Dr. Rolf Gössner ist Rechtsanwalt, Mitherausgeber des mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichneten Grundrechte-Reports, Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und Jury-Mitglied bei den Big Brother Awards.
Kurz vor der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag dieser Woche teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz nun überraschend mit, dass die Beobachtung „nach aktuell erfolgter Prüfung“ eingestellt worden sei. Laut Gössners Anwalt Udo Kauß konnte das Bundesamt für Verfassungsschutz bisher nicht plausibel darlegen „weshalb die geheimdienstliche Beobachtung […] über einen Zeitraum von 38 Jahren zum Schutz der Verfassung notwendig gewesen sein soll“.
Schreibt der Heise-Ticker. DAS muss ich erstmal verarbeiten. 38 Jahre unter Observation leben. NULL Privatleben. Jedes Nasenpopeln oder „am Sack kratzen“ geschieht unter Überwachung. Und wir sind ein Staat in dem Menschen frei leben können? 38 Jahre!