Naja, so direkt hat das August-W. Scheer nicht formuliert, aber wie anders soll/kann/darf man die Aussage im Handelsblatt
Schließlich gibt es durchaus Verbraucher, die Werbung erhalten möchten und eine Weitergabe ihrer Daten akzeptieren.
zu der Thematik „generelles Verbot des Handels von Daten“ sonst interpretieren? Solange es Menschen gibt, die Interesse an etwas haben, dass sowohl Missbrauchspotential als auch Gefahren birgt, darf es nicht verboten werden? Was sagt Herr Scheer zu den Themen Gewalt in der Ehe? Oder …
Nein, was man hier noch alles konstruieren kann, formuliere ich nicht – DAS überlasse ich dem geneigten Leser.
Dieser verdammte Lobbyismus geht mir gehörig auf den Zeiger!
Naja, man kann es auch genau andersrum formulieren wie du: Solange es etwas gibt, dass *auch* Mißbrauchspotential bietet, verbieten wir es.
Heißt: Wenn die rechtliche Sicherheit besteht, dass persönliche Daten *ausschließlich* dann „gehandelt“ (sowohl deutsche als auch englische Bedeutung sind gemeint) werden dürfen, wenn der jeweils Betroffene diesem Vorgang zugestimmt hat („ja, sie dürfen meine Daten auch an dritte verkaufen; ja, sie dürfen diese Daten zu Werbezwecken selber nutzen“) habe ich damit kein Problem.
Nur: Mißbrauch *muss* sich eben auch negativ für den Mißbrauchenden äußern.
Das heißt in *empfindlichen* Strafen. Und dazu muß es eben auch ausreichend verfolgt werden.
Nur: Das ist kein Problem des Gesetzestextes (der das nämlich in der Form soweit ich weiß schon vorschreibt), sondern ein Problem der Prioritätensetzung innerhalb der Ermittlungsbehörden sowie des Strafmaßes.
@Curi0us:
Soweit ich weiss, ist der Handel von persönlichen Daten, wenn der Benutzer NICHT seine ausdrückliche Erlaubnis erteilt hat, bereits heute verboten. Aber was bringt es? Die Daten wandern trotzdem durch die Hände von Jedem, der bereit ist ein paar Euro dafür zu bezahlen.
Callcenter und Werbende nutzen diese Daten um damit eben Geld zu verdienen. Andere – weit üblere Gesellen – nutzen diese Daten für kriminelle Machenschaften.
Ja, eben. Deshalb bringt ein Verbot auch nichts außer weiterer Einschränkungen, sondern wichtig ist die Umsetzung des ganzen.