Die „freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“

Die kleine Familienministerin, die wahrscheinlich niemand ernst nehmen kann, forderte dass

Projekte, die Gelder aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenzen stärken“ erhalten, ein Bekenntnis zur „freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik“ ablegen müssen.  (TAZ)

Das ist nicht neu, die Sau wird schon länger durch das Dorf getrieben. Die TAZ schreib, dass diverse Projekte nun diese Erklärung – aus und mit guten Gründen ablehnen. Interessant ist die Erwiderung der Ministerin auf diesen Umstand:

Auf die Kritik reagierte Schröder gelassen. „Wer damit schon ein Problem hat, der demaskiert sich selbst“, sagte die Ministerin.

Ja, dann erwarte ich von den Bundestagsabgeordneten bitteschön ebenfalls eine diese, solche Erklärung zur „freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik“. Inklusive einer Strafklausel, sollte ein Gesetz oder eine Verordnung, für das/die der betreffende Abgeordnete gestimmt hat, vom Bundesverfassungsgericht für ungültig erklärt werden.

Wer Gesetze auf den Weg bringt, die mit der Verfassung kollidieren, handelt wider der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik“.

Wollen wir diese Parlamentarier dass des Landes verweisen, mit einem Berufsverbot belegen, inhaftieren oder gleich erschiessen?

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