Hamburger S-Bahn „ET 74 Plus“ und das Gewicht der Klimaanlage

Gestern lachten wir alle darüber, dass die Deutsche Bahn AG mal wieder Probleme mit den Klimaanlagen in den ICEs hat. Dies erinnerte mich an ein Gespräch mit einem Bekannten, der bei der Hamburger S-Bahn beschäftigt ist – ein Unternehmen der Deutsche Bahn AG.

Die Hamburger S-Bahn will ihre Züge der Baureihe ET 74 modernisieren: Geplant sind – unter dem Namen ET 74 Plus: Klima-Anlage, Fahrgast-TV, mehr Fläche für Kinderwagen und durchgängige Abteile. Und eben die Klimaanlage ist das Problem, denn sie macht den Zug zu schwer.

Geplant ist diese überarbeitete Reihe schon seit Jahren, sie sollte – laut Bundesbahn – auch schon letztes Jahr in Betrieb gehen:

Für die Zulassung des Prototyps beim Eisenbahnbundesamt (EBA) folgen umfangreiche Tests in der Klimakammer der Deutschen Bahn in Minden und anschließend Probefahrten bezüglich der Fahrdynamik und Bremsen. Ab 2012 sollen die ersten Fahrgäste mit dem Zug unterwegs sein.

Und eben diese Zulassung des Eisenbahnbundesamtes wurde nicht erteilt: Der Zug ist nach den Umbauten zu schwer und hat eine zu geringe Bremskraft. Er könnte vielleicht fahren, aber dann nur ohne Fahrgäste. Leider habe ich für diese Information keine belastbare Quelle, hat einer von den mir folgenden Bahnfreaks da etwas? Bis zu den Tests in der Klimaanlage ist diese neue Zugreihe hervorragend dokumentiert – aber seit Mitte 2012 hört/liest man gar nichts mehr. 4 Millionen Euro wurde da mal eben verbrannt.

Spekulation: Wer finanziert das Steinbrück-Blog

Peer Steinbrück kann man nicht zwingend als Horrorgesicht für Banken bezeichnen. Als Finanzminister der großen Koalition forcierte er die Deregulierung der Finanzmärkte, was sicherlich der einen oder anderen Bank zu erhöhten Gewinnen verhalf – ob direkt oder indirekt. In dieser Zeit dürfte er sich einen gewissen Bonus bei den Bankern erarbeitet haben, egal was er heute über Banken und Geldmarkt sagt. Worte sind eines –  Taten haben aber deutlich mehr Gewicht.

Wenn man sich anschaut (OK, das ist nicht neu), bei wem Steinbrück gut bezahlte Vorträge hielt (PDF – Quelle Abgeordnetenwatch), fallen Banken, Banken nochmal Banken und  Finanzdienstleister auf.

Wenn ich mir das oben erwähnte PDF anschauen, stolpere ich über den Eintrag vom 15.11.2010. Dort nahm Peer Steinbrück – für einen Obulus von 15.000€ + 738,95 Nebenkosten – am MainGespräch“ der Société Générale teil. Der Auftraggeber für diesen Auftritt bei der Société Générale  (eine der wichtigsten französischischen Banken) war ausgerecht steinkühler-com.

Und Steinkühler-com – das Unternehmen, dass Steinbrück an eine Bank „vermittelt“ hat –  ist nun das Unternehmen dass „anonyme Spender“ gefunden hat, die das von Steinkühler betriebene „unabhängige“ Steinbrück-Blog finanzieren.

Solange mir nicht das Gegenteil bewiesen wird, gehe ich davon aus, dass auch hier wieder Banken (oder den Finanzdienstleistern nahestehende Personen) „ihren“ Kanzlerkandidaten finanzieren wollen. Und sollte Steinbrück tatsächlich Kanzler – oder maßgeblich an einer großen Koalition beteiligt – sein, wird er liefern müssen. Ohne Wenn und Aber. Für mich ist er – allein auf Grund dieser latenten Gefälligkeits-Erpressbarkeit (ohne unsere Hilfe wärest Du heute nicht auf deinem Posten), ist Herr Steinbrück und somit die SPD für mich absolut unwählbar.

