Stromnachzahlung via Steuererklärung

Röttgen sagte demnach, dass aufgrund der Bewertung der Langzeitsicherheit die „Rückholung der Abfälle“ momentan als „beste Lösung“ eingestuft worden sei. Es gebe aber noch keine endgültige Entscheidung. Röttgen verwies auch auf eine mögliche Kostenbeteiligung der Energieversorgungsunternehmen. Es gebe jedoch keine Rechtsgrundlage für eine Haftung der Firmen, sagte er. (Quelle Neue PresseHervorhebung von mir)

Es geht um die Kosten von 3,7 Milliarden Euro, die durch den Rückbau des Atomendlager Asse entstehen. Da werden von Steuergeldern die Spätfolgen der Atomenergiegewinnung bezahlt, während die Energiekonzerne – mittels längerer Laufzeiten – ihren Gewinn maximieren. Das ist doch mal prima: 3,7 Milliarden Euro an Steuergeldern – während sich ein paar Handvoll Aktionäre die Gewinne in die Taschen stecken. Ganz abgesehen davon, dass gerade derzeit wieder alle das Lied von dem ach so günstigen Atomstrom erzählen. Verdammte Kiste, habe ich die Nase voll von dem Scheiss.

Wisst ihr auch, warum die Atomlobby sich mit Händen und Füssen gegen den Atomausstieg wehrt? Weil dann nämlich irgendwann die Atomruinen zurück gebaut werden müssen. Habt ihr eine ANSATZWEISE Ahnung, was das kosten wird. Ahnt ihr schon wer das zahlen wird? KEIN Energiekonzern hat diese Kosten als Rücklagen in der Bilanz ausgewiesen. Die Kraftwerke sind alles kleine einzelne GmbHs, die man dann still und leise in den Konkurs wandern lässt. Nach uns die Sintflut – auch das wird der Steuerzahler wuppen müssen. Rechnet mal nach wieviel Tonnen verstrahltes Material dann zu deponieren ist.

Mehrertrag durch Einsparungen bei Dienstleistung

Es ist toll, wenn die jungen und hochmotivierten BWLer frisch in die Firma kommen und den Ertrag durch Senkung der Kosten realisieren.

Besonders im Bereich Dienstleistung ist da doch massives Potential:

  • Einsparungen bei der Hotline. Dort können auch billigste Angelernte arbeiten. Teure Spezialisten braucht doch kaum einer
  • Einsparungen bei der Technik. Soviel technisches Personal braucht keiner. Bei Störungen kann der Kunde auch gern mal etwas warten. Neukunden (bei Installationen muss der Kunde sich halt etwas gedulden)
  • Auslagern von Tätigkeiten an Subunternehmer

Das Einsparpotential in diesem Bereich ist enorm!

Mit diesen paar einfachen Tricks kann man das Betriebsergebnis deutlich verbessern. Aber bedenke lieber Jung-BWLer: Alle 2 Jahre sollte man seinen Arbeitgeber wechseln wenn die Karriereleiter steil nach oben gehen soll – und ich erkläre dir auch warum man immer wieder wechseln muss:

Die ehemals mit deinem Unternehmen so sehr zufriedenen Kunden werden den Abbau der Dienstleistung bemerken und werden feststellen, dass eure Lösung (kein Mensch kauft Produkte, es geht IMMER um Lösungen!) in der Qualität nachlässt – sein Geld nicht mehr wert ist. Nach ca. einem Jahr der Einsparungen wirst Du erste Kunden haben, die deinem Unternehmen den Rücken zukehren. Nach einem weiteren Jahr wird dein Unternehmen feststellen, dass die Neukundengewinnung deutlich schleppender läuft, weil eure Reputation sich im Heizungskeller aufhält.

Aber das ist ja dann nicht mehr dein Problem lieber BWLer, denn das erste Jahr hast Du damit verbracht deine Einsparungen im Unternehmen durchzusetzen. Im zweiten Jahr deiner Tätigkeit passieren zwei Dinge: Deine Änderungen wirken sich positiv auf das Betriebsergebnis aus und dein Marktwert steigt. Dies ist zwar der Zeitpunkt, an dem erste Kunden unzufrieden werden – das wirkt sich aber noch nicht auf die Zahlen aus, da die Verträge/Produktlebensdauer längerfristig ausgelegt.

JETZT ist der Zeitpunkt einen besser bezahlten  Arbeitsplatz in einem anderen Unternehmen zu finden. Dein Ruf eilt dir voraus und die ersten Headhunter klingeln bei dir an – locken dich. Nimm an! Denn wenn Du ein weiteres Jahr in dem von dir sabotierten Unternehmen verweilst kann es passieren, das eine Verbindung zwischen deinen Einsparmassnahmen und den immer schlechteren Zahlen konstruiert wird. DAS willst Du doch nicht, oder?

Es sind nicht nur die Jung-BWLer, die dem Irrsinn von „Support kann man einschrumpfen“ verfallen. Auch altgediente Deppen fröhnen dieses Irrglaubens.

