Im Lawblog fand ich eben die Information, dass der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine Pressemitteilung herausgegeben hat, in der die Onlinedurchsuchung und die Erweiterung des großen Lauschangriffs ablehnt.
Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV:
„Auf diesem hochsensiblen Gebiet des Eingriffs in die Vertraulichkeit der informationstechnischen Intimsphäre muss der Grundsatz “in dubio pro libertate„ gelten“
Und weiter:
Der DAV ist der Überzeugung, dass durch immer größere staatliche Eingriffe in die Bürgerrechte auch bei Privatunternehmen die Hemmschwelle sinke, Überwachungsmaßnahmen durchzuführen, wie man am Beispiel des Spitzelskandals bei der Deutschen Telekom sehen könne.
Die Hoffnung stirbt zuletzt