Zensursula ist still und heimlich von uns gegangen

Im Gegensatz zu den Marketingveranstaltungen der Frau von der leyen, was ihren – Gott sei Dank! – glücklosen Versuch der Installation einer Überwachungs- und Zensurinfrastruktur angeht, wurde die Beerdigung dieses Schwachsinns im kleinen Kreis zelebriert.

Nachdem Privatpersonen und NGOs deutlich bessere Sperrergebnisse vorweisen konnte als das BKA, wurden auf einmal sogar die Sperrbemühungen des BKAs erfolgreicher:

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte das Ende für die Sperren, für das sie zuvor eingetreten war. Es gebe Erfolge beim Löschen – der nun eingeschlagene Weg der Koalition sei daher richtig. „Nach aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes sind nach zwei Wochen 93 Prozent der kinderpornografischen Inhalte gelöscht, nach vier Wochen sind es sogar 99 Prozent“, sagte sie.

Quelle Heise. Wie der AK Zensur feststellt, ist die Arbeit für Bürgerrechte und Freiheit der digitalen Wege aber noch nicht beendet:

Die Arbeit des AK Zensur geht dennoch weiter. Internet-Sperren sind nicht nur bei der Novellierung des Glücksspiel-Staatsvertrags der Bundesländer im Gespräch. Auch auf Ebene der Europäischen Union wird über Zugangssperren diskutiert und im Rahmen internationaler Verträge wie ACTA ist weiterhin Arbeit gegen Internetsperren und Zensur dringend notwendig.

Für Frau von der Leyen ist dies nur ein Debakel neben vielen anderen Fehl- und Rückschlägen ihrer politischen Karriere. Aber wohl das, mit dem sie publicitygeil den meisten Staub aufgewirbelt hat: „Man muss an die Kinder denken“. Blödsinn, sie hatte nur das eigene Profil im Sinn!

SIM-Knacken oder Kinderporno – was bei uns wirklich verfolgt wird

Wenn dieses Abziehbild eines aufrechten Menschen – der Chef des BKA – erklärt, dass Löschen statt sperren auch so unergiebig ist, so hören die Medien zu und plappern es in alle Winde: Sperren müssen her, sonst wird das nichts mit der Bekämpfung.

Ganze 6,3 Planstellen hat das BKA zur Bekämpfung – durch Löschung – der Dokumentation des Kindesmissbrauchs (aka Kinderporno) zur Verfügung gestellt. 6,3 Personen.

Was glaubt ihr wie viele Polizisten damit beschäftigt sind gegen Besitzer eines Telefones ermitteln,  die eine von ihnen gekaufte Hardware von elektronischen Einschränkungen befreien. Kommt ihr nie drauf:

ürfen Privatleute ihre Mobiltelefone von Software-Sperren befreien? Fahnder in Göttingen ermitteln gegen 600 Kunden, die dafür die Hilfe eines professionellen Handy-Knackers angenommen haben.

Allein in Göttingen arbeiten seit Juni acht Beamte in der sogenannten „Ermittlungsgruppe SIM“. Sie ermittelt auch gegen 600 Endkunden. (Spiegel)

Dieser beschissene Staat – und mit ihm seine Strafverfolgungsbehörden – wendet mehr Aufmerksamkeit auf die blöden Pfründe von Mobilfunkbetreiber, als dass er der Verfolgung von Straftätern in Sachen Kindesmissbrauchs im Internet übrig hat. Kein Wunder, dass das BKA sich schwer tut Erfolge zu vermelden.

Welch ein Schmierentheater!

Vimeo löscht „versehentlich“ im Auftrag der GVU

Gestern Abend schrieb ich schon mal darüber, dass die wahrscheinlich die GVU drei Videos von Marion Sixtus (der elektrische Reporter)  sowie den Film von von Alexander Lehmanns „Du bist Terrorist“bei Vimeo hat löschen lassen.

Bei Mario Sixtus kann man nun nachlesen:

Daraufhin meldete sich heute Vormittag Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU telefonisch bei mir. Leonardy erklärte, bei der Sperrung handele es sich um einen „Irrtum“, die Sperre sei von einem Dienstleister (der Firma Opsec Securities aus München) initiiert worden, der im Autrag der GVU handele. Man „bemühe“ sich derzeit um „Aufklärung“ und habe Vimeo bereits um eine Aufhebung der Sperren gebeten.

