Strafbare Handlung oder Bundesverdienstkreuz?

Während es in Hessen Bestrebungen gibt, Datenhehlerei als eigenen Straftatbestand zu definieren, werden andernorts Datenhehler für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Eine Gleichbehandlung findet anscheinend in Deutschland nicht mehr statt.

Zum einen lese ich im Heise-Ticker einen Satz,

„Hessen will erreichen, dass in Deutschland der Straftatbestand Datenhehlerei eingeführt wird. Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins Focus bestätigte der Sprecher des Justizministeriums, Hans Liedel am Freitag. Ebenso wie beim Handel mit geklauter Ware soll das Hehlen mit digitalen Daten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden.“

der nach dem konsequenten Ausbau des Bundesdatenschutzgesetzes, welches in Sachen „Strafen“ und „Bußgeld“ eher sehr weichgekocht daherkommt. Dies mag auch und gerade der Lobby der Adresshändler geschuldet sein. Insofern scheint es angezeigt und konsequent diesbezüglich nachzubessern.

Aber es gibt da noch einen anderen Fall in Deutschland, der (nicht nur) von Datenschützern recht kontrovers diskutiert wurde: Der Aufkauf von unrechtmäßig erlangten personenbezogenen Daten aus der Quelle „Schweizer Banken“. Diese Daten wurden wohl von Bankmitarbeitern unrechtmäßig erlangt und weitergegeben, wodurch diese (nach Zahlung einer größeren Summe) in die Hände von Finanzbehörden gelangten. Dieser Fall schlägt gerade mal wieder Wellen, da die SPD wohl nun die Staatsbeamten welche die Datenträger kauften sogar noch auszeichnen möchten:

„Sie haben sich um den Rechtsstaat verdient gemacht“: SPD-Fraktionsgeschäftsführer Oppermann möchte die drei Steuerfahnder, gegen die in der Schweiz Haftbefehl erlassen wurde, auszeichnen. Weitere SPD-Politiker erhöhen den Druck auf Finanzminister Schäuble.

(Quelle Süddeutsche). Interessant ist hierbei, dass es zwar einen eigenen Paragraphen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt, der sich damit auseinandersetzt, wie „nichtöffentliche Stellen“ sich bei „unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten“ zu verhalten haben (§ 42a), Bank- und Kreditkartenkonten finden hier sogar explizit Erwähnung. Aber keine Stelle im BDSG regelt, wie sich öffentliche Stellen zu verhalten haben, wenn diese unrechtmäßig Zugriff auf diese Art von Daten erlangen.

Es zeichnet sich also ab, dass nichtöffentliche Stellen bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten in Zukunft betraft werden sollen (was in meinen Augen wie erwähnt sinnvoll ist), wenn aber eine staatliche Stelle diese Daten erlangt, hat sich diese „Um den Staat verdient gemacht“.

Anmerkung: Ich möchte keineswegs eine Lanze für die Straftäter brechen, die sich der Steuerhinterziehung – oder der Beihilfe dazu) schuldig machen. Was ich aber möchte ist, dass in diesem Lande nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Gesetze und Regelungen müssen für alle Beteiligten gelten – Ausnahmen von der Allgemeingültigkeit haben im sehr engen Rahmen gesteckt zu sein. Eine Strafbarkeit sollte niemals nach dem Gesichtspunkt beurteilt werden welche Instanz von ihr einen Vorteil erlangt. Vor allem, wenn – wie in diesem Fall – die Sache ein wenig zu deutlich nach Überwachungsstaat riecht.

Herr Westerwelle ich bin bereit!

Westerwelle will Generaldebatte mit seinen Kritikern

betitelt die Welt einen Artikel, der dann aber gleich abmildert:

„Ich fordere meine Kritiker auf, sich im Bundestag einer Generaldebatte zur sozialen Gerechtigkeit zu stellen. Diese Kritiker versuchen mit ihren Beleidigungen doch nur zu verbergen, dass es ihnen an Wahrheit und Argumenten fehlt“, sagte Westerwelle der „Bild“-Zeitung.

Schade, dass er nur mit den professionell – von Lobbyisten – beeinflussten und von uns Steuerzahlern alimentierten Kollegen diskutieren möchte. Zu gern hätte ich ihm den im selben Artikel zitierten Satz

„Wir wollen den Bedürftigen helfen, aber nicht den Findigen.

um die Ohren geschlagen. Denn wenn es darum geht die Findigen am Schlawittchen zu kriegen, warum wird dann nicht der Bereich der Steuerfahnder personell verstärkt? Warum werden diverse Schlupflöcher im Steuersystem nicht geschlossen? Oder geht es nicht um die Findigen, von denen jeder einzelne den Staat mehr belastet, als es eine Hundertschaft von Arbeitslosen könnte?

Heiner Geißler haut dem Westerwelle seinen Hochmut und seine Unwissenheit auch noch mal so richtig kräftig um die Ohren:

Auch heute badeten Wohlhabende in ihrem Überfluss, während Millionen von Hartz IV und Mini-Jobs leben müssten und kaum davon leben könnten. „Kaiser Caligula hat einen Esel zum Konsul ernannt und das Volk damit verhöhnt. Wir haben einen Esel als Außenminister, der das deutsche Volk verhöhnt.“

Liebe Mitbürger in NRW: Zeigt den Parteivorsitzenden der Mövenpickpartei wie hoch die 5%-Hürde sein kann