Strafbare Handlung oder Bundesverdienstkreuz?

Während es in Hessen Bestrebungen gibt, Datenhehlerei als eigenen Straftatbestand zu definieren, werden andernorts Datenhehler für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen. Eine Gleichbehandlung findet anscheinend in Deutschland nicht mehr statt.

Zum einen lese ich im Heise-Ticker einen Satz,

„Hessen will erreichen, dass in Deutschland der Straftatbestand Datenhehlerei eingeführt wird. Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins Focus bestätigte der Sprecher des Justizministeriums, Hans Liedel am Freitag. Ebenso wie beim Handel mit geklauter Ware soll das Hehlen mit digitalen Daten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden.“

der nach dem konsequenten Ausbau des Bundesdatenschutzgesetzes, welches in Sachen „Strafen“ und „Bußgeld“ eher sehr weichgekocht daherkommt. Dies mag auch und gerade der Lobby der Adresshändler geschuldet sein. Insofern scheint es angezeigt und konsequent diesbezüglich nachzubessern.

Aber es gibt da noch einen anderen Fall in Deutschland, der (nicht nur) von Datenschützern recht kontrovers diskutiert wurde: Der Aufkauf von unrechtmäßig erlangten personenbezogenen Daten aus der Quelle „Schweizer Banken“. Diese Daten wurden wohl von Bankmitarbeitern unrechtmäßig erlangt und weitergegeben, wodurch diese (nach Zahlung einer größeren Summe) in die Hände von Finanzbehörden gelangten. Dieser Fall schlägt gerade mal wieder Wellen, da die SPD wohl nun die Staatsbeamten welche die Datenträger kauften sogar noch auszeichnen möchten:

„Sie haben sich um den Rechtsstaat verdient gemacht“: SPD-Fraktionsgeschäftsführer Oppermann möchte die drei Steuerfahnder, gegen die in der Schweiz Haftbefehl erlassen wurde, auszeichnen. Weitere SPD-Politiker erhöhen den Druck auf Finanzminister Schäuble.

(Quelle Süddeutsche). Interessant ist hierbei, dass es zwar einen eigenen Paragraphen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt, der sich damit auseinandersetzt, wie „nichtöffentliche Stellen“ sich bei „unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten“ zu verhalten haben (§ 42a), Bank- und Kreditkartenkonten finden hier sogar explizit Erwähnung. Aber keine Stelle im BDSG regelt, wie sich öffentliche Stellen zu verhalten haben, wenn diese unrechtmäßig Zugriff auf diese Art von Daten erlangen.

Es zeichnet sich also ab, dass nichtöffentliche Stellen bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten in Zukunft betraft werden sollen (was in meinen Augen wie erwähnt sinnvoll ist), wenn aber eine staatliche Stelle diese Daten erlangt, hat sich diese „Um den Staat verdient gemacht“.

Anmerkung: Ich möchte keineswegs eine Lanze für die Straftäter brechen, die sich der Steuerhinterziehung – oder der Beihilfe dazu) schuldig machen. Was ich aber möchte ist, dass in diesem Lande nicht mit zweierlei Maß gemessen wird. Gesetze und Regelungen müssen für alle Beteiligten gelten – Ausnahmen von der Allgemeingültigkeit haben im sehr engen Rahmen gesteckt zu sein. Eine Strafbarkeit sollte niemals nach dem Gesichtspunkt beurteilt werden welche Instanz von ihr einen Vorteil erlangt. Vor allem, wenn – wie in diesem Fall – die Sache ein wenig zu deutlich nach Überwachungsstaat riecht.

Die Grünen und Schulen #Grüne #fail

In Hamburg wurde festgestellt, dass durch die Heizungen Asbest in der Raumluft von über 100 Turn- und Sporthallen von Schulen zu hoher Konzentration vorkommt. Logische Folge: Die Turnhallen wurde sofort gesperrt. Sofort? Tja, das hätte ich wohl gemacht – und viele andere, verantwortungsbewusste Menschen auch. Und wenn die verantwortliche Politikerin eine Grüne ist, darf man sich darauf verlassen, dass die ebenso schnell handelt, wenn es um das Wohl der Kinder geht – oder?

Die SPD-Fraktion in der Bürgerschaft wirft Schulsenatorin Christa Goetsch (GAL) vor, bereits seit vier Wochen von dem Asbestfund in der Sporthalle der Peter-Petersen-Schule gewusst zu haben. Die GAL-Politikerin habe eingeräumt, der krebserregende Stoff sei bereits vor einem Monat gefunden worden. (Quelle Welt)

OK, es waren Ferien. OK, Goetsch SOLL erst am Montag von dem Asbest erfahren haben. Aber selbst dann hat zumindest ihr Ressort (die Schulbehörde) vier Wochen NICHTS getan. Und wer für das funktionieren der Schulbehörde verantwortlich? So oder so, es liegt in der Verantwortung der Grünen Senatorin.

Was sind die Folgen der Untätigkeit? Die Schliessung der Turnhallen (welche eventuell den Schulbetrieb – wegen Ferien – nicht beeinträchtigt hätte) führt nun zu Unterrichtsausfall. Tolle Wurst!

Und ja, ich bin auch extra sauer, weil meine Tochter von diesem Unterrichtsausfall direkt betroffen ist.