Im Lawblog las ich eben, dass der Narrenzoll
In Düsseldorf hat der Narrenzoll Tradition. Am Wochenende vor Rosenmontag “sperren” Kinder und Jugendliche in allen Stadtteilen die Wohnstraßen. Weiter fahren darf nur, wer Süßigkeiten oder ein bisschen Kleingeld spendiert – oder sich mit deutlichen Worten den Weg freikämpft.
zwei – zur Tatzeit 14Jährigen – eine Anzeige -> Anklage -> Strafe von je 30 Arbeitsstunden eingebracht hat, da der Narrenzoll den Tatbestand der Nötigung erfüllt.
Ich frage mich, ob ich das nächste Mal wenn es bei mir Ende Oktober an der Tür klingelt und dort Minderjährige (oftmals in Begleitung ihrer Mütter!!) von mir „Süßes sonst Saures“ – im Rahmen der Notwehr – diese kriminelle Vereinigung (in Bezug auf dieses Urteil) einfach umklatschen und bis zum Eintreffen der Polizei weiteren unmitelbaren Zwang anwenden darf (inklusive Festsetzen der Beteiligten = Freiheitsberaubung) darf.