Ein Artikel bei Netzpolitik brachte mich darauf, dass ich mich doch mal um den Datenschutz meiner höchstpersönlichen Daten kümmern sollte. Ich glaube ja nicht, dass da schnell etwas passieren wird, aber ich habe das verdammt Recht auf meiner Seite. Und ich bin nicht geneigt mir Unrecht gefallen zu lassen.
To: zentrale@bundesnachrichtendienst.de
CC: poststelle@bfdi.bund.de, clemens.binninger@bundestag.de
Subject: Überwachung meine InternetverkehrsSehr geehrte Damen und Herren,
den Medien musste ich entnehmen, dass Sie als Merkmal für „nicht zu überwachenden Internetverkehr deutscher Staatsbürger“ allein die Verwendung der Topleveldomain „.de“ definieren. Dies nutzt mir, als in Deutschland lebender Bundesdeutscher Staatsbürger und Nutzer einer „.net“-Topleveldomain, leider nichts. Aufgrund ihres definierten Aufgabenbereich (Auslandsaufklärung) gehört die Überwachung deutscher Staatsbürger (also auch mir) NICHT zu ihrem Aufgabenbereich.
Als Besitzer der Domain „$DOMAIN.net“ (von Ihnen über das Tool „whois“ prüfbar), möchte ich Sie also auffordern, den von und zu meiner privat betriebenen Domain laufenden Internetverkehr aus ihren Überwachungsmaßnahmen auszuklammern.
Außerdem möchte ich Sie auffordern, die von mir genutzten Mailadressen h$Username@$DOMAIN.net(meine Firmenmailadresse bei einem in Deutschland ansässigen, deutschen Unternehmen, der $FIRMA GmbH) sowie $USERNAME@gmail.com (eine weitere, von mir genutzte Mailadresse) ebenfalls aus ihren Überwachungsmaßnahmen auszuklammern.
Ich bitte Sie
1) den Eingang dieser Aufforderung sowie
2) die Umsetzung der Maßnahmen
schriftlich zu bestätigenMit freundlichen Grüßen
$Name
$AnschriftCC: – Die Bundesdatenschutzbeauftragte
CC: – Clemens Binninger, Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums
Coole Aktion. Nur eine kleine Korrektur: Die Inhaberschaft für Nicht-de-Domains kann man nicht bei der DENIC nachlesen.
@Alex:
Ja, DARÜBER bin ich dann – nach dem Absenden auch gestolpert 🙁
Und ausgerechnet mir passiert das ….
Wer was macht, kann auch Fehler machen. Nur wer nichts macht, macht auch keine Fehler. In diesem Sinne nicht ärgern und nochmal danke für die tolle Idee. Ich hab bei #StopWatchingUs Heidelberg auch dazu aufgerufen.
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Goil! Darf ich die auch verwenden? Ich habe fast NUR .com und .net Domains… ich würde allerdings dem „meine“ im Betreff noch ein s spendieren 😉
@daMäx:
Na klar darf das verwurstet werden.
@reizzentrum: hab dir gleich mal den gesamten Artikel raubmordkopiert. Wenn ich mal wieder in HH bin, kriegste ein Bier von mir dafür!
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Geile Idee! Darf ich das auch verwenden?
@Marc:
JEDER darf das nutzen – Logo 🙂
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Gestern abgeschickt…
Und heute eine Antwort bekommen! Du auch? Ich schick dir meine mal. Sollen wir uns dazu eine gute Antwort ausdenken? Oder magste selber? Ich lach mich kaputt.
@da]v[ax:
Jepp, die Antworten von Herrn Binninger sind gekommen. Dass die Antworten identisch sind, finde ich nicht tragisch, schließlich haben auch wir identische Anfragen gestellt.
@reizzentrum:
Und wie lautete die Antwort?
@Jakob:
Na, dann will ich mal nicht so sein 🙂
Sehr geehrter Herr Köpke,
nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ist die Kontrolle internationaler Telekommunikationsbeziehungen durch den Bundesnachrichtendienst unter engen Voraussetzungen zulässig. Kommunikation, die über ausländische Domains und E-Mail-Adressen von oder nach Deutschland geführt wird, ist dem Grunde nach international. Der Bundesnachrichtendienst darf sie also unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontrollieren. Diese strategische Fernmeldeaufklärung ist zum Beispiel zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erforderlich.
In den Medienberichten auf die Sie sich beziehen geht es allerdings gar nicht um die strategische Fernmeldeaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst, sondern um die Übermittlung von Metadaten an ausländische Stellen. Hierzu hat der Bundesnachrichtendienst öffentlich erklärt, dass solche Daten vor der Weiterleitung in einem gestuften Verfahren um eventuell darin enthaltende personenbezogene Daten deutscher Staatsangehöriger bereinigt werden. Aus nachvollziehbaren Gründen können über dieses Verfahren keine Details veröffentlicht werden.
Das Parlamentarische Kontrollgremium lässt sich regelmäßig und detailliert in geheimer Sitzung sowohl über die strategische Fernmeldeaufklärung als auch über die Übermittlung von Daten an ausländische Stellen berichten. Mit der Erfassung von E-Mails durch den Bundesnachrichtendienst hat sich das Parlamentarische Kontrollgremium bereits 2012 ausführlich beschäftigt und dazu eine öffentliche Erklärung abgegeben: Das dem Gremium durch den Bundesnachrichtendienst gründlich und plausibel erläuterte Verfahren gab keinen Anlass zur Beanstandung. Es wurde deutlich, dass auf Grund von Verfahrenssicherungen der inländische E-Mail-Verkehr nicht betroffen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger
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Hallo Holger,
vielen Dank für deine Vorlage. Ich habe ein ähnliches Schreiben an den BND verfasst, um überhaupt erst einmal rauszubekommen, ob und wenn ja was sie von mir mitgeschnorchelt haben. Den genauen Wortlaut findest du bei Interesse unter http://thomas-ney.com/index.php?post=292
Herzliche Grüße, Thomas
@Thomas:
Hallo Thomas,
der von dir verlinkte Artikel bei ueberwacht-mich-nicht.de basiert auf meiner Idee – so fügt sich alles wieder zusammen 🙂
@reizzentrum: Dann werde ich werde eine entsprechende Ergänzung in meinen Artikel einpflegen. Hätte ich deinen Beitrag hier früher bemerkt, dann hätte ich deine Idee gleich mit in mein Schreiben übernommen.