Ich finde die Kommentare in diversen Onlinemedien zu dem Thema rottenneighbor.com doch sehr interessant/bemerkenswert: Ein hoher Prozentsatz der Kommentatoren – gerade in den Medien mit einer „politisch ausgewogenen“ Leserschaft – erklärt (sinngemäss):“Gut, dass endlich etwas gegen die Denunzianten getan wird“
Dieser Personenkreis vernachlässigt anscheinend total, dass in diesem Themenkomplex zwei Themen kollidieren: Zensur/Meinungsfreiheit und Denunziantentum/Ehre des Einzelnen. Das heisst wir werten ein Grundrecht gegen ein anderes auf. Darf man dies eigentlich, oder sollte man – mit rechtsstaatlichen Mitteln – einen Weg finden beide Rechte zu erhalten.
Würden die „Abschaltungsbefürworter“ auch so energisch die Abschaltung einer Webseite einfordern, auf der rechts/links-politische Bewohner, Angehörige einer Konfession oder gar Gewalttäter oder Vorbestrafte veröffentlicht werden? Es gibt in den USA sogar Staaten, die Onlinedatenbanken bereitstellen, in denen ALLE Straftäter namentlich veröffentlicht werden.
Der geneigte Leser merkt, dass die Grenzen zwischen „gut“ und „böse“ verschwimmen. DAS sollte man nie vergessen und sehr sensibel die beiden Themenkreise „Abschaltung“ und „Denunzieren“ voneinander trennen, sonst ufert die Diskussion gnadenlos aus und man kommt keinen Schritt voran.
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