Strafbare Handlung oder Bundesverdienstkreuz?

Während es in Hessen Bestrebungen gibt, Datenhehlerei als eigenen Straftatbestand zu definieren, werden andernorts Datenhehler für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Eine Gleichbehandlung findet anscheinend in Deutschland nicht mehr statt.

Zum einen lese ich im Heise-Ticker einen Satz,

„Hessen will erreichen, dass in Deutschland der Straftatbestand Datenhehlerei eingeführt wird. Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins Focus bestätigte der Sprecher des Justizministeriums, Hans Liedel am Freitag. Ebenso wie beim Handel mit geklauter Ware soll das Hehlen mit digitalen Daten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden.“

der nach dem konsequenten Ausbau des Bundesdatenschutzgesetzes, welches in Sachen „Strafen“ und „Bußgeld“ eher sehr weichgekocht daherkommt. Dies mag auch und gerade der Lobby der Adresshändler geschuldet sein. Insofern scheint es angezeigt und konsequent diesbezüglich nachzubessern.

Aber es gibt da noch einen anderen Fall in Deutschland, der (nicht nur) von Datenschützern recht kontrovers diskutiert wurde: Der Aufkauf von unrechtmäßig erlangten personenbezogenen Daten aus der Quelle „Schweizer Banken“. Diese Daten wurden wohl von Bankmitarbeitern unrechtmäßig erlangt und weitergegeben, wodurch diese (nach Zahlung einer größeren Summe) in die Hände von Finanzbehörden gelangten. Dieser Fall schlägt gerade mal wieder Wellen, da die SPD wohl nun die Staatsbeamten welche die Datenträger kauften sogar noch auszeichnen möchten:

„Sie haben sich um den Rechtsstaat verdient gemacht“: SPD-Fraktionsgeschäftsführer Oppermann möchte die drei Steuerfahnder, gegen die in der Schweiz Haftbefehl erlassen wurde, auszeichnen. Weitere SPD-Politiker erhöhen den Druck auf Finanzminister Schäuble.

(Quelle Süddeutsche). Interessant ist hierbei, dass es zwar einen eigenen Paragraphen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt, der sich damit auseinandersetzt, wie „nichtöffentliche Stellen“ sich bei „unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten“ zu verhalten haben (§ 42a), Bank- und Kreditkartenkonten finden hier sogar explizit Erwähnung. Aber keine Stelle im BDSG regelt, wie sich öffentliche Stellen zu verhalten haben, wenn diese unrechtmäßig Zugriff auf diese Art von Daten erlangen.

Es zeichnet sich also ab, dass nichtöffentliche Stellen bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten in Zukunft betraft werden sollen (was in meinen Augen wie erwähnt sinnvoll ist), wenn aber eine staatliche Stelle diese Daten erlangt, hat sich diese „Um den Staat verdient gemacht“.

Anmerkung: Ich möchte keineswegs eine Lanze für die Straftäter brechen, die sich der Steuerhinterziehung – oder der Beihilfe dazu) schuldig machen. Was ich aber möchte ist, dass in diesem Lande nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Gesetze und Regelungen müssen für alle Beteiligten gelten – Ausnahmen von der Allgemeingültigkeit haben im sehr engen Rahmen gesteckt zu sein. Eine Strafbarkeit sollte niemals nach dem Gesichtspunkt beurteilt werden welche Instanz von ihr einen Vorteil erlangt. Vor allem, wenn – wie in diesem Fall – die Sache ein wenig zu deutlich nach Überwachungsstaat riecht.

Warum es schlau ist, die Krankenkassenbeiträge nicht zu senken

Die Konjunktur zieht an – und der Gesundheitsfonds verbucht ein sattes Plus. Der SPD-Politiker Lauterbach fordert jetzt eine schnelle Senkung des Kassenbeitrags. Dafür sieht die Koalition keine Chance.

Quelle: Spiegel. Der Artikel ist ansatzweise lesenswert, vergisst aber einen der grössten neu hinzugekommenen Kostenfaktor zu erwähnen: Den Wegfall der Zivildienstleistenden.

Nicht nur im Pflegebereich werden da massive Kosten auf uns zukommen, auch t.B. Kindergärten profitier(t)en von den „billigen“ Arbeitskräften. All diese kleinen Dienstleistungen, sei es als Fahrer des Behindertenbusses, als Küchenhilfe oder als Pfleger in Krankenhaus und Altenheim. All diese Stellen müssen nun mit „vollbezahlten“ Kräften besetzt werden.

Aber dank unseren superschlauen FDP-Gesundheitsministers sind die Arbeitgeber von zukünftigen Erhöhungen der Sozialkosten befreit – diese Zeche zahlt der Arbeitnehmer bitte allein. Und nun alle ins Fitnessstudio: Unsere Schulter müssen trainiert werden, sollen sie doch weitere schwere Lasten tragen.

NRW-Verkehrsminister Voigtsberger schreit nach Muttis Hilfe

Harry Voigtsberger sorgt sich angesichts des Winterwetters um die Sicherheit auf den Straßen. Der nordrhein-westfälische Verkehrsminister fordert eine nationale Streusalzreserve. Wenn jetzt eine längere Frostperiode komme, sei „in vielen finanzschwachen Kommunen die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet“, begründet der SPD-Politiker seinen Vorstoß.

kann man im Spiegel lesen. Wahrscheinlich ist der Voigtsberger so dämlich und merkt gar nicht, welch Armutszeugnis er sich selbst und allen Politikern unseres Landes mit dieser Forderung ausstellt:

Wieder werden Symptome, aber nicht die Ursachen bekämpft.

Verdammte Axt. Wenn die Kommunen kein Geld haben um Winterdienst zu gewährleisten, werden Sie auch für ganz andere Aufgaben kein Geld haben. Anstelle nun aber die Ursache (knappe Kassen) zu bekämpfen, soll nun wieder mal am Symptom rumgepfuscht werden.

Nur für das Protokoll: Voigtsberger gehört der SPD an und beweist mit diesem „Vorstoß“, dass auch die SPD kein lösungsorientiertes Personen hat, um mit diesen die Ministerposten zu besetzen.