Anmerkung am Rande: Bei den Vorträgen von „Nebentätigkeiten“ zu sprechen, entbehrt nicht eines gewissen Humors – sollte doch die Nebentätigkeit die Tätigkeit sein, mit der man neben seiner Hauptbeschäftigung „nebenher“ noch etwas Geld hinzuverdient. Wer aber im Jahr 2010 durch Vorträge ein Einkommen von über einer halben Million Euro erwirtschaftet, wird wohl eher sein Bundestagstagsmandat als Nebentätigkeit angeben müssen. So ernst nimmt Herr Steinbrück also sein politisches Engagement. Auf alle Fälle habe ich einen Verdacht, in welcher BrancheHerr Steinbrück nach seiner Karriere einen guten Vortandsjob ergattern wird.

Antworten von Ministerien an Privatpersonen

Jeder Mensch hat ein Auskunftsrecht, was parlamentarische Arbeit angeht. Ich habe einmal einen „Selbstversuch“ gestartet und über das Ergebnis möchte ich hier berichten.

Am 06.02.2012 schrieb ich an das Innenministerium und das Justizministerium folgende Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Dienstag den 31.01.2012 hatte ich das Vergnügen in Hamburg an einer Veranstaltung mit der Justizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger zum Thema Datenschutz teilzunehmen. Dankenswerter Weise gab es auch die Möglichkeit Fragen zu stellen, welche Frau Leutheuser-Schnarrenberger auch beantworte.

Da dort – wohl auch in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit – meine gestellte Frage nur sehr unbefriedigend beantwortet würde, möchte ich diese hier noch einmal per Mail stellen, in der Hoffnung eine umfassendere Antwort zu erhalten.

Laut Medienberichten (Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Behoerden-duerfen-auf-europaeische-Cloud-Daten-zugreifen-1270455.html) ist es US-Behörden aufgrund des sogenannten Patriot-Acts möglich auf jegliche bei US-Firmen zur Verfügung stehenden Daten zuzugreifen.

Zitat:
Cloud-Anbieter wie Microsoft müssen US-Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf von Kunden gespeicherte Daten gewähren, berichtet der US-Branchendienst ZDNet. Das betrifft auch in der EU ansässige Firmen und in europäischen  Rechenzentren liegende Daten, wie Microsofts britischer Direktor Gordon Frazer anlässlich der Markteinführung von Microsofts Office 365 in London erklärte. Er antwortete damit auf die Frage, ob Microsoft zusichern könne, dass in seinen EU-Rechenzentren gespeicherte Daten Europa niemals verlassen könnten.
Zitatende

Da dieses auch Firmen- und Kundendaten betrifft, die von in den USA ansässigen Firmen in Deutschland im Auftrag von Deutschen bearbeitet werden (Rechenzentren  z.B. der Firmen Dell, HP, IBM, Amazon und Google – um nur einige „Auftragsdatenbearbeiter“ zu nennen) scheint mir persönlich dieser Zugriff mit europäischen und bundesdeutschen
Datenschutzbestimmungen zu kollidieren. Es betrifft nicht ausschliesslich Adressdaten, sondern speziell Daten von Rechenzentrumskunden, die teilweise ihre Auftragsdatenbearbeitung, aber auch Daten aus den Bereichen Forschung und Entwicklung auf diesen Servern lagern und verarbeiten.

Meine konkreten Fragen dazu:

1) Ist diese Vorgehensweise der US-Behörden in Ihrem Ministerium bekannt
2) Wie kommentiert Ihr Ministerium diese Art von Verstoß gegen europäische und bundesdeutsche Gesetze?