Bei 3COM in Dublin las ich einmal (grosses Plakat im Eingangsbereich zur Technik) „Make your Customers happy – if not, someone else will do“. Customersatisfaction ist langfristig lohnenswerter als kurzfristiger Shareholdervalue.

Und wer glaubt, dassm mich meinen aktuellen Erfahrungen mit Colt Telecom zu diesem Artikel inspirierten, kennt mich ziemlich gut 🙂 Dieses Verhalten haben leider sehr viele Firmen in den letzen Jahren an den Tag gelegt.

Handeln und nicht nur den Anschein erwecken. Effektive Wege gegen Kinderpornografie im Internet und Zensurmöglichkeit

Sehr geehrte Frau Ursula von der Leyen, sehr geehrter Herr Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg,

in den letzten Tagen bin (nicht nur) ich hart mir Ihnen zu Gericht gegangen, habe scharfe Worte formuliert und Attacken gefahren. Nun reagieren Sie, sicher nicht auf mich sondern auf die wahlberechtigten und engagierten Bürger, die sich gegen das von Ihnen angestrebte Gesetz zur Sperrung von kinderpornografischem Material im Internet äussern. Vielleicht ist es unsere Schuld – die Schuld der Blogger und anderen netzwerkerfahrener Bürger, dass Sie unsere teilweise scharfe Kritik so harsch beantworten. Wenn Sie – Herr von und zu Guttenberg sagen:

Es macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben.

dann haben Sie FAST Recht. Es würde mich betroffen machen, wenn der Schluß erlaubt wäre, dass Sperrgegner gleichzeitig Befürworter von uneingeschränkter Verbreitung von Kinderpornografie sind. DAS ist aber gewiss ein Trugschluss. Wer das Gespräch mit den Sperrgegner sucht, findet heraus dass alle (mir bekannten) Sperrgegner – genau wie Sie – Kinderpornografie widerlich finden und sowohl Kinderpornografie als auch Kindesmissbrauch verurteilen und ausmerzen möchten.

Frau von der Leyen, Ihrer Aussage:

Eine zivilisierte Gesellschaft, einschließlich der Internetgemeinschaft, die Kinderpornografie ernsthaft ächtet, darf auch im Internet nicht tolerieren, dass jeder diese Bilder und Videos vergewaltigter Kinder ungehindert anklicken kann“

schliesse ich mich uneingeschränkt an! Aber ich würde weiter gehen und in dem obigen Satz das Wort „ungehindert“ streichen. Denn DANN bekommt der Satz eine neue, tiefergehende Bedeutung: „dass jeder diese Bilder und Videos vergewaltigter Kinder ungehindert anklicken kann“. Die Bilder und andere Medien dürfen gar nicht mehr im Internet auftauchen. Sie dürfen nicht mehr abrufbar sein, am besten weil die vorhergehende Straftat des Kindesmissbrauchs gar nicht mehr stattfindet.

Was aber tun, wenn man NICHT mittels der Nameserver den Zugriff auf die Bilder nur erschwert und Internetbenutzer, die auf eine – in der Sperrliste befindliche – Webseite klicken, kriminalisiert. Man muss auch mit den Verdachtsmomenten ÄUSSERST sorgsam umgehen, denn wie schnell kann ein Verdacht, eine Hausdurchsuchung und ein Verfahren (welches dann eingestellt wird), ein Leben zerstören. Was würde es für ihre politische Karriere bedeuten, wenn auch nur der Verdacht bestehen würde, dass Sie – aufgrund unscharfer Ermittlungsarbeit – Interesse an kinderpornografischem Material hätten? Was würde es für Sie und vor allem ihre Familie und ihren Freundeskreis bedeuten?

Was also kann man besser machen, wie kann man WIRKSAM gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie vorgehen?

Wir sollten zuerst zwischen der Verbreitung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch trennen. Die Dokumentation des Kindesmissbrauchs ist die Kinderpornografie. Es muss verdeutlicht werden, dass die Wirkung Kinderpornografie ohne Kindesmissbrauch nicht existent sein kann. Allerdings kann sehr wohl Kindesmissbrauch ohne dessen Dokumentation bestehen. Die Bekämpfung des Kindesmissbrauchs – ob er in deutschen Wohnungen, im unbeachteten privatem Umfeld – oder auch international als „Geschäftmodell“ von widerwärtigen Menschen ohne Moral praktiziert wird, ist äusserst schwierig. Es sind nicht nur die massiven benötigten Resourcen bei der Ermittlungsarbeit, es ist auch die Scham und das Schweigen der Opfer, die es Tätern viel zu oft ermöglicht unbescholten ihre widerlichen Taten zu begehen.

Da auch ich keinerlei fundierte Ideen und Lösungsansätze bezüglich der Eindämmung des Kindesmissbrauchs habe, ausser es den Opfer zu ermöglichen – sie zu ermutigen – ihre Täter anzuzeigen, oder sich Hilfe zu suchen, will ich auf diesen Punkt gar nicht tiefer eingehen. Da sind Selbsthilfegruppen und die in dieser Thematik erfahrenen Ermittler und Staatsanwälte wesentlich bessere Ansprechpartner.

