Der Unterschied zwischen Steuersünder und Steuerbetrüger

Am Thema Straffreiheit kann man wunderbar den Unterschied zwischen verbrecherischen Steuerbetrügern und Steuersündern festmachen:

  • Als Steuersünder lasse ich den Personenkreis gelten, der Einnahmen „vergessen“ hat anzugeben. Oder denjenigen, der aus Unwissenheit mit nicht absetzbaren Kosten (erfolgreich) versucht hat seine Steuerlast zu mindern. Zum Personenkreis der möglichen Steuersünder zähle ich vorwiegend Arbeitslose, Arbeiter und kleine Angestellte die ihre Steuererklärung ohne Mithilfe eines Steuerberaters erstellt haben. Es kann passieren, dass man das Sparbuch der Tochter – oder ähnliches – vergisst anzugeben.
  • Als verbrecherischen Steuerbetrüger würde ich pauschal all diejenigen bezeichnen, deren Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt wurde und die TROTZ Hilfe des Steuerberaters falsche Angaben machen.

Eine Klausel zur Nichtbestrafung von minder schweren Fällen – man will ja die Gerichte nicht übermässig belasten – oder das Feststellen einer Strafgebühr von 50 v.H. ZUSÄTZLICH zur nachzuzahlenden Steuer wäre angemessen.

Das zahlen von Steuern ist eine Verpflichtung, die man gegenüber der Allgemeinheit (der Summe der Steuerzahler!) hat.

Rechte gelten nur solange, wie es mir passt

Auf einer Mailingsliste der Partei, die sich für Datenschutz einsetzt wird derzeit diskutiert, ob unser Finanzminister die Datensätze der Steuerbetrüger kaufen soll, oder nicht. Selbst unsere Kanzlerin Merkel spricht sich für den Ankauf der Daten aus.

Kanzlerin Merkel hat sich entschieden: Der Staat soll alles tun, um die CD mit illegal abgespeicherten Daten deutscher Steuersünder zu erlangen. Die Regierung erwägt nun, die CD zu kaufen. (Spiegel)

Ich möchte hier einmal festhalten, dass diese Daten unrechtmässig vervielfältigt wurde. Im Grunde sind es – rein rechtlich – schützenswerte, personenbezogene Daten, nicht anders als die Daten welche Callcenter sich gegenseitig zuschieben. Nur weil mit diesen Daten sehr wahrscheinlich Steuerhinterzieher entlarvt werden können, werden diese Datensätze und deren Weitergabe nicht legitimiert. Nur weil der Staat damit Geld verdienen kann, darf er sich über den Datenschutz hinweg setzen? Letztendlich ist es für mich eine neue Form der Erpressung eines Staates: Gib mir dein Geld!

Wenn ich dann auch noch lesen muss, dass einige Piraten den Ankauf der Daten wünschen, kann ich nicht soviel essen wie ich kotzen möchte. Sind wir denn alle käuflich? Wie hoch ist der Betrag?

Nettes Schmankerl am Rande, dass die Steuerhinterzieher gern verharmlosend als Steuersünder bezeichnet werden. Sie sind Straftäter! Dennoch geniessen sie die gleichen Rechte, wie andere – nicht verurteilte – Menschen. Auch im Bereich Datenschutz. KEIN Richter hat die Weitergabe der Daten per Entscheid legalisiert. Thema (für mich) durch. Ich wünschte mir nichts sehnlicher, als dass diese Gauner monetär bluten, aber bitte ausschliesslich mit rechtsstaatlichen Mitteln.