Leider war der einzige Kommentar von Frau Leutheusser-Schnarrenberger zu dieser Frage „Das geht so nicht“, was als Beantwortung meiner Frage etwas unbefriedigend war. Ich hoffe auf eine aussagekräftigere Antwort ihres Hause und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Holger Köpke

Als ich am 27.02.2012 noch keine Antwort (auch keine „Eingangsbestätigung“) auf meine Mail erhalten hatte, erlaubte ich mir die beiden Ministerien nochmals zu erinnern. Gleiche Mail, mit folgender Einleitung:

Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine unten stehende Mail habe ich bislang noch nichts von Ihnen gehört – weder eine konkrete Antwor noch eine Empfangsbestätigung mit dem Hinweis, dass die Beantwortun länger (Zeitangabe..) dauern kann. Aus diesem Grunde erlaube ich mir, die Anfrage nochmals zu senden.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Köpke

Am 13.03. 2012 bekam ich dann tatsächlich eine Antwort vom Justizminsterium:

Sehr geehrter Herr Köpke,

vielen Dank für Ihre E-Mails vom 6. und 27. Februar 2012 an die Poststelle des Bundesministeriums der Justiz zum Thema Zugriff von US-Behörden auf bei US-Unternehmen gespeicherte personenbezogene Daten. Wegen der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen sowie anderer vordringlicher Aufgaben komme ich erst heute dazu, Ihnen zu antworten. Für die dadurch eingetretene Verzögerung bitte ich um Verständnis.

In Ihrer E-Mail vom 6. Februar 2012 nehmen sie Bezug auf Medienberichte, wonach US-Behörden auf der Grundlage des sog. „US Patriot Act“ auf personenbezogene Daten, die von in den USA ansässigen Unternehmen gespeichert werden, zugreifen können, und zwar sogar dann, wenn die Daten auf in der Europäischen Union befindlichen Servern gespeichert sind. Der Umstand, dass es solche Datenübermittlungen an US-Behörden geben soll, ist hier bislang nur aufgrund entsprechender Medienberichte bzw. von Äußerungen von Vertretern der betroffenen Unternehmen bekannt geworden. So hat inzwischen Google bestätigt, schon mehrfach auf seinen europäischen Servern gespeicherte Nutzerdaten an US-Behörden weitergeleitet zu haben. Auch das Unternehmen Microsoft hat eingeräumt, dass es US-Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf europäische Daten aus dem Cloud-Dienst Office 365 gewährt habe. Allerdings liegen hier gesicherte tatsächliche Erkenntnisse über die Anzahl und den Umfang derartiger staatlicher Zugriffe derzeit nicht vor.

Soweit hier bekannt, hat der Aussschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments (LIBE-Ausschuss) bereits im September 2011 datenschutzrechtliche Bedenken gegen diese Vorgehensweise erhoben und die Europäische Kommission zur weiteren Aufklärung und Klarstellung der Unvereinbarkeit dieser Datenverarbeitung mit EU-Datenschutzrecht aufgefordert. Die vom LIBE Ausschuss geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken werden aus hiesiger fachlicher Sicht – soweit dies auf Basis der wenigen hier vorliegenden Informationen beurteilt werden kann – geteilt. Soweit eine Übermittlung von personenbezogenen Daten von Internetnutzern, die in der Europäischen Union auf Servern gespeichert sind, an US-Behörden erfolgt, findet hierauf grundsätzlich europäisches Datenschutzrecht Anwendung. Eine Übermittlung von personenbezogene Daten an öffentliche Stellen eines Drittstaates, wie etwa die USA, hat sowohl nach europäischem als auch nach deutschem Datenschutzrecht zu unterbleiben, wenn bei diesen Stellen ein angemessenes Datenschutzniveau nicht gewährleistet ist. Es bestehen berechtigte Zweifel der für die datenschutzrechtliche Kontrolle von Datenverarbeitungen durch private Stellen in Deutschland zuständigen Landesdatenschutzbehörden daran, ob solche Datenübermittlungen durch US-Unternehmen an US-Behörden den grundlegenden europäischen Standards, wie insbesondere dem Zweckbindungsgrundsatz, der Gewährleistung von Betroffenenrechten und des Rechtsschutzes sowie der Pflicht zur Löschung der Daten nach Zweckerfüllung, genügen.

Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass viele datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem sog. Cloud Computing noch weitgehend ungeklärt sind. Dies betrifft auch und gerade die hier relevante Problematik des anwendbaren Datenschutzrechts, die Einordnung als Auftragsdatenverarbeitung und die Drittlandübermittlung. So ist bereits umstritten, ob und unter welchen Voraussetzungen die Verarbeitung von europäischen Daten durch US-Cloud-Anbieter datenschutzrechtlich zulässig ist. Dies hängt unter anderem davon ab, wo der Serverstandort ist und ob der Anbieter der Cloud-Dienstleistung sich den Safe-Harbor-Grundsätzen unterworfen hat.

Auch und gerade um den Herausforderungen für das Datenschutzrecht im globalen Internetzeitalter durch einen neuen effektiveren Rechtsrahmen zu begegnen, hat die Europäische Kommission am 25. Januar 2012 als Teil des Gesamtpakets für einen europäischen Datenschutzrahmen für das 21. Jahrhundert den Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass die Geltung der künftigen Datenschutzregeln auch auf nicht in der EU ansässige Unternehmen erstreckt werden soll, die Waren und Dienstleistungen insbesondere über das Internet in der EU anbieten oder das Verhalten von in der EU ansässigen Personen beobachten. Damit sollen namentlich global agierende Internetanbieter in Drittstaaten, wie etwa Facebook und Google, im Falle der Adressierung von in der EU ansässigen Nutzern dem Datenschutzregime der EU unterworfen werden. Die Verhandlungen über diesen Verordnungsentwurf haben im Februar 2012 begonnen und werden angesichts des erheblichen Umfangs und der Komplexität dieses Vorschlags voraussichtlich geraume Zeit in Anspruch nehmen.

 
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass für das allgemeine Datenschutzrecht innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium des Innern federführend zuständig ist, das Sie ja auch parallel angeschrieben haben. Dies gilt auch für die Prüfung der Frage, ob hier auf nationaler Ebene gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Mit freundlichen Grüßen,

Annette Schnellenbach, LL.M. 
Leiterin des Referats IV A 5 
(Datenschutzrecht, Recht der Bundesstatistik) 
Bundesministerium der Justiz 
Mohrenstraße 37 

Ich muss sagen: Diese Antwort hat zwar etwas länger gedauert, aber ich bin inhaltlich mit der Antwort zufrieden. Diese Antwort war deutlich besser, als so manches, was ich bislang als Antwort auf Fragen an Politiker erhalten hatte. Den Verweis an den zuständigen Innenminister verwiesen, den ich praktischerweise auch angeschrieben hatte, betrachte ich als inhaltlich völlig in Ordnung. Was also antwortet das Innenminsterium denn nun auf eine sehr konkrete Frage, die ein Bürger stellt?

Wer jetzt einen bösen Verdacht hat, den kann ich bestätigen: Das Innenministerium antwortete bis zum heutigen Tage nicht. Auch meine weitere Erinnerung vom 27.04.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich bis zum heutigen Tag von Ihnen noch keine Antwort bezüglich unten stehender Mailanfrage vom 06.02.2012 – sowie meiner Nachfrage vom 27.02.2012.

Darf ich dies so bewerten – und auch publizieren – dass Mailanfragen an das Bundesinnenminsterium nicht beantwortet werden und/oder auch keine ablehnende Antwort resp. wenigstens eine Empfangsbestätigung gesendet wird?

Als Bürger – der ihr Ministerium mit seinen Steuergeldern bezahlt – bin ich gelinde gesagt schwerstens enttäuscht.

Mit Grüßen

Holger Köpke

bleibt stumpf unbeantwortet.

Wenn nun die DigiGes (Abzocker verlinke ich nicht) dem deutschen Bürger Geld dafür aus der Tasche ziehen will, dass er an definierte Abgeordnete Mails senden darf, fühle ich mich schwerstens an die Jamba-Abzocke erinnert: Viel Geld für nix.