Zielgerichtetes Verhalten im Gefahrengebiet

Eines vorab: Auch ich bin sehr genervt, von der Art wie dieser Staat unsere Grundrechte scheibchenweise einschränkt und die freiheitlichen Grundrechte der Bürger zu Grabe getragen werden. Aber es hilft ja nichts, wir müssen mit der Situation umgehen. Die Frage ist nur: Wie?

Ich kann den Groll – inbesondere der Personen, die im Gefahrengebiet wohnen/arbeiten oder ihre Freizeit dort verbringen – in Sachen Gefahrengebiet zu 100% nachvollziehen. Die Frage die sich mir stellte: Wie gehe ich als Bürger sinnvoll und zielgerichtet mit der geschaffenen Situation um?

Generell gibt es exakt zwei grundsätzliche Arten sich im Gefahrengebiet zu verhalten: Den kontrollierenden Einsatzkräften seinen Unmut deutlich zu zeigen (was auch zu Pöbeleien und mehr ausarten kann) oder der Situation ruhig und freundlich zu begegnen. Bevor ihr nun denkt „Ich soll freundlich bleiben, während der Staat mich 24 Stunden am Tag nervt“, lest bitte bis zum „bitteren Ende“ 🙂

Was sind die Folgen, wenn ich als Bürger den Einsatzkräften meinen Unmut entgegen schleudere? Abgesehen davon, dass die Einsatzkräfte wahrscheinlich ohnehin schon von Überstunden, dem Wetter und sogar den doofen Vorgesetzten oder privaten Problemen genervt sind, wird eine harsche Reaktion ihr „genervt sein“ weiter verstärken.

Trete ich als Bürger aber ruhig und freundlich auf, heuchle vielleicht sogar Verständnis für ihre Situation. Man kann sehr ruhig und sachlich versuchen eine persönliche Ebene einzuziehen: „Bei dem Wetter, Sie Ärmster. Bekommen Sie denn von ihrem Dienstherren wenigsten Heissgetränke zur Verfügung gestellt“. „Wie viele Wochenstunden müssen sie denn diesen – sicher auch für Sie sicher unangenehmen Dienst – ableisten“. Oder halt so ähnlich. Wenn ich nach meinem Ausweis gefragt werde, überreiche ich diesen, ich lasse in meine Taschen schauen (wenn ich dort nicht gerade etwas zu verbergen habe, aber das ist eh eine andere Geschichte).

Im ersten Fall verändere ich die Situation eher grundsätzlich zum schlechteren. Das eingesetzte Personal ist genervt, wird sich im Kollegen- und Bekanntenkreis über „die Schwarzgekleideten“ auslassen und der Frustpegel steigt und steigt. Irgendwann wird das jetzt  kontrollierende Personal wieder bei einer Demo eingesetzt und steht dem Personenkreis gegenüber, der ihm in der Gefahrenzone das Leben schwer gemacht hat.

Im zweiten Fall hingegen, besteht eine gewisse Möglichkeit, dass die eingesetzten Kräfte nach der Sinnhaftigkeit des Einsatzes fragen: Der – nach Einsatzbefehl – zu kontrollierende Personenkreis stellt sich als umgänglich und vielleicht sogar nett heraus. Der Job ist vielleicht ein bisschen weniger nervig und vor allem: Wenn die Einsatzkräfte bei der nächsten Demo wieder Spalier stehen, sehen sie sich einem Personenkreis gegenüber mit dem sie auch gute, nette Erfahrungen gemacht haben. Die sind zwar alle schwarz, aber da sind doch auch nette Menschen dabei. Soll man auf diesen Personenkreis wirklich blind einprügeln?

Das Problem „Gefahrengebiet“ (und andere) wird man nicht dadurch lösen können, das man die Erfüllungsgehilfen zur „Weissglut“ treibt. Den Staat ändert man nur in allerletztes Instanz durch Gewalt. Der Staat wird geändert durch Wahlen (jaja, ich weiss…) und durch aktive Teilnahme an politischen Prozessen.

 

Noch ein Exkurs in Sachen „Umgang mit randalierenden Spinnern“: Wäre unter Umständen nicht sogar der § 34 Rechtfertigender Notstand des StGB anwendbar:

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Wäre eventuell die Anwendung „unmittelbaren Zwanges“ gerechtfertig, um diesen Personenkreis davon abzuhalten der Politik und Verwaltung den Grund dafür zu geben, die Freiheit ALLER Bürger Deutschlands einzuschränken? So in Sachen Kausalkette?

Ein Gedanke zu „Zielgerichtetes Verhalten im Gefahrengebiet

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