Nötigt der Anwalt der Deutsche Bank AG den Bundesgerichtshof?

Das sind so die Dinge an denen ich erkenne, dass in unserem Ländle etwas ganz massiv schief läuft. Wenn ich folgendes heute bei der Tagesschau lesen muss:

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Entscheidung über riskante Zinsgeschäfte der Deutschen Bank auf den 22. März vertagt. Das größte deutsche Geldinstitut steuert aber nach den Eindrücken des bisherigen Verfahrens auf eine Niederlage zu. Denn der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers ließ in der Verhandlung erkennen, dass die Bank den Kläger, das mittelständische Unternehmen Ille, seiner Ansicht nach unzureichend beraten hatte.

in Urteil gegen die Deutsche Bank könnte für die gesamte Branche Folgen haben. „Sie lösen eine zweite Finanzkrise aus, wenn sie in ihr Urteil schreiben, dass die Bank entweder keinen Gewinn machen darf oder darüber aufklären muss“, warnte der Rechtsvertreter der Bank, Reiner Hall, die Richter. Der BGH schaffe mit einer solchen Entscheidung eine neuartige Pflicht für die Banken zur Aufklärung über ihre Renditen, auf die sich alle Kunden berufen könnten, deren Spekulationen schiefgegangen seien. „Da kämen Milliardenforderungen auf die Banken zu.“ Die Haltung des Gerichts sei lebensfremd.

Ahja, die Haltung, dass ein Geschäftsmann seinen Kunden über etwaige Gefahren der Geschäftsbeziehung informieren muss ist also lebensfremd. Genau so lebensfremd wie es ist, dass gewisse Geschäftemachereien als Betrug und unlauter bezeichnet werden könne, oder wie? Wucher darf dann auch nicht mehr angeklagt werden. Alles nur, weil sonst das Geschäftsmodell der Deutschen Bank ins Wanken gerät?

Wenn der Anwalt dem urteilenden Richter erklärt „Sie lösen eine zweite Finanzkrise aus“, dann ist das für mich ein klarer Fall von Nötigung, die schliesslich wie folgt definiert ist:

§240 StGB

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Für mich wäre der Fall klar: Der Anwalt versuchte zu nötigen. Herr Staatsanwalt – Ihr Einsatz! Und den Ackermann gleich mal mit untersuchen – eventuell liegt da ja ein Anstiften zu einer Straftat vor. Man kann es ja nie wissen.

„Ertrag vor Strafmass“. #Banken2010

Eines der größten Steuerstrafverfahren ist überraschend eingestellt worden. Zwei Liechtensteiner Banken und mehrere Angestellte der Institute zahlen laut „Süddeutscher Zeitung“ 50 Millionen Euro an den deutschen Staat – und werden nun nicht wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung belangt.

schreibt der Spiegel und ich kann mich wieder einmal nur an den Kopf fassen: Ablasshandel im Namen des Volkes? Jeder „Kleinkriminelle wird zumindest so bestraft, dass sein „Ertrag“ deutlich unter dem zu entrichteten Strafmass liegt. Bei Bankern muss man ab sofort mit dem Begriff „Ertrag vor Strafmass“ rechnen

Die meisten Banker zahlen einen „Ablass“ von €15.000.- und dafür wird das Verfahren eingestellt. Mir drängt sich die Frage auf, wie viel Tausend Euro diese Verbrecher im Anzug an Boni für die verbrecherisch angelegten Gelder bekamen. Ob das weniger als 15.000€ waren? Ich denke mal, diese Arschkrampen in den Büros der Banken lachen sich gerade dumm und dämlich, da sie immer noch einen guten Schnitt gemacht haben.

Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen

Der Staat bescheisst die Armen und schenkt es den Reichen

Bevor hier irgendwelche Liberale rumtönen: „Das Elterngeld wurde gestrichen, wir werden verhungern“, möchte ich feststellen, dass die Menge der Haushalte  denen das Elterngeld gestrichen wird knappe 100.000 sein dürften. 12 Monate x 300€ Elterngeld = 3600 Euro pro Jahr & Haushalt. Wenn „dank“ der Einsparung 3,8 Millionen Euro gespart werden, so sind ca. 100.000 „arme Haushalte“ mit einem Monatseinkommen von mehr als 20.000€ (Alleinstehend) oder 41.600€ (Verheiratet) betroffen. Boah, das wird so einige an zur Tafel treiben, wenn man anstelle von 20.000€ nurt noch 19.700€ monatlich zur Verfügung hat.

Anders sieht das bei denjenigen aus, die sich nicht über lange Lieferzeiten von Nobelkarossen und Aktienkurse ärgern. Die werden vom Staat nämlich wirklich beschissen:

Seinem Urteil vom 9. Februar 2010 zufolge hält das BVerfG es grundsätzlich für zulässig, das sozialrechtliche Existenzminimum an den Konsumausgaben der ärmsten 20 Prozent der Haushalte zu messen. Der Gesetzgeber aber betrachtet nicht die untersten 20, sondern die untersten 15 Prozent. Das ist eine folgenschwere Weichenstellung, aus der alleine sich eine Absenkung des Regelsatzniveaus um mehr als 17 Euro gegenüber dem vorherigen Verfahren ergibt.

entnehme ich einem Kommentar von Anne Lenze in der Zeit. Die absolute Frechheit ist es – und auch das merkt Anne lenze an.

Die unumwundene Begründung der Regierung, die Berechnung auf der Grundlage von 20 Prozent sei zu teuer, ist kaum überzeugend.

Diese Menschen, die am untersten Ende der Einkommensskala versuchen zu überleben zahlen für alles: Für Atomstrom, für „gegen den Terror“, für den Bankencrash an dem die Reichen schuld sind und eben diese auch wieder von den Investitionen profitieren.

Wie sich das Ministerium der Frau von der Leyen die Zahlen manipuliert und schön rechnet zeigt Anne Lenze am Beispiel Mobilitätskosten auf:

Einen ähnlichen willkürlichen Methodenmix nimmt der Gesetzgeber bei den statistisch nachgewiesenen Ausgaben für die Mobilität vor. Statt die durchschnittlichen Mobilitätskosten der untersten 15 Prozent der Bevölkerung zugrunde zu legen, wurde im Rahmen einer Sonderauswertung nur das Ausgabeverhalten derjenigen Haushalte betrachtet, die keine Ausgaben für Kraftstoffe und Schmiermittel haben. Diese Haushalte sind jedoch die ärmsten. Die durchschnittlichen Ausgaben der Referenzgruppe für Mobilität liegen um knapp 19 Euro höher.

Lest den Artikel und dann wisst ihr was wir tun, wenn Stuttgart 21 endlich gestoppt ist. Es gibt viel zu tun in unserem Lande! Wir waren viel zu lange ruhig.