Blackout im Bundestag

Meine Fresse, wie ein Vorfall meine Phantasien mit gehässigen Bemerkungen beflügelt. Da zerdrischt ein Bagger eine 10KV-Leitung und schon ist der Bundestag ohne Strom. Die Meldungen in der Presse sind grandios:

Die Welt:

„Achtung, hier spricht die Polizei. Wegen des Stromausfalls ist die Benutzung der Toiletten bis auf weiteres zu unterlassen.“

Es wird also weniger Scheisse im Bundestag produziert – ist doch gut.

Der Spiegel:

„Wir sind arbeitsunfähig“:

Ja, das wissen die Wähler schon länger.

Blackout in Berlin

Wer kann sich denn wieder nicht an die Wahlversprechen/Spenden/Was auch immer erinnern.

Meine Güte, ich kann unsere laienhaften Regierungsdarsteller wirklich nicht mehr ernst nehmen.

Also liebe Terroristen: Unsere Regierung ist so beknackt, dass ihr mir einem Sprengsatz an der Versorgungsleitungen das Parlament ausschalten könnt. Die hatten kein Geld für vernünftigen Notstrom.

Otto versaut nicht nur Hamburg

„Otto versaut Hamburg“ war (oder ist) der Titel einer Otto Walkes  LP von 1981. Und an diesen wunderschönen Titel musste ich denken als ich folgende Zeilen las:

Die großflächige Kameraüberwachung in Einkaufszentren der ECE-Gruppe ist nach Ansicht mehrerer Landesdatenschutz-Behörden rechtswidrig. Es würden Bereiche gefilmt, in denen das weder erlaubt noch notwendig sei, sagte der Datenschutzbeauftragte des Landes Hamburg, Johannes Caspar, NDR Info. „Die Überwachung verstößt in dieser Form gegen das Bundesdatenschutzgesetz“, so Caspar weiter. Die Hamburger Firma ECE, die in Deutschland 93 Shoppingcenter betreibt und zum Besitz der Otto-Familie gehört, wies den Vorwurf zurück.

Quelle NDR. Worum geht es denn konkret? Erstens geht es um Kameras die folgende Bereiche abdecken:

  • in den Eingängen zu Toiletten der Mitarbeiter
  • zu den Umkleideräumen der Mitarbeiter
  • die Eingänge ins Einkaufszentrum
  • von den Rolltreppen oder von den Gängen
  • Von den Cafes in denen die Gäste sitzen

Und zweitens geht es – allein in Hamburg – um folgende Objekte, die der massiven Kameraüberwachung unterliegen:

  • Phoenix-Center Hamburg-Harburg
  • Billstedt-Center
  • Elbe-Einkaufszentrum
  • Alstertal-Einkaufszentrum
  • Hamburger Meile (Ex- Hamburger Strasse)
  • Hanse-Viertel
  • Europa Passage

Und das sind nur die Einkaufzentren, die in Hamburg unter der Verantwortung des „Otto-Clans“ überwacht werden.Wunderschön ist folgende Aussage:

„Die Kunden haben den Anspruch, dass sie in unseren Einkaufszentren sicher unterwegs sein können. Sie verlangen heute sogar, dass es solche Einrichtungen gibt und wir weisen an jedem Eingang auf die Videoüberwachung hin“, sagte Sprecher Christian Stamerjohanns.

Ob die Kunden dies wissen? Das sie so gerne überwacht werden – auf Schritt und Tritt? Wissen auch die Angestellten, dass sie ihrem Arbeitgeber auffordern jeden Gang zum Klo zu überwachen?

Ach was bin ich froh, dass ich als Kunde noch aussuchen kann, wo ich einkaufen gehe. Das Phoenix-Center ist bei mir um die Ecke, aber ich fand es schon immer scheisse. Zumal der Bau dieses Konsumpalastes viele kleine Geschäfte in der Umgebung in den Ruin getrieben hat und eine ehemalige schöne Fußgängerzone nun nur noch von Telefonshops und Ein-Euro-Läden gesäumt wird.

Relation zwischen Ertrag und Strafe: Ein Grund für Gewalt

Wenn ich in der FTD lese

Sie mussten Toiletten sauber machen und Autobahnraststätten putzen – als Lohn bekamen die Reinigungskräfte 1 Euro pro Stunde. Das ist weniger als der Mindestlohn. Die Reinigungsfirma wurde jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt.

Weil er Putzfrauen mit Stundenlöhnen unter 1 Euro abgespeist hat, muss ein Reinigungsunternehmer 1000 Euro Geldstrafe zahlen

[..]

Der Mindestlohn für Gebäudereiniger lag zum Zeitpunkt der 18 angeklagten Taten zwischen 2004 und 2006 bei 7,68 Euro.

[..]

Der Sozialversicherung sei durch nicht gezahlte Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge 69.000 Euro Schaden entstanden – deren Höhe bemesse sich am Lohnanspruch und nicht an der Höhe des tatsächlich ausbezahlten Lohnes. Der Mann muss 100 Tagessätze á 10 Euro zahlen und gilt, sollte das Urteil rechtskräftig werden, als vorbestraft. Die vergleichsweise milde Strafe sei der langen Verfahrensdauer und der Tatsache geschuldet, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei und derzeit selbst nur einen 400-Euro-Job habe, sagte Methling. Seine Firma ist pleite.

Da werden die Sozialkassen um 69.000 Euro betrogen, die geschädigten Angestellten haben im Zweifelsfall parallel noch Hartz-IV bezogen und die Steuerzahler durften sponsoren. Der Angeklagte hat somit viele Parteien (Angestellte, Sozialkasse, Steuerzahler) betrogen und hat seinen Gewinn irgendwie durchgebracht. Denn Gewinn sollte er – wenn er nicht komplett dämlich war – genug gemacht haben.

Wenn wirtschaftskriminelle Ausbeuter Strafen erhalten, die DEUTLICH unterhalb der Bestrafung von „Hartz-IV Bezieher hat 2x keine Bewerbung geschrieben“ liegen, dann ist etwas falsch in diesem Lande. Ich hoffe nur, dass die betreffende ARGE den Straftäter zu den übelsten Sklaventreibern im Bereich vermittelt und die Bezüge streicht, wenn derjenige dort nicht bleibt.