6 Gedanken zu „Die Wirksamkeit des Zugangserschwernisgesetzes ist unumstritten

  1. bitte nicht zu sicher fühlen!

    aus dem gesetzestext:

    Die Sperrung erfolgt
    mindestens auf der Ebene der vollqualifizierten Domainnamen, deren Auflösung in die zugehörigen Internetprotokoll-Adressen unterbleibt.

    Die DNS-Sperren sind also nur das MINDESTE was umgesetzt werden muss, zusätzliche Eingriffe wie Deep Packet Inspection sind quasi-legitimiert

    Quelle: Bundestag Drucksache 16/12850
    Gesetz wurde in einer alten Fassung mit einem separatem „Änderungsanhang“ verabschiedet
    weitere Infos: https://blog.fefe.de/?ts=b4c40521

  2. @reizzentrum:

    da stimme ich dir ohne weiteres zu: Wege wird es immer geben, an informationen zu gelangen (wenn es sein muss auf tor, i2p oder freenet ausweichen)

    nur:
    wie man einen alternativen (unzensierten) DNS-Server einstellen kann, kann man der breiten Masse noch verständlich nahebringen

    VPN und Konsorten sind jedoch um einiges aufwändiger: laufende Kosten, erhöhter Einrichtungsaufwand, Vertrauen in Anbieter muss gegeben sein oder bei TOR, I2P: langsam, eingeschränktes Angebot

    entscheidend ist, dass die Zensur immer zuerst diejenigen trifft, die es garnicht merken, dass ihnen Stück für Stück Informationen vorenthalten werden
    so traurig es ist, die manipulierten DNS-Server wird der Großteil der Bevölkerung ohne Widerworte schlucken, man will doch mit sowas wie „Kleinkinder und Besenstile“ (Beispiel das Zensursula so ziemlich auf jeder öffenlichen Veranstaltung gebracht hat) nicht in Berührung kommen

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