wenn sie vom Spiegel wie folgt zitiert wird:
Ihr gehe es finanziell sehr gut, und Franjo komme aus einer vermögenden Familie. „Alles, was wir besitzen, ist ehrlich und hart erarbeitet.“ (Hervorhebung von mir)
Alles was Franjo hat, hat er sich bei seiner vermögenden Familie erarbeitet – mit Maxfield hat er ja Schulden gemacht, DAHER kann das Geld ja nicht kommen. Waren seine Eltern SO scheisse? Wäre eine Erbschaft – als Schmerzensgeld – steuerfrei?
Es reicht nicht einfältig und in seiner sozialen Intelligenz eingeschränkt zu sein, man muss dieses auch noch über die Medien verbreiten!
@Pierre Markuse:
Und genau diese „verschrobene“ Wahrnehmung finde ich einfach nur süß. Sie kann nichts dafür.
Bei Politikern und Wirtschaftsbossen kann dieser Realitätsverlust sehr gefährlich werden, aber bei Verona ist das ja eher ungefährlich .. 🙂
Als ich das bei SpOn gelesen habe, fiel mir sogleich eine Phoenix Quasselrunde ein, in der ein gewisser Dirk Martin, seines Zeichens Vorsitzender des BjU (Bund junger Unternehmer) die Vorzuege von „Familienunternehmen“ pries, zu denen (angeblich) gehoere, dass in solchen – im Gegensatz zu den vielgeschmaehten Managern, von boersennotierten Unternehmen, der Unternehmer noch voll verantwortlich fuer sein Handeln sei und fuer seine Firma voll hafte. Ein beliebtes Ammenmaerchen, fuer dass „der Fall Poth“ nur ein weiterer Beleg ist.
@Roger Beathacker:
Es gibt sehr wohl auch Privatunternehmer – egal ob als GbR oder GmbH – die durch lächerliche Löhne sich der Bereicherung, Ausbeutung und Enteignung schuldig machen.
Unterstützt wird dies durch die Hartz-IV_Lage, dass man JEDE Arbeit annehmen muss, von Tariflöhnen steht da nichts geschrieben.
Das ist wohl eher nicht der Punkt – schuldig fuer dieses oder jenes macht sich jeder mal – der Punkt ist, in welchem Umfang man fuer sein Verschulden auch zur Verantwortung gezogen werden kann. Und dieser Umfang entspricht beim tatsaechlich vollhaftenden Buerger (oder Unternehmer), dem gesamten Vermoegen und Einkuenften mit Ausnahme des Pfaendungsfreibetrags, bei Inhabern von als „juristische Person“ auftretenden Unternehmen (Kapitalgesellschaften) hingegen lediglich dem in die Firma investierten Kapital, waehrend Privatvermoegen und Bezuege praktisch unantastbar bleiben. Weitere Merkmale habe ich im oben verlinkten Artikel beschrieben.
@Roger Beathacker:
Zumindest bei der GmbH gibt es die wunderschöne Durchgriffshaftung.Insofern schützt auch der GmbH-Mantel nicht davor, dass bei in gewissen Fällen auch das Privatvermögen „angreifbar“ ist.