Ich kenne nur einen Konzern in Deutschland, in dessen Vorstandsetage wohl jeder zu einem Fremdwörterbuch greifen muss, wenn er Begriffe wie Datenschutz, Persönlichkeitsrechte oder Privatssphäre buchstabieren muss: Telekom
Und ausgerechnet die Telekom, die von ziemlich vielen Menschen Persönlichkeitsprofile anhand der Gesprächsdaten erstellt hat und wohl auch Gespräche abgehörte, hat ein Problem damit, wenn der Staat ebendieses tun will.
Um die Verbindungsdaten ihrer Kunden besser zu schützen, geht das Unternehmen rechtlich gegen ihre eigene Aufsichtsbehörde vor: die Bundesnetzagentur. Von dieser fühlt sich die Telekom nämlich zum Bruch des Fernmeldegeheimnisses genötigt.
Hintergrund ist eine Weisung der Behörde. Darin wird die Telekom verpflichtet, Verkehrsdaten „unverzüglich“ auszuwerten, wenn Strafverfolgungsbehörden wissen wollen, wer genau hinter einer IP-Adresse steckt – und zwar auch dann, wenn kein richterlicher Beschluss vorliegt.
schreibt die TAZ. Ist das nicht toll? Wenn die Telekomiker die Daten selbst nutzen, um daraus einen Wettbewerbsvorteil zu erringen, dann werden die Daten ausgewertet und genutzt, aber wehe jemand Anderes möchte Einblick erlangen, DANN würde die Telekom ja laut eigener Aussage „müssen wir quasi gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen“. Wie lächerlich kann man sich eigentlich selbst machen?
OK, ich bin ein absoluter gegner der Voratsdatenspeicherung und Zugriff auf Verbindungsdaten OHNE richterliche Verfügung sind ein absolutes No-Go, aber was die Telekom da jetzt abzieht passt schon in die von der Telekom – damals noch als Postkonzern geprägte Begrifflichkeit „Personen mit atypischen Benutzerverhalten“, wie damals die Hacker vom Gilb genant wurden.