Die Frage, wie hoch die Strafe für den widerrechtlichen Verkauf von sechs Millionen Adressen ist, hat das Amtsgericht Münster jetzt geklärt. Laut Spiegel (Heise berichtet vorab) wird der Straftäter mit einer Geldstrafe von €900 belegt. DAS ist doch mal ein Mass für den Wert unserer privaten Daten. Wahrscheinlich hat das Münsteraner Amtsgericht schon mal wohlweislich das Strafmass niedrig angesetzt um bei zukünftigen Klagen gegen die Telekom dafür zu sorgen, dass etwaige Dividendenzahlungen nicht beeinträchtigt werden.
Laut Focus hat der Täter diese Daten für €850,- an die Verbraucherzentrale verkauft, bei jedem Marketingladen hätte der Datendieb ganz sicher den zehnfachen bis hundertfachen Preis erhalten können. €900 Strafe für 6.000.000 Kundendatensätze sind €0,00015 pro Datensatz oder aber €0,14 pro eintausend Datensätze. Das zeigt uns, wie ignorant sich der Gesetzgeber (der bestimmt schliesslich in welchem Rahmen sich das Strafmass der Gerichte zu bewegen hat) gegenüber unseren Rechten verhält.
Die Zahl „900“ ist da mit Vorsicht zu geniessen. Gerichte vergeben bei solchen Fällen Tagessätze – und in diesem Fall geht es um einen 22jährigen arbeitslosen Menschen. Da wird der Tagesatz recht niedrig angesetzt worden sein. Insofern würde ich da die Begründung des Gerichts und seine letztendliche „Würdigung“ abwarten.
@Rince:
Diese Art der Strafmassbemessung ist mir schon bekannt. Aber selbst wenn ich die Relation ansetze: 850€ EinnahmeMÖGLICHKEIT für die Daten (das Geld, dass er bekam) und als Strafe nur 50 Euro mehr als die Einnahme, dann stelle ich fest, dass der doppelte Verkauf (unter dem Vorbehalt dass ich nur einmal erwischt werde) mir immer noch ein PLUS von €800.- beschert.
Selbst ein Hartz-IV Empfänger SOLLTE die Möglichkeit haben, im Bekanntenkreis diese Kapitalmenge mit einer nahezu unendlichen Rückzahlzeit geliehen zu bekommen.
Ich weiss, was Freunde in solchen zeiten für einen tun können. Ich denke da z.B. gerade an einen uns beiden bekannten Zahnarzt 🙂
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