Ich bin FÜR Sicherheitsverwahrung

Ja, ich bin tatsächlich für Sicherheitsverwahrung. Allerdings unter der Voraussetzung, dass zweifelsfrei festgestellt wurde, dass der Täter wieder schwere Straftaten begehen wird.

Jede Sicherheitsverwahrung, die nicht zweifelsfrei vor schweren Straftaten schützt ist eine schwere Freiheitsberaubung. Und nur die absolute Sicherheit andere Menschen zu schützen, ermöglicht es, mittels Notwehr (nichts anderes ist Sicherheitsverwahrung), die rechte eines Menschen derart zu beschneiden.

Jede Sicherheitsverwahrung ohne die zweifelsfreie Feststellung der zu erwartenden Straftat ist als ein Notwehrexzess  zu werten und zu verurteilen. Der Status der Sicherheitsverwahrung ist alle 5 Jahre zu prüfen. Ausserhalb der 5-Jahresfristen kann mittels Vorschlag auch von den betreuenden Personen eine Aufhebung der Sicherungsverwahrung beantragt werden.

Die Gesellschaft muss sich schützen – auch vor Notwehrexzessen des Staates.

Zeigt jemand den Bundesinnenminister an?

Wenn Alvar Freude in seinem Blog berichtet, dass das Innenministerium das BKA auffordert geltende Gesetze NICHT einzuhalten, dann frage ich mich welche Macht in diesem Staate mich dann noch zur Gesetzestreue erziehen soll?

Mir liegt der finale Entwurf des Erlasses (PDF; 2,4 MB) vor, mit dem das BKA angewiesen wird, das Zugangserschwerungsgesetz nicht umzusetzen. (Alvar)

Die Aufgabe des Bundesinnenministeriums:

Die wichtigste Aufgabe des Bundesinnenministers ist die Gewährleistung der Sicherheit unseres Landes. Der Schutz des Einzelnen vor Gewalt, sei es krimineller oder terroristischer Art, ist eine Voraussetzung für die freie Entfaltung seiner Möglichkeiten. (Quelle)

Wird die Sicherheit nicht durch Einhaltung von Gesetzen aufrecht erhalten? Darf ich jetzt auch die Steuergesetze nicht einhalten? Oder anders gefragt: Nach welchen Voraussetzungen wird definiert, wann sich wer über welche Gesetze hinweg setzen darf?

Die Regierung und deren Erfüllungsgehilfen machen sich ein ums andere Mal lächerlich.