Wer den Staat (somit den Steuerzahler) um 1,2 Millionen betrügt, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon, dies schreibt zumindest die Tagesschau zum Fall Zumwinkel:
Der in der Liechtenstein-Affäre wegen Steuerbetrugs angeklagte frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel muss laut einem Zeitungsbericht keine Gefängisstrafe fürchten. Das „Handelsblatt“ berichtet unter Berufung auf Justizkreise, dass Zumwinkels Verteidigung und die Staatsanwaltschaft einen Deal vereinbart hätten. Die Ankläger würden im Prozess maximal zwei Jahre Haft auf Bewährung fordern, im Gegenzug solle Zumwinkel ein Geständnis ablegen, schreibt die Zeitung.
Wer aber Falschgeld im Wert von 52.000 Euro besitzt und ebenfalls komplett geständig ist, kommt nicht so glimpflich davon:
Wegen gewerbsmäßiger Geldfälschung hat das Landgericht Berlin am Dienstag einen 30-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Der Geldfälscher war ein mittelloser Bosnier mit Schulden, die er versuchte loszuwerden. Der Steuerhinterzieher ein ehemaliger Manager, der wohl nicht von bedrohlich hohen Schulden geplagt wird. Aber das Problem ist wahrscheinlich, dass in der Anstaltswäscherei die weisse Weste nur mangelhaft geplättet werden kann, man muss sich halt vor Klagen schützen.