ist dann mit uns Netzbewohnern, wir hätten dann nichts mehr worüber wir uns amüsieren könnten, wenn die Meldungen über die GVU ausblieben. ;P
Aber wenn Du es unbedingt umsetzen willst, die GVU wohnt ja seit letztem Jahr in Berlin, genauer gesagt in Alt-Moabit 59-61, 10555 Berlin in einem Altbaupalast direkt an der Spree, aber das weißt Du ja. Solche Dinge solltest Du aber besser gleich an die Geschäftsleitung (Dr. Matthias Leonardy) und den Vorstand (u.a. Christian Sommer) richten. Am schnellsten geht das aber per eMail an antipiracy@gvu.de.