In Zukunft wird der Vorgang der Taufe abgeschafft, denn laut Definition reicht eine Erklärung, ob man Gläubig ist – oder eben nicht – nicht mehr aus. Es gilt die Zahlung der Kirchensteuer!
In der Welt kann man Artikel über einen geradezu genialen Vorgang lesen:
Hartmut Zapp ist aus der katholischen Kirche ausgetreten und zahlt so keine Kirchensteuer mehr. Eigentlich nichts Ungewöhnliches. Aber der Kirchenrechtler besteht darauf, trotzdem in der Religionsgemeinschaft zu verbleiben. Das sei unmöglich, meint die Freiburger Erzdiözese, und zieht vor Gericht.
Laut katholischer Kirche bestimmt – wie im Mittelalter – nicht der Glaube, sondern nur die Zahlungswilligkeit.
Aber wie beweise ich vorm Herrgott, dass ich auch Kirchenmitglied bin, wenn das letzte Hemd keine Taschen hat? Wie soll ich die Belege der Abgaben mitführen? Oder nutzt Gott Elster-Software und hat direkten Zugriff auf meine Steuerdaten?
Es würde doch das ganze System der Göttlichkeit ad absurdum führen, wenn er nicht genau über die Ablasszahlungen seiner Kultanhänger Bescheid wüsste.
Er ist ja schliesslich allwissend, oder?
@trommelschlumpf:
Aber kann man dann nicht Ablasszahlung und Glauben trennen? Würde nicht auch eine wohltätige, direkt getätigte Spende den gleichen Ablasswert wie die Kirchensteuer haben? Ist Gott Kapitalist?