Haftung bei Schäden durch AKW-Störfälle

Der Bundestag: Ein steter Quell der Freude.

In Österreich und Deutschland ist die Haftung bei nuklearen Schaden unbegrenzt. Da frage ich mich unwillkürlich, wer da haftet. Der AKW-Betreiber? Oder trägt die Last im GAU-Fall der Staat (also der Steuerzahler?).Das Kernkraftwerk Brunsbüttel zum Beispiel wird von der „Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. OHG“ betrieben. Die Gesellschafter sind Vattenfall und E.ON. Da diese Gesellschaft aber eine GmbH ist, ergibt sich, dass etwaige Gewinne immer brav an Vattenfall und E.ON abgeführt werden können. Ob die Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. OHG auch weiss, dass sie unbegrenzt haftet? Natürlich zahlt der Steuerzahler die Zeche.

Lasst uns beten, dass nie etwas passiert und da wir nicht ewig beten könne, die Dinger runterfahren, so schnell es nur irgendwie geht.

Quelle: Bundestag Aktuell

2. Haftung für nukleare Schäden in Deutschland und Österreich unbegrenzt

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Innerhalb der Europäischen Union sind die geltenden
Haftungsbeträge für Schäden, die von Atomkraftwerken verursacht wurden,
nur in Deutschland und Österreich summenmäßig unbegrenzt. Dies geht aus
einer Antwort der Bundesregierung ( 16/9979
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/099/1609979.pdf> ) auf eine
Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/9735
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/097/1609735.pdf> ) zum Störfall
im slowenischen Atomkraftwerk Krsko sowie im Atomkraftwerk Philippsburg
(Baden-Württemberg) hervor. In Spanien belaufe sich die Haftungssumme
auf rund 700 Millionen Euro, in Belgien, Lettland, Rumänien und Schweden
auf etwa 330 Millionen Euro und in den Niederlanden auf 313 Millionen
Euro. In Tschechien betrage die Haftungssumme rund 250 Millionen Euro,
in Finnland rund 194 Millionen Euro, in Großbritannien, Polen und
Slowenien etwa 165 Millionen Euro und in Ungarn etwa 100 Millionen Euro.
Die Haftungssumme für Frankreich gibt die Regierung mit etwa 84
Millionen Euro, für die Slowakei mit etwa 82,5 Millionen Euro, für
Dänemark mit rund 66 Millionen Euro und für Bulgarien mit 16,5 Millionen
Euro an. Die Haftungssumme Italiens beläuft sich den Angaben zufolge auf
5,5 Millionen Euro, die Litauens auf 3,3 Millionen Euro. In den übrigen
EU-Staaten gibt es keine gesetzlichen Regelungen, zum Teil, weil es dort
keine Atomkraftwerke gibt.

Die Bundesregierung hält die Höhe dieser Summen für „wenig
befriedigend“. Sie habe sich deshalb stets dafür eingesetzt, die
summenmäßige Begrenzung aufzuheben oder zumindest die Höchstbeträge
aufzustocken. Um in Deutschland Geschädigten unabhängig von den im
Ausland festgesetzten Haftungssummen eine angemessene Entschädigung zu
sichern, habe der Gesetzgeber im Atomgesetz einen Anspruch auf
staatlichen Ausgleich bis zu 2,5 Milliarden Euro geschaffen.

Für einen in Deutschland erlittenen nuklearen Schaden, der von einer
Kernanlage in einem anderen EU-Staat ausgeht, haftet nach
Regierungsangaben der Inhaber der Kernanlage, wenn der jeweilige Staat
die internationalen Vereinbarungen entweder des Pariser Übereinkommens
oder des Wiener Übereinkommens unterzeichnet hat. Gehöre der Staat, in
dem sich die schädigende Kernanlage befindet, keinem dieser
Übereinkommen an, bestimme sich die Haftung nach dem „allgemeinen
außervertraglichen Deliktsrecht“, das nach den Regeln des
internationalen Privatrechts bestimmt werde, heißt es in der Antwort.

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