Eine Mail an den BND

Ein Artikel bei Netzpolitik brachte mich darauf, dass ich mich doch mal um den Datenschutz meiner höchstpersönlichen Daten kümmern sollte. Ich glaube ja nicht, dass da schnell etwas passieren wird, aber ich habe das verdammt Recht auf meiner Seite. Und ich bin nicht geneigt mir Unrecht gefallen zu lassen.

To:  zentrale@bundesnachrichtendienst.de
CC: poststelle@bfdi.bund.de, clemens.binninger@bundestag.de
Subject: Überwachung meine Internetverkehrs

Sehr geehrte Damen und Herren,

den Medien musste ich entnehmen, dass Sie als Merkmal für „nicht zu überwachenden Internetverkehr deutscher Staatsbürger“ allein die Verwendung der Topleveldomain „.de“ definieren. Dies nutzt mir, als in Deutschland lebender Bundesdeutscher Staatsbürger und Nutzer einer „.net“-Topleveldomain, leider nichts. Aufgrund ihres definierten Aufgabenbereich (Auslandsaufklärung) gehört die Überwachung deutscher Staatsbürger (also auch mir) NICHT zu ihrem Aufgabenbereich.

Als Besitzer der Domain „$DOMAIN.net“ (von Ihnen über das Tool „whois“ prüfbar), möchte ich Sie also auffordern, den von und zu meiner privat betriebenen Domain laufenden Internetverkehr aus ihren Überwachungsmaßnahmen auszuklammern.

Außerdem möchte ich Sie auffordern, die von mir genutzten Mailadressen h$Username@$DOMAIN.net(meine Firmenmailadresse bei einem in Deutschland ansässigen, deutschen Unternehmen, der $FIRMA GmbH) sowie $USERNAME@gmail.com (eine weitere, von mir genutzte Mailadresse) ebenfalls aus ihren Überwachungsmaßnahmen auszuklammern.

Ich bitte Sie
1) den Eingang dieser Aufforderung sowie
2) die Umsetzung der Maßnahmen
schriftlich zu bestätigen

Mit freundlichen Grüßen

$Name
$Anschrift

CC: – Die Bundesdatenschutzbeauftragte
CC: – Clemens Binninger, Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums

 

21 Gedanken zu „Eine Mail an den BND

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        • @Jakob:

          Na, dann will ich mal nicht so sein 🙂


          Sehr geehrter Herr Köpke,

          nach dem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ist die Kontrolle internationaler Telekommunikationsbeziehungen durch den Bundesnachrichtendienst unter engen Voraussetzungen zulässig. Kommunikation, die über ausländische Domains und E-Mail-Adressen von oder nach Deutschland geführt wird, ist dem Grunde nach international. Der Bundesnachrichtendienst darf sie also unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontrollieren. Diese strategische Fernmeldeaufklärung ist zum Beispiel zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erforderlich.

          In den Medienberichten auf die Sie sich beziehen geht es allerdings gar nicht um die strategische Fernmeldeaufklärung durch den Bundesnachrichtendienst, sondern um die Übermittlung von Metadaten an ausländische Stellen. Hierzu hat der Bundesnachrichtendienst öffentlich erklärt, dass solche Daten vor der Weiterleitung in einem gestuften Verfahren um eventuell darin enthaltende personenbezogene Daten deutscher Staatsangehöriger bereinigt werden. Aus nachvollziehbaren Gründen können über dieses Verfahren keine Details veröffentlicht werden.

          Das Parlamentarische Kontrollgremium lässt sich regelmäßig und detailliert in geheimer Sitzung sowohl über die strategische Fernmeldeaufklärung als auch über die Übermittlung von Daten an ausländische Stellen berichten. Mit der Erfassung von E-Mails durch den Bundesnachrichtendienst hat sich das Parlamentarische Kontrollgremium bereits 2012 ausführlich beschäftigt und dazu eine öffentliche Erklärung abgegeben: Das dem Gremium durch den Bundesnachrichtendienst gründlich und plausibel erläuterte Verfahren gab keinen Anlass zur Beanstandung. Es wurde deutlich, dass auf Grund von Verfahrenssicherungen der inländische E-Mail-Verkehr nicht betroffen ist.

          Mit freundlichen Grüßen

          Clemens Binninger

  5. Pingback: Überwacht mich nicht! Beantrage beim Bundesnachrichtendienst, nicht überwacht zu werden

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