Haben die Sperrprovider nun einen Anspruch auf Kostenerstattung?

Nachdem die Internetsperren nun erstmal nicht umgesetzt werden, stellt sich mir die Frage ob das BKA, das Innenministerium oder gar das Familienministerium für die den Providern entstandenen Kosten schadensersatzpflichtig sind. Denn die Provider haben sicherlich einen deutlich mehrstelligen Betrag investieren müssen. Oder lacht Frau von der Leyen weiterhin und ihr sind die Folgen ihres Handelns weiterhin so egal, wie man es bislang von ihr kennt? Oder müssen die Kunden der Provider nun die Dummheiten des dynamischen Duos Schäuble/von der Leyen mit ihren Gebühren bezahlen?

Alvar Freude hat den Brief des BKA-Präsidenten anscheinend in die Hände bekommen (PDF bei ihm im Blog):

Sehr geehrte Herren,

in Bezug auf die vorgesehene Zugangserschwerung zu kinderpornographischen Inhalten im Internet auf vertraglicher Grundlage hat das Bundesministerium des Innern im Lichte des derzeit vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängigen Verfahrens und des durch eine drohende Negativentscheidung zu befürchtenden Schadens sowohl für die betroffenen Provider als auch für das BKA entschieden, auf vertraglicher Grundlage nicht in den Wirkbetrieb zu gehen.

Das Zugangserschwerungsgesetz liegt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor. Im Hinblick auf dessen Umsetzung bleibt der Ausgang der Koalitionsverhandlungen abzuwarten.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und sehen einer Fortsetzung der bisherigen guten Kooperation entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Ziercke

8 Gedanken zu „Haben die Sperrprovider nun einen Anspruch auf Kostenerstattung?

  1. Argumentiert man mit dem Verursacherprinzip, so wäre das Wirtschaftsministerium als treibende Kraft hier tatsächlich in der Pflicht, die entstandenen Kosten zu ersetzen. Allerdings kann es auch auf die Provider selbst abgewälzt werden, irgendeine Konstruktion zur Schutzrechtsverletzung bei Unterlassung wird sich da von findigen Juristen schon zusammenbasteln lassen. Im Endeffekt dürfte diese Frage aber nicht erheblich sein; im einen Fall werden die Kosten dem Bundesbürger via Abgaben reingedrückt, so dass auch alle unterhalb der Lohn- und Einkommensteuergrenze etwas fürs Vaterland tun können, in anderen Fall zahlt die Zeche eben der Verbraucher. Wir haben’s ja.

  2. @bee:

    Also zahlt entweder der Bürger oder der Kunde – wiedereinmal – für die Dummheit der Politiker (und der Provider, die den Vertrag schliesslich als Partner unterschrieben haben).

    Wie liegen meine Kotztüten? Moment, bin mal kurz weg.

  3. Bring mir mal eine mit. Nein es wird nicht das Ministerium Geld kosten, es werden höhere Gemeininteressen deklariert und damit haben Sie uns alle. Das wollte und hat Herr Schäuble für sich in „Beschlag“ genommen, das das die abgewählte SPD/CDU „Gang“ mit den Banken so gehandhabt und ich denke so wird es auch die Gute Frau Leyen so „drehen“ . Außerdem gibt es noch ein „Totschlagargument“, nämlich das Ihnen doch kein persönliche Schaden zugefügt wurde. Das es ja „alle Provider“ getroffen hat. Nur wissen wir ob es den Providern nicht ganz recht ist diese Infrastruktur jetzt „kreativ“ zu nutzen?

  4. Ok, dann eben diejenigen im vorauseilenden Gehorsam. Wäre vielleicht auch im Interesse derer Kunden gewesen wenn sich die Provider stat zu Ihren Programmierern zum nächsten Gericht und/oder Anwalt bewegt hätten. Aber es wird mit Sicherheit auf irgendwelche „Gemeinninteressen herauslaufen“. Das ist einfach ziemlich „praktisch“

    Bis dann
    Friedrich

  5. Pingback: đª]V[ªX » Links 2009-10-21

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