Strafbare Handlung oder Bundesverdienstkreuz?

Während es in Hessen Bestrebungen gibt, Datenhehlerei als eigenen Straftatbestand zu definieren, werden andernorts Datenhehler für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Eine Gleichbehandlung findet anscheinend in Deutschland nicht mehr statt.

Zum einen lese ich im Heise-Ticker einen Satz,

„Hessen will erreichen, dass in Deutschland der Straftatbestand Datenhehlerei eingeführt wird. Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins Focus bestätigte der Sprecher des Justizministeriums, Hans Liedel am Freitag. Ebenso wie beim Handel mit geklauter Ware soll das Hehlen mit digitalen Daten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden.“

der nach dem konsequenten Ausbau des Bundesdatenschutzgesetzes, welches in Sachen „Strafen“ und „Bußgeld“ eher sehr weichgekocht daherkommt. Dies mag auch und gerade der Lobby der Adresshändler geschuldet sein. Insofern scheint es angezeigt und konsequent diesbezüglich nachzubessern.

Aber es gibt da noch einen anderen Fall in Deutschland, der (nicht nur) von Datenschützern recht kontrovers diskutiert wurde: Der Aufkauf von unrechtmäßig erlangten personenbezogenen Daten aus der Quelle „Schweizer Banken“. Diese Daten wurden wohl von Bankmitarbeitern unrechtmäßig erlangt und weitergegeben, wodurch diese (nach Zahlung einer größeren Summe) in die Hände von Finanzbehörden gelangten. Dieser Fall schlägt gerade mal wieder Wellen, da die SPD wohl nun die Staatsbeamten welche die Datenträger kauften sogar noch auszeichnen möchten:

„Sie haben sich um den Rechtsstaat verdient gemacht“: SPD-Fraktionsgeschäftsführer Oppermann möchte die drei Steuerfahnder, gegen die in der Schweiz Haftbefehl erlassen wurde, auszeichnen. Weitere SPD-Politiker erhöhen den Druck auf Finanzminister Schäuble.

(Quelle Süddeutsche). Interessant ist hierbei, dass es zwar einen eigenen Paragraphen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt, der sich damit auseinandersetzt, wie „nichtöffentliche Stellen“ sich bei „unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten“ zu verhalten haben (§ 42a), Bank- und Kreditkartenkonten finden hier sogar explizit Erwähnung. Aber keine Stelle im BDSG regelt, wie sich öffentliche Stellen zu verhalten haben, wenn diese unrechtmäßig Zugriff auf diese Art von Daten erlangen.

Es zeichnet sich also ab, dass nichtöffentliche Stellen bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten in Zukunft betraft werden sollen (was in meinen Augen wie erwähnt sinnvoll ist), wenn aber eine staatliche Stelle diese Daten erlangt, hat sich diese „Um den Staat verdient gemacht“.

Anmerkung: Ich möchte keineswegs eine Lanze für die Straftäter brechen, die sich der Steuerhinterziehung – oder der Beihilfe dazu) schuldig machen. Was ich aber möchte ist, dass in diesem Lande nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Gesetze und Regelungen müssen für alle Beteiligten gelten – Ausnahmen von der Allgemeingültigkeit haben im sehr engen Rahmen gesteckt zu sein. Eine Strafbarkeit sollte niemals nach dem Gesichtspunkt beurteilt werden welche Instanz von ihr einen Vorteil erlangt. Vor allem, wenn – wie in diesem Fall – die Sache ein wenig zu deutlich nach Überwachungsstaat riecht.

Wer ist denn nun eigentlich der Terrorist?

Terror als Tat gibt es nicht. Es gibt Mord, Anschläge, Entführungen und allerlei andere Dinge die man lieber lassen sollte. Terror ist allerdings etwas das man nicht tun kann, denn Terror wird nur in den Köpfen der Menschen wahr genommen. Schon meine Mutter unterstellte mir früher, ich würde sie durch meine Aufsässigkeit terrorisieren. Allerdings hat meine Mutter niemals Strafanzeige gestellt und wenn sie es hätte, wäre wohl allerhand Gelächter die Folge gewesen.

