Internetfahrtenbuch KANN vor bis zu 2 Jahren Haftstrafe schützen

Laut Heise-Ticker äussert sich Frau Zypries wie folgt zu dem Internet-Sperrgesetz:

Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, „in Echtzeit“ direkt beim Provider auf die IP-Adressen der „Nutzer“ des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn er nicht nachweisen könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe. Generell mache sich strafbar, wer es unternehme, sich kinderpornografische Bilder und Schriften zu beschaffen. Die Strafandrohung liege dabei bei zwei Jahren. (Hervorhebung von mir)

Ich stelle mi gerade vor, dass bei mir im Herbst des Jahres 2010 diverse Beamte in Zivil vor der Tür stehen und per Hausdurchsuchungsbefehl meine Wohnung (inklusive Keller und PKW- falls vorhanden) durchsuchen sowie meinen PC beschlagnahmen. Bei der Vernehmung erfahre ich, dass mir vorgeworfen wird, dass ich versucht haben soll am 03. August 2009 um 19:36:12 auf eine Webseite mit kinderpornografischem Inhalt zuzugreifen. Ob ich nach einem Jahr noch weiss, wie ich wann auf welchen Link gekommen bin? Werde ich nun gezwungen ein Internet-Fahrtenbuch zu führen?

Die Unschludsvermutung wird hier von der Justizministerin(!) ausgehebelt, denn bis jetzt musste mir der Ankläger nachweisen, dass ich mich schuldhaft verhalten habe. Ab sofort muss ich beweisen, dass ich unschuldig bin!

Wir sind alle Kriminelle!

6 Gedanken zu „Internetfahrtenbuch KANN vor bis zu 2 Jahren Haftstrafe schützen

  1. Da ich nicht garantieren kann, dass über irgendeinen Link, der sich auf einem Link verbirgt, zu dem ein von mir im Blog gesetzter Link führt, etwas „Illegales“ beinhaltet, habe ich beschlossen, erstmal für eine unbestimmte Zeit mit meinem Blog in einen Streik zu treten. Würden immer mehr mitmachen und ihre Blogs schließen, dann würde sehr schnell klar sein, wie groß die Masse derer ist, die sich ernsthafte Gedanken um Art. 5 unseres Grundgesetzes machen.

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  4. Sehr schön, díesem Streik sollten sich am besten alle anschließen, dann wären wenigstens alle kritischen Stimmen verstummt. /Ironie off

    Mal ehrlich, was bringt so eine Aktion? Würden irgendwelche Mainstream Medien über sowas berichten, würde man wenigstens noch auf die Problematik aufmerksam machen. Aber so? Da kräht doch kein Hahn danach.

  5. @Magnus von Vrchovst:

    Es wird mittlerweile auch von den Mainstreammedien kritischer berichtet. Leider stehen auch die Lobby-Verbände der Musik- und Filmindustrie, sowie Glückspielunternehmen und andere hinter von der Leyen. Dadurch wird der informelle Druck zur Manipulation der Medien natürlich stark und es wird unglich schwerer gegen diese Manipulation gegenan zu informieren

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