Fefe hat mal wieder einen schönen Brüller ausgegraben. Das Krefelder Amtsgericht war massiv verwanzt:
Dort und an sieben weiteren Stellen des Justizpalastes hatte der Eigentümer, der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), Anfang November Überwachungskameras installieren lassen. Selbstverständlich im Auftrag des Landes-Justizministeriums, das, so stellvertretender Pressesprecher Ralph Neubauer, landesweit seine Einrichtungen „vor Angriffen von außen“ schützen möchte.
Die Firma, die den Auftrag erhielt, machte einen kleinen, aber fatalen Fehler: Sie unterließ es, die Mikros der Videokameras zu deaktivieren. Das Abhören von Gesprächen ist grundsätzlich verboten in Deutschland. Auch vor oder in Gerichtsgebäuden.
Drei Wochen lang wurden die Wortwechsel vor der Tür in den kugelsicheren Glaskasten hinter dem Treppenaufgang des Justizpalastes übertragen. Die beiden Wachtmeister, die dort die Einlasskontrolle erledigen, konnten die Gespräche zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten noch kurz vor dem Betreten des Gebäudes verfolgen, sie hörten, was die Kollegen in den Rauchpausen oder sonstige Gerichtsbesucher von sich gaben.
Nun wird da wohl bald ein Job frei, denn:
Amtsgerichts-Sprecher Wolfgang Thielen dachte bereits an Rücktritt von seinem „Ehrenamt“, denn: „Vor einer Woche erhielt ich eine Medien-Anfrage, ob es möglich sei, dass am Krefelder Gericht die Gespräche zwischen Verteidiger und Mandanten abgehört würden. Ich habe sinngemäß geantwortet: ,Das kann nicht sein, dafür lege ich meine Hand ins Feuer.’“
Tja, wer Aussagen zur Wahrung der Privatssphäre in diesem unserem Lande macht, sollte immer wissen wo seine Brandsalbe liegt. Handtuch wird überbewertet