Die Polizei in Dresden hat eine recht „bemerkenswerte“ Einstellung zu den Persönlichkeitsrechten der Bürger (siehe auch hier). Anstelle nun reumütig den Kopf einzuziehen, agiert die Dresdner Polizei mit fadenscheinigen Argumenten – wie man es auch aus Stuttgart schon kennt. Können Polizisten nicht mal wenigsten so lügen, dass der normale Mitteleuropäer ihren argumentativen Schwachsinn nicht in der Luft zerreissen kann?
Folgende Zitate stammen aus der TAZ:
So wurden den Ermittlern von den Mobilfunkprovidern vom 19. Februar diesen Jahres, wie es in der Erklärung heißt, „etwa 138.000 Datensätze mit Verbindungsdaten“ übermittelt. Diese wurden „von insgesamt 14 Tatorten jeweils in engen, spezifischen Zeitfenstern erhoben“, heißt es. Wie groß diese Zeiträume sind, bleibt unbekannt. Wie groß genau das Gebiet ist, in dem die benannten 14 Tatorte sein sollen, ebenfalls.
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Grund für die Abfrage der Verbindungsdaten bei den Providern, die von der Polizeibehörde drei Tage nach den Protesten bei der Staatsanwaltschaft Dresden beantragt und vom zuständigen Ermittlungsrichter vom Dresdner Amtsgericht angeordnet wurde, seien mehrere schwere Landfriedensbrüche gewesen.
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„Unser Ziel ist die Aufklärung der schweren Straftaten. Dafür müssen wir wissen, wer sich zum Tatzeitpunkt innerhalb der Funkzelle aufgehalten hat“, teilte Dresdens Polizeipräsident Dieter Hanitsch mit.
Ich fasse mal die Fakten zusammen fest:
Um schweren Landfriedensbruch aufzuklären, darf die Polizei 138.000 Datensätze aus an 14 Gebieten (wahrscheinlich Funkzellen) einsehen.
Da frage ich mich, was zu was die Polizei ermächtigt ist, wenn es um die Aufklärung eines Totschlags oder gar eines Mordes geht. Werden dann sofort die Bank- und Kommunikationsdaten aller Bundesbürger pauschal frei gegeben? Ist dann mit einer nächtlichen Ausgangssperre zu rechnen?
Manchmal stelle ich wirklich anhand von „offiziellen“ Aussagen fest, dass wir in Deutschland einen Bildungsnotstand haben.