Hartz-4 Sätze massiv steigern oder Arbeitslose aussterben lassen?

Dieser kleine Lausbub, der Gesundheitsminister Philipp Rösler, hat ja immer wieder tolle neue Ideen. Von einer lese ich gerade in RP-Online:

Versicherte sollen die Arztrechnung künftig selbst begleichen und bei der Kasse einreichen.

nun werdet ihr sagen:“Ja und, das mache ich als Privatversichter oder Beamter  schon seit Jahren, alles alter, kalter Kaffee – aber es geht weiter:

Kostenerstattung bedeutet, dass gesetzlich Krankenversicherte ihre Arztrechnung selbst zahlen und sie bei ihrer Kasse zur Erstattung einreichen (Hervorhebung von mir)

Wenn ab sofort alle Krankenversicherten per Vorkasse ihre Arztrechnungen bezahlen sollen, sehe ich entweder schwarz für die Arges dieser Welt, oder für die Bezieher von Arbeitslosen und Hartz-IV Geld. Auch die Bezieher kleinster Gehälter dürften sich freuen, wenn die erste Facharztrechnung vorliegt. Und all das nur, um den Krankenkassen einen Zinsgewinn zu verschaffen. Auf Kosten der Ärzte, die dem Geld dann bei all ihren Patienten einklagen dürfen. „Guten Tag, hat der Doktor heute Sprechstunde?“ „Ja, aber ihre Bonitätsprüfung wurde leider negativ beschieden, wir behandeln Sie nicht“.

Aber mal ehrlich: Kann man von einem Minister oder gar all den Mitarbeitern eines Ministeriums erwarten, dass sie an solche unwesentlichen Details denken?

Haben die Sperrprovider nun einen Anspruch auf Kostenerstattung?

Nachdem die Internetsperren nun erstmal nicht umgesetzt werden, stellt sich mir die Frage ob das BKA, das Innenministerium oder gar das Familienministerium für die den Providern entstandenen Kosten schadensersatzpflichtig sind. Denn die Provider haben sicherlich einen deutlich mehrstelligen Betrag investieren müssen. Oder lacht Frau von der Leyen weiterhin und ihr sind die Folgen ihres Handelns weiterhin so egal, wie man es bislang von ihr kennt? Oder müssen die Kunden der Provider nun die Dummheiten des dynamischen Duos Schäuble/von der Leyen mit ihren Gebühren bezahlen?

Alvar Freude hat den Brief des BKA-Präsidenten anscheinend in die Hände bekommen (PDF bei ihm im Blog):

Sehr geehrte Herren,

in Bezug auf die vorgesehene Zugangserschwerung zu kinderpornographischen Inhalten im Internet auf vertraglicher Grundlage hat das Bundesministerium des Innern im Lichte des derzeit vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängigen Verfahrens und des durch eine drohende Negativentscheidung zu befürchtenden Schadens sowohl für die betroffenen Provider als auch für das BKA entschieden, auf vertraglicher Grundlage nicht in den Wirkbetrieb zu gehen.

Das Zugangserschwerungsgesetz liegt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor. Im Hinblick auf dessen Umsetzung bleibt der Ausgang der Koalitionsverhandlungen abzuwarten.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und sehen einer Fortsetzung der bisherigen guten Kooperation entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Ziercke