Es handelt sich um was bitte? Um einen Irrtum? Also kann so jeder Hans und Franz losziehen und ohne jegliche Legitimation Inhalte löschen lassen? Vielleicht sollte Matthias Leonardy sich mal mit dem BKA in Verbindung setzen. Vielleicht kann Herr Leonardy den Beamten ja mal erklären, wie so etwas geht: Inhalte löschen ohne dass man auch nur ansatzweise nachweisen muss, das man dafür legitimiert ist und ohne dass ein Straftatbestand vorliegt.

Wie gut, dass man mittels Urheberrecht noch nicht im Internet töten kann. Sonst hätten wir gewiss schon ein paar Kollateralschäden.

Wenn Sixtus schreibt

Nun mag der Eine oder die Andere mein Vorgehen für übertrieben halten, das ist es m.E. aber nicht. Die GVU ist für ihr (vorsichtig ausgedrückt) hartes Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer bekannt. Sie gehört zu der Fraktion, die wahrscheinlich am liebsten Schulkinder mit Handschellen von Schulhof abführen würden, weil sie eine gebrannte DVD getauscht haben. Wenn dieser Verein in meine Rechte eingreift, sehe ich es nicht ein, Fünfe gerade sein zu lassen.

halte ich dies für keineswegs übertrieben.

Auch der Spreeblick hat etwas zu dem Thema: Eine Stellungnahme der GVU

Im Rahmen des branchenweiten Anti-Piraterie-Projekts „Portalschließungen“ wurde der Videohost Vimeo aufgefordert, vier Videos von Mario Sixtus und den Titel „Du bist Terrorist“ von Christian Lehmann zu löschen.

Sie geben es zu!

Diese Aufforderungen erfolgten irrtümlich und eine Löschung der Titel war von der GVU weder gewünscht noch beabsichtigt.

Das heisst, es passierte OHNE Kontrolle. „Aus Versehen“. Wie viele Gibabyte an Daten werden denn so täglich „aus Versehen“ von den Schergen der GVU gelöscht, OHNE dass man dies erfährt?

Deshalb ging gestern um 22:59 Uhr eine weitere Mail an den Host Vimeo mit der Bitte, die Links zu den fraglichen Titeln wieder zu aktivieren.

Moment? „Links aktivieren“? Schrieben die nicht oben etwas von „Löschung“? Sollten die Inhalte gelöscht worden sein (und nicht nur aus dem Zugriff genommen) dann wird man als Anbieter nicht einfach wieder aktivieren können.

Das Projekt „Portalschließungen“ richtet sich nicht gegen einzelne Hosts und somit nicht gegen Vimeo.

Vimeo ist ja auch nur „Mitausführer“. Opfer sind Sixtus, Lehmann und all die unbekannten Nutzer.

Vielmehr werden ausgesuchte Portalseiten bekämpft, die als zentrale Plattformen zur Verteilung von illegal ins Internet gestellten urheberrechtlich geschützten Filmen identifiziert wurden. Die aktuelle Aktion richtete sich gegen die Portalseite „Monsterstream“. Neben den zahlreichen Links zu aktuellen Kinofilmen und TV Serien waren dort auch solche zu den genannten Titeln gepostet. Diese sind versehentlich mit erfasst worden. Die Ursache dafür wird gerade analysiert.

Diese ganze Aktion stinkt so masslos nach Dilettantenarbeit, dass ich mich frage welche Volltrottel diesen Westentaschendiktatoren auch noch Geld für solche perfiden Aktionen zur Verfügung stellt.

Die GVU beschreibt sich selbst auf Ihrer Webseite als:

Die GVU deckt Urheberrechtsverletzungen im Bereich Film – und Entertainmentsoftware auf und unterstützt die Strafverfolgungsbehörden.

dann können die Damen und Herren ja jetzt prima in eigener Sache tätig werden. Aber DAS wird garantiert nicht passieren.