Wozu ich aber etwas sagen kann, ist das Thema Internet und Verbreitung von Informationen über das Internet. Ich habe viele Jahre Erfahrung in Technik und Strukturen des Internets sammeln können. Aufbauend auf dieser Erfahrung möchte ich skizzieren, wie wesentlich effektiver gegen kinderpornografisches Material vorgegangen werden kann. Sperren und oder gar wegsehen war noch nie eine Lösung.

Wir wollen zuerst betrachten, wie solch Material überhaupt zur Verbreitung oder dem Zugriff in das Internet gelangt:

  1. Das Material muss originär bei mindestens einer Person digitalisiert zur Verfügung stehen
  2. Diese Person(en) benötigen einen Zugang zum Internet, um das digitalisierte Material einzuspielen
  3. Egal ob diese Daten nun auf einem sogenannten Point-to-Point-Netzwerk (P2P) oder einer Webseite liegen. Der „Einspieler“ benötigt einen „initialen“ Server, auf dem er das Material ablegt
  4. Andere – das Material weiterverbreitend anbietende – Server, oder auch Anwender benötigen Zugriff auf die Daten des initialen Server

Für eine wirklich sinnvolle Bekämpfung, mit der Möglichkeit an die Hintermänner heranzukommen, ist es notwendig den Weg der Daten von den verbreitenden zu den ausliefernden Server zurück zu verfolgen.

Anstatt den ausliefernden Servern mit dem „Stoppschild des Vergessens“ abzudecken, sollten die im Verfahren beteiligten Dienststellen Kontakt zu den Serverbetreibern aufnehmen. Die Server stehen zumeist in grossen Rechenzentren. Die Betreiber der Rechenzentren vermieten Serverdienste oder stellen Server oder Server-Stellplätze und Anbindung zur Verfügung, OHNE zu wissen oder zu kontrollieren, was auf den jeweiligen Servern für Daten zur Verfügung gestellt (gehostet) werden. Eine Kontrolle der Rechenzentren intern, welche Daten auf den Servern gehostet werden, würde einen massiver Verstoss gegen alle Datenschutzgesetze bedeuten. WENN aber – aufgrund von Hinweisen – ein Rechenzentrum Kenntnis von illegalen Aktivitäten in seinem Netzwerk erfährt, wird es – so ist meine Erfahrung, ich arbeite in der Branche – umgehend den betreffenden staatsanwaltliche Anordnung folgen oder nach eigenständiger Prüfung, den Server vom Netzwerk trennen um eine weitere Verbreitung des Materials definitiv zu unterbinden. Ausserdem wird das Rechenzentrum die ermittelnden Behörden – abhängig von den rechtlichen Rahmenbedingen – im Bereich Beweissicherung und Recherche ganz sicher technisch kooperativ unterstützen. Auf diesem Wege könnte – wenn die Daten aus dem Internet bereits nicht mehr erreichbar sind – der Weg der Daten zurück verfolgt werden. Im günstigsten falle bis hin zu dem Internetzugang, von dem aus die Daten erstmalig auf einen Server gespielt wurden. Auch internationale Zusammenarbeit sollte kein Problem darstellen. Es darf unterstellt werden, dass JEDES Rechenzentrum – zumindest in der EU und den USA (sowie vielen anderen Ländern) – in diesem Bereich deutlich kooperativ sind. Es reichen ein paar Telefonate. Ich habe früher – als Spammails noch von „normalen“ Mailservern und nicht von sogenannten Bot-Netzwerken ausgesendet wurden – diverse Male Serverbetreiber (auch international) dazu bringen können, ihre Benutzer zu „disziplinieren“.

Ausnahmen und Problemfälle gibt es allerdings auch – zumindest was die Rückverfolgung angeht.

  • Sollte der Einsteller das Material über ein anonymisierendes Internetcafe oder Funknetzwerk eingespielt haben, verliert sich die Spur.
  • Sollte als Medium NICHT ein Webserver, sondern ein P2P-Netzwerk genutzt werden, ist eine Zurückverfolgung nahezu ausgeschlossen.

Dennoch kann man mit wenig Mitteln und Aufwand das Material direkt vom Internet entfernen und auch Hinweise zu dem – oder mittels Vorratsdatenspeicherung direkt – den Einsteller ermitteln. Über den Einsteller hätte man dann weitergehende Ermittlungsmöglichkeiten zur Ermittlung der eigentlichen Täter in Bezug auf das Delikt Kindesmissbrauch.

Also: Ich bitte sie inständig, nein ich fordere Sie auf: Unterlassen Sie diese Anscheinpolitik, sondern initieren und gehen sie Wege, die Erfolge versprechen und nicht nur die Folgen der Taten verdecken. und zudem noch die Möglichkeit beeinhalten, dass sie später zu einer Gefahr der Meinungs-und Informationsfreiheit ihrer Wähler, der Bürger der Bundesrepublik Deutschland, werden kann.