Wenn ich nun im Spiegel von dem „Zwischenfall“ im Flughafen München 2 lese:

Beim Check eines Computers hatten Sicherheitsgeräte im Terminal 2 Sprengstoffalarm ausgelöst. Die Polizei sperrte vorübergehend große Teile des Gebäudes und stoppte Flugzeuge vor dem Start. Am Abend gab die Bundespolizei dann Entwarnung und den Airport wieder frei: „Rein prophylaktisch“ seien so harte Maßnahmen ergriffen worden, sagte ein Sprecher.

und dann die Auswirkungen

Der Zwischenfall bedeutete für etliche Fluggäste erhebliche Beeinträchtigungen. 33 Flüge wurden nach Angaben eines Flughafensprechers annulliert, bei 100 weiteren kam es zu Verspätungen. Am Abend warteten noch immer rund 1000 Passagiere auf ihren Abflug. Zwanzig Flugzeuge seien ohne die im Flughafengebäude wartenden Passagiere aufgebrochen, da die Maschinen wieder in Umlauf gebracht werden mussten, so ein Sprecher. Der Flugverkehr werde sich im Laufe des Abends erst langsam wieder normalisieren, hieß es.

frage ich mich, wer die wahren Terroristen sind. Sind es die Straftäter, oder sind es nicht vielmehr die Sicherheitsfanatiker in unserem Lande, die uns das leben durch all ihre unsinnigen Maßnahmen erschweren? Wie viele Tote und Schwerverletzte gab es in den letzten Jahren in Deutschland durch die sogenannten Terroranschläge gegen die wir uns nun zu schützen versuchen? Und in Relation dazu: Wie weit sind unsere persönliche Freiheit und unsere Menschenrechte durch die Maßnahmen gegen etwaige Gefahren eingeschränkt worden?

Was beeinflusst/beeinträchtigt unser Leben – was bedroht uns mehr? Der sogenannte Terror oder diese blödsinnigen Versuche etwaige Anschläge abzuwehren.  Auch sollte man nicht vergessen, wie viele Milliarden Euro wir für diese „Sicherheit“ ausgeben. Milliarden die sowohl direkt von unseren Steuergeldern abgezogen werden, aber auch Milliarden die uns etwaige Dienstleistungen und Produkte mehr kosten da die Kosten versteckt auf unsere Ausgaben ausgeschlagen werden.

Nachträgliche Sicherungsverwahrung

Seit ein paar Monaten latent und jetzt – nach dem Urteil des BGH – wieder massiv in den Medien vertreten: Das Thema „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“.

Weshalb ist die Hürde für eine „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“ nach §66b StGB so hoch gelegt? Die Antwort ist recht einfach: Weil man vermeiden muss, dass ein Straftäter für ein und dieselbe Tat zweimal verurteilt wird.

Wenn ein Richter ein Urteil spricht, so hat er sämtliche Verfügbaren Informationen und Hintergründe zu Täter und Tat zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich, dass ein gesprochenes Urteil ALLE rechtlichen Möglichkeiten – welche zum Zeitpunkt der Verurteilung anwendbar sind! – berücksichtigt. INKLUSIVE der Möglichkeit „Sicherungsverwahrung“. Gegen diese ursächliche Urteil haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Wenn dieses nicht geschieht… Urteil gültig.

Eine „Nachträgliche Sicherungsverwahrung“ kann also ausschliesslich DANN angeordnet werden, wenn es neue Informationen/Gefährdungsanalysen gibt, welche die vom Täter ausgehenden Gefahrenlage erhöhen und welche dem ursächlich urteilenden Richter nicht vorlagen! Da kann eine Staatsanwaltschaft nackig auf dem Popo La Paloma pfeifen – jedweder Versuch ein bereits richterlich angeordnetes und rechtsgültiges  Strafmaß zu erhöhen/verschärfen würde bedeuten, dass der Täter ein zweites Mal für eine Tat bestraft wird. Und dieses ist in unserem Land (Ausnahme Disziplinarrecht) nicht möglich.

Siehe auch Udo Vetters Lawblog