Loveparade: Wenn ich etwas zur Schuldfrage zu sagen hätte

Die Herren (es sind tatsächlich wohl nur Herren, keine Frau in Verantwortungsverdacht) schubsen sich den schwarzen Peter hin und her, niemand will es gewesen sein. Der eine (Schaller) macht sich Sorgen um sein Marketing (FTD)

Schaller sagte am Mittwoch gegenüber der „Bild“-Zeitung, er könne nicht verneinen, dass die ersten Angaben aus PR-Gründen gemacht wurden.

der andere (Sauerland)  klammert sich zwanghaft an den Sessel des Oberbürgermeisters

also muss ein Herr Adolf  Sauerland 6 Jahre abgesessen haben als OB um in den Genuß seiner saftigen Pension zu kommen, für die er nichts eingezahlt hat.

Diese sechs Jahre des Herrn Adolf  Sauerland, CDU, sind aber noch nicht abgesessen. Erst im Oktober 2010 ist es soweit.

Aber was passiert, wenn man seinen gesunden „Restmenschenverstand“ walten lässt und mal abseits jeglicher persönlichen Befindlichkeiten versucht eine Schuld zuzuweisen.

Als erstes trifft es – natürlich – den Veranstalter. Ich kann keine so grosse Veranstaltung planen und jegliche Verantwortung für die Durchführung von mir weisen. Egal welche Veranstaltung ich organisiere, einer ist immer Verantwortlich. Ich kann – als Veranstalter – die Verantwortung zwar delegieren – z.B. an ein Sicherheitsunternehmen – dennoch ist auch die Entscheidung dieses Unternehmen zu beauftragen in meiner Verantwortung. Sollte es mit diesem Unternehmen Probleme geben, bin wieder ich selbst dran.

Nun ist – wie wir uns vorstellen können – solch Veranstaltung nicht einfach realisierbar. Ich brauche als Veranstalter diverse Genehmigungen. Mir fehlt da gerade die rechtliche Grundlage, ob eventuell das Versammlungsgesetz auch anwendbar ist- was ich mal unterstelle. Dem Versammlungsgesetz kann man nämlich z.B. entnehmen:

§ 13

(1) Die Polizei (§ 12) kann die Versammlung nur dann und unter Angabe des Grundes auflösen, wenn

1.
der Veranstalter unter die Vorschriften des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 fällt, und im Falle der Nummer 4 das Verbot durch die zuständige Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist,
2.
die Versammlung einen gewalttätigen oder aufrührerischen Verlauf nimmt oder unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer besteht,
[…]

In den Fällen der Nummern 2 bis 4 ist die Auflösung nur zulässig, wenn andere polizeiliche Maßnahmen, insbesondere eine Unterbrechung, nicht ausreichen.

Also hat – nach dem Versammlungsgesetz – auch die Verwaltung und Polizei ein Mitspracherecht. Der oberste Dienstherr von Polizei und Verwaltung ist Herr Sauerland. Auch die Aussage in der FAZ:

Hätte sich der Veranstalter der Love Parade in Duisburg an sein Sicherheitskonzept gehalten, wäre es womöglich nicht zu der Katastrophe mit 21 Toten gekommen.

mindert da nichts ab. Denn in dem Moment an dem sich abzeichnete, dass die Situation aus dem Ruder lief, hätte die Polizei und Verwaltung wirksam eingreifen müssen.

Ich halte fest:

  1. McFit-Inhaber Rainer Schaller istals Veranstalter haftbar zu machen und zur Verantwortung zu ziehen.
  2. Oberbürgermeister Adolf Sauerland hat die Verantwortung für die ihm unterstellten Dienstellen. Es gab genügend Zeit für Vorbereitungen und auch genügend Warnungen.

Wie die Verantwortung prozentual verteilt wird, muss – auch wegen etwaiger Schadenersatzforderungen – ein Gericht urteilen. In meinen Augen haben aber mindestens die beiden Herren Schaller und Sauerland eine Schuld an der Katastrophe, den Toten, Verletzten und Traumatisierten.

Sich vor der Verantwortung zu drücken ist in meinen Augen ein widerwärtiges Zeichen von Geldgier, Machtgeilheit sowie fehlendem Rechtsbewusstsein und Verantwortungsgefühl.

Ermittlungen gegen Hitze-Zugchef geben Hoffnung

Die FTD schreibt:

Indes ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld nach der Hitzepanne gegen den Zugchef wegen fahrlässiger Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung. „Nach der ersten Durchsicht der Vorgänge wurde das Verfahren gegen den Zugchef eingeleitet“, sagte Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart. Der Zugchef ist nicht der Lokführer. Der Chef des Zugs trägt die Verantwortung für die Fahrt und sorgt dafür, dass sie sie sicher und nach den Vorschriften abläuft.

Sollte es tatsächlich zu einer Bestrafung kommen, wäre dies ein grosser Schritt in Sachen Kundenfreundlichkeit. Zwar wäre ich bereit dem jetzt angeklagten Zugchef mildernde Umstände (mangelnde Unrechteinsicht) zu gewähren, allerdings wäre das Urteil in der Lage zukünftig eine klare Weichenstellung zu geben, wann und warum ein ICE auch ausserplanmässig mal anhalten muss. Nicht nur der Profit der Bahn darf das Handeln bestimmen.

Religiöse Eiferer greifen Grundgesetz an

In der FAZ schreibt Regina Mönch einen Artikel unter der Überschrift „Wie viel religiösen Eifer verträgt eine Schule?“ und ich bin ganz aufgeregt und frage mich: Was ist da bloss passiert? Aber Frau Mönch klärt schnell auf worum es geht:

Ist das rituelle Mittagsgebet eine unerlässliche Pflicht für muslimische Schüler, und muss die Schule ihnen ausreichend Platz dafür einräumen? Ein Berliner Gerichtsurteil verneint dies und wendet sich gegen die Islamisierung des Schulalltags.

Es geht also um ein Mittagsgebet. Wer ein Mittagsgebet spricht ist ein „religiöser Eiferer“? Was ist mit Menschen die ein Tischgebet sprechen? Was ist mit toten Kindern von Göttern, die in Schulklassen erst ans Kreuz und dann an die Wand genagelt werden?

Wer ist hier der Eiferer? Ist es das Schulkind? Sind es die Eltern des Kindes oder ist es gar die Journalistin, die Menschen die versuchen die Religionsfreiheit zu leben, als „religiöse Eiferer“ versucht zu denunzieren?

Ich bin ein Freund der Freiheit – Freiheit in jedem Sinne, solange andere nicht durch die Freiheiten beeinträchtigt werden. Die Schule – als Behörde – muss sich religiös neutral verhalten. Schüler dürfen ihre Religion ausüben, solange sie Andere nicht in ihrer Freiheit (auch der Freiheit zu lernen) behindern.

OK, ich kann keine Kirche gründen in der es Vorschrift ist alle 2 Stunden in einem Pool ein religiös reinigendes Bad zu nehmen und dann von Schulen und Arbeitgebern verlangen diesen Pool zur Verfügung zu stellen. Auch eine Religion die verlangt alle 2 Stunden eine Cannabis-haltige Zigarette zu rauchen hätte sowohl Charme als auch keine Chance. Wenn sich unterschiedliche Befindlichkeitsträger versuchen vernünftig zu einigen, kommt man typischerweise am besten miteinander aus.