Hilfe bei juristischen Problemfall gesucht. Spanner gefasst, aber wie (kreativ?) vorgehen?

Ich habe eine Tochter (meine kleine Prinzessin), welche derzeit im Teenager-Alter durchs Leben geht. Bereits letztes Jahr wurde festgestellt, dass ihr nachgestellt wurde: Es lagen Behältnisse aussen vor ihrem Zimmerfenster, mittels dessen jemand den Höhenunterschied ausglich, um in ihr Zimmer sehen zu können.

Diese Person wurde mehrfach gesehen, immer wieder lagen (auch andere) Dinge vor dem Fenster, aber sie wurde nie gefasst. Bis gestern Nacht!

Ein aufmerksamer Nachbar sah den Fenstergucker (Nachts um 03:00), informierte die Polizei, welche die betreffende Person (Mitte 30 – kein Klassenkamerad oder so) in flagranti erwischte. Dankenswerter Weise wies die Polizei darauf hin, dass es schwer wäre so ad hoc gegen die betreffende Person juristisch vor zu gehen,  Hausfriedensbruch wäre wohl das einzig anwendbare Mittel.

Meine Frage an euch: Ist dies wirklich alles? Kann eventuell auch Nötigung als Anklage erwogen werden?

Wer da kreativ-fachliche Hinweise (KEINE RECHTSBERATUNG!) geben kann, ist herzlich willkommen, mir informell zu helfen. Als Vater denkt man natürlich als erstes an eine beschädigte Kniescheibe – oder sowas. Aber das Problem: Man schlägt einen Affen und muss dann für einen Menschen zahlen. Ich kann ja nicht einerseits hier den Rechtsstaat loben und andererseits das Recht selbst in die Hand nehmen.

Habt ihr Ideen?

Wenn Privatkopien in die falschen Hände geraten

Gesetzt den Fall, ich kopiere eine Musik-CD oder einen Film auf meine lokale Festplatte, so ist dieses legitim. Ich erstelle die sogenannte Privatkopie. Diese Privatkopie darf ich sogar weitergeben – wenn auch nur im engsten privaten Kreise. Wenn also ein guter Freund von mir heute die neue Broilers-CD erhalten hat und mir davon eine Kopie zukommen lässt, so ist das legitim. Auch wenn das GVU und Andere dies gern anders sehen würden.

In der Zeit wird über den aktuellen Fall in Sachen Kino.to berichtet und es gibt da einen Teil, den ich sehr interessant finde:

Ist es illegal, sich den Stream eines Filmes anzusehen? Nein, sagen jene, die auf diese Art illegale Kopien aktueller Filme im Netz sehen. Ja, sagt die Filmindustrie, die das als Schädigung ihrer Geschäfte betrachtet. Rechtlich geklärt ist die Frage nicht, auch wenn sie seit Jahren Juristen und vor allem Nutzer beschäftigt.

Sicher sollten sie (Anm.: Die Anschauer des Stream, die temporär die Datei im Hauptspeicher/Festplatte haben) sich deswegen aber nicht unbedingt fühlen. Zwar vertritt der Anwalt Christian Solmecke beim Nachrichtenportal Gulli die Rechtsauffassung, Streams anzuschauen sei nicht illegal. So muss es aber nicht bleiben.

Ich stelle jetzt mal doof eine These auf: Wenn es illegal ist, dass Oma Plüsch – unwissend – eine temporäre Kopie der Daten auf ihrem Rechner hält, wie sieht es dann aus, wenn Ermittler/Staatsanwälte oder andere Personen Kopien auf ihrem Rechnersystem bevorraten, die nicht unter den Passus „Privatkopie“ fallen? Wie ist – so rein hypothetisch – der Fall zu bewerten, wenn eine Person eine (oder mehrere) Mail(s) im Mail-Eingangsverzeichnis (oder auch im Ordner „Müll“) vorhält, die widerrechtlich kopierte Daten enthält?

Auch hier wurden die Daten „unwissentlich“ in Empfang genommen, ist dies in diesem Fall straffrei?

Das Weihnachtsrezept 2010: Truthahn mit Whisky

Hier ein leckeres Rezept zur Selbstbefreiung…

Man kaufe einen Truthahn von fünf Kilo (für sechs Personen) und eine Flasche Whisky. Dazu Salz, Pfeffer, Olivenöl und Speckstreifen.  Truthahn mit Speckstreifen belegen, schnüren, salzen, pfeffern und etwas Olivenöl dazugeben. Ofen auf 200 Grad einstellen. Dann ein Glas Whisky einschenken und auf gutes Gelingen trinken. Anschließend den Truthahn auf einem Backblech in den Ofen schieben. Nun schenke man sich zwei schnelle Gläser Whisky ein und trinke wieder auf gutes Gelingen. Den Thermostat nach 20 min. auf 250 Grad stellen, damit es ordentlich brummt. Danach schenke man sich drei weitere Whisky ein.
Nach halm Schdunde öffnen, wenden und den Braten überwachn.  Die Fisskieflasche ergreiffn unn sich eins hinner die Binde kippn. Nach ’ner weitern albernen Schunnde langsam bis zzum Ofen hinschlenderen uhd die Trute rumwenden. Drauf achtn, sisch nitt die Hand zu vabrennn an di Schaisss Ohfnduer. Sisch waidere ffuenff odda siehm Wixki innen Glas sisch unn dann unn so. Di Drute weehrent drrai Schunn’nt (iss auch egal) waiderbraan un all ssehn Minud’n pinkeln.  Wenn ueerntwi möchlisch, ssum Trathuhn hinkrieschn unn den Ohwn aus’m Viechziehn. Nommal ein Schlugg geneemign un anschliesnt wida fasuchen, das Biestrauszukriegn. Den fadammt’n Vogel vom Bodn auffläsen unn uff ner Bladde hinrichten. Uffbasse, dass nitt Ausrutschn auff’m schaiss ffettichn Kuechnbodn.  Wenn sisch drossdem nitt fameidn fasuhn widaaufssuschichtnodersohahahaisallesjaeeeehscheissegaaal!!
Ein wenig schlafen.
Am nächsten Tag den Truthahn mit Mayonnaise und Aspirin kalt essen.
Viel Spass beim Nachkochen…..

Quelle: Vor ca. 25 Jahren bei Goblin in der Clinchmailbox(RIP) gefunden, seitdem gut im Datenarchiv abgehangen