BILD kommt mir auch am 23.06.2012 nicht ins Haus

Ich verweigere seit vielen Jahren der BILD mir ihre Meinung und Ansichten mitzuteilen. Zu groß ist die Gefahr, dass mein Unterbewusstsein irgendwann einmal signalisiert „Da gab es eine Info XYZ“ ohne mich mittels Quellenangabe zu warnen.

Am 23.06.2012 plant der Springer-Verlag anlässlich des 60jährigen Bestehens der Marke „BILD“ eine Sonderausgabe, die kostenfrei an alle deutschen Haushalte verteilt werden soll. Finanziert wird dies durch Anzeigen, deren Preise auch schon feststehen:

1/1 Seite                            8sp./376×528        4.000.000,00 €
1/2 Seite                           8sp./376×264         2.200.000,00 €
VIP-Streifen Rückseite 8sp./376×100         1.300.000,00 €

Nicht nur ich wehre mich dagegen, dass der Springer-Verlag mit dem vollmüllen meines Briefkastens Geld verdient. Ich will keine Werbung, gar nix. Auch und insbesondere keine Springerpropaganda. Besonders perfide ist die Angabe des Springerverlages, diese Sonderausgabe auch an Haushalte zu liefern, die sich bereits gegen Werbezusendungen  ausgesprochen haben:

Verteilung: ca. 41 Mio. Haushalte inkl. Werbeverweigerer, innerhalb eines Tages

Quelle Mediadaten.

Udo Vetter weist im Lawblog auf folgendes Problem für den Springerverlag hin:

Überdies gibt es nun auch eine ganz neue Entscheidung des Landgerichts Lüneburg, die für BILD-Verweigerer einen juristisch vielversprechenderen Weg aufzeigt. Das Urteil (früherer Bericht im Blog) sagt nämlich klipp und klar, dass Postwurfsendungen jedenfalls dann unzulässig sind, wenn der Empfänger beim Absender widersprochen hat.

Auf eben diese „Lücke“ in der Springer-Argumentation weist auch der Artikel des Anwaltes und Bloggers Andreas Schwartmann im Rheinrecht hin und stellt dankenswerter Weise gleich ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem man den Springerverlag untersagen kann das Sendungsbewusstsein des Verlages ungefragt bis in unsere Briefkästen auszudehnen.

Einfach in den Müll werfen ist an der Stelle kontraproduktiv, da jedes ausgelieferte als mindestens „ein lesender Haushalt“ gilt. Nur ein Vorab-Protest kann diesbezüglich etwas bewirken. Auch möchte ich anmerken, wie viel Papier für 41 Millionen Ausgaben verbraten werden muss. Wehrt euch solange ihr könnt.

[Update 2] Bescheinigung der finanziellen Unabhängigkeit

Manchmal ist es fast zu leicht, den Staat mittels zivilen Gehorsams die Dummheit des angewandten Rechts zu demonstrieren. Wenn ich bei NTV lese:

Das Kölner Landgericht verbietet mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH, Hartz-IV-Empfängern Spielscheine zu verkaufen. Eine schockierende und skurrile Entscheidung, findet das Unternehmen. Denn wie soll der Verkauf verhindert werden? Es herrscht Ratlosigkeit.

bleibt mir das Lachen erst im Halse stecken, um danach wesentlich orkanähnlicher aus mir herauszubrechen.

Den Verkauf verhindern ist doch ganz einfach: Jeder Bürger, der gern Lotto spielen möchte, schreibt seine Arge an und bittet um Bestätigung, dass er eben KEIN Hartz IV empfängt. Diese Bestätigung kann er nun an der Verkaufsstelle vorlegen und somit nachweisen, dass die Lottogesellschaft ihn an der nächsten Ziehung teilnehmen lassen darf.

Aber Vorsicht: Diese Bestätigung ist nur im Monat der Ausstellung gültig, da der Inhaber ja nahezu täglich seine Anstellung verlieren und dann eben doch zum Hartz IV Empfänger werden kann. Deshalb ist die „Nichtempfangsbestätigung“ jeden Monat zu aktualisieren.

Ein wunderbarere Nebeneffekt dieser amtlichen Arbeitsbescheinigung ist, dass sie auch vorgelegt werden könnte bei:

  • Verkauf von Alkoholika
  • Verkauf von Rauchwaren
  • Besuch von Kino und Theater
  • Erwerb von „Bio-Lebensmitteln“
  • Erwerb von 1-Klasse Tickets der Bahn
  • Erwerb von Flugtickets
  • und später dann: Verlassen des Wohnortes/Betreten besonderer Bezirke
  • Noch später wird den Hartz IV Empfänger dann einfach eine Tätowierung verpasst.

Liebes Landgericht Köln, ihr seid ganz weit vorn mit dieser Entscheidung! Das ist doch mal so richtig innovativ. Und Bayern wird Köln nach dieser Heldentat bestimmt eingemeinden.

[Update]

Ich habe eben telefonischen Kontakt zur Arge Hamburg gehabt: Es gibt diese „Bescheinigung der finanziellen Unabhängigkeit“. Man kann diese persönlich abholen – man muss nur den Personalausweis mitbringen. DAS wäre doch mal ein genialer, bundesweiter Flashmob *gg*

[Update2]

Siehe auch hier -> 01.04.2011 ist Tag der finanziellen Unabhängigkeit

Zockte die Commerzbank die Caritas ab?

Laut Süddeutsche könnte es einen sehr interessanten Rechtsstreit zwischen dem Caritasverband und der Commerzbank geben.

Wohlfahrtsverband gegen Großbank, Streitwert 277.000 Euro. Der Caritasverband Frankfurt und die Commerzbank treffen sich am 24. Mai vor dem Landgericht Frankfurt. Die katholische Sozialeinrichtung hat das Institut wegen schlechter Anlageberatung auf Schadenersatz verklagt. Die zweitgrößte Bank Deutschlands empfahl dem Verband, 505.000 Euro in riskanten Produkten anzulegen, die danach dramatisch an Wert verloren.

Dramatisch an Wert verloren – naja, denkt man, da hat die Caritas aber selbst schuld. Wer geldgierig auf hohes Risiko setzt. Aber dem soll nicht so gewesen sein:

„Was uns richtig ärgert, ist, dass die Commerzbank den ABS-Fonds als sicher dargestellt hat“, sagt Ahrendt. Der Caritasverband könne das auch beweisen. Es gebe eine Tabelle der Bank, in der das Risiko des ABS-Corent genauso hoch eingestuft werde wie bei einem sicheren Rentenpapier.

DAS würde des Straftatbestand des Betruges erfüllen. Aber wundert dies irgend jemanden, dass eine Bank ihre Kunden betrügt? Eher wunderts schon fast, dass dies eine Meldung wert ist. Schreibt ja auch keiner mehr „Wasser ist nass“