Hat Vattenfall Angst vor dem Volksbegehren „Unser Hamburg, Unser Netz“?

In Hamburg läuft derzeit ein Volksbegehren, mit dem Ziel:

Jetzt sind die Hamburger Verteilnetze für Strom, Gas und Fernwärme noch unter der Kontrolle der Kohle- und Atomkonzerne Vattenfall (Strom und Fernwärme) und E.on (Gas). Wir Hamburger haben die große Chance, ihnen die Konzessionen für den Netzbetrieb zu entziehen und diese wichtige Infrastruktur für die Energieversorgung und die Umstellung auf Erneuerbare Energien ab 2015 wieder selbst zu betreiben.

Natürlich ist das nicht im Interesse der betroffenen Unternehmen. Denn das Netz ist – in den Zeiten des Anbieterwettwerbs – der Dreh und Angelpunkt der Energieversorgung und auch des Ertrages geworden.

Also muss Vattenfall Stimmung machen, auf dass die Hamburger eine für Vattenfall monetär sehr wichtige Entscheidung treffen. Zu Wort kommt Pieter Wasmuth, (45) Generalvollmächtigter der Vattenfall Europe AG für Norddeutschland

Der Staat kann nicht besser wirtschaften als die Wirtschaft. Deshalb sollte Hamburg die Stromnetze nicht zurückkaufen, sagt der Vattenfall-Manager

(Quelle: Abendblatt). Dazu möchte ich feststellen, dass selbst wenn die „Wirtschaft“ besser wirtschaften kann, als es der Staat könnte, so gibt es zwei entscheidende Unterschiede: Die Verteilung des Ertrages und die Freiheit der Entscheidung.

Zum einen wandern die Erträge der Konzerne in die Hände der Investoren. Teilweise wird in unverschämtem Ausmass der Kunde ausgenommen, um Geld an die Investoren auszuschütten. Mein beliebtestes Beispiel ist da die Deutsche Bank, die bei einer Inflationsrate von aktuell 2,8% bei Festgeld dem Kunden eine Verzinsung von 2% gewährt – aber eine Kapitalrendite von 25% erwirtschaften will. Ein grosser Ertrag ist solange gut, wie er überwiegend den zahlenden Kunden und/oder dem Produkt zu Gute kommt. Zum Beispiel durch Entwicklung, Investition in effizientere Arbeitsweise, um so am Ende das Ergebniss des überzahlten Betrages indirekt dem Verbraucher zukommen zu lassen. Leider wird in der heutigen Zeit der Verbraucher stets mehr zu Enthaltsamkeit (oder höheren Kosten) getrieben, um Managern und leitenden Angestellten teilweise unmoralische Gehälter und Boni, sowie an Investoren eine Dividende ausschütten zu können.

Bei einem Staatsbetrieb gibt sicherlich auch den „Filz der Politik“, inklusive Vorteilsnahmen und Postengeschacher. Aber auch hier unterscheidet sich die Wirtschaft sich nicht wesentlich von einem Staatsbetrieb. Der grosse Unterschied ist die Verwendung eines eventuell vorhandenen Überschusses: Bei einem Staatsbetrieb (fast hätte ich volkseigen geschrieben) bleiben die Überschüsse im Unternehmen oder fliessen an den Staat und entlasten so den Bürger. Es gibt keine Aktionäre, die sich über die Massen an den Gebühren der Kunden bereichern. Erträge kommen stets den Kunden zu Gute.

Wenn Herr Wasmuth erklärt:

Durch die Vorgaben der Bundesnetzagentur kann der Netzbetreiber weder Preise noch den Strommix bestimmen.

dann vergisst er nicht zu erwähnen, dass

Das hat wenig mit den Netzgebühren zu tun, deren Obergrenze von der Bundesnetzagentur festgelegt wird.

die Netzgebühren nach oben gedeckelt sind. Vorstellbar ist (für ein Wirtschaftsunternehmen eher unvorstellbar), dass die Netzgebühren sich an den realen Kosten orientieren und vielleicht sogar unterhalb der von der Netzagentur angesiedelten Höchstmarke aufgerufen werden.

Wenn Wasmuth darüber sinniert, wie zuverlässig die Versorgung in Hamburg ist, so fragt man sich, ob dies nicht auch zu einem grossen Teil einmal der Tatsache geschuldet ist, dass eine unterirdische, städtische Versorgung weniger störanfallig ist, als dies Überlandleitungen sind, und zum anderen grosse Teile der Infrastruktur bereits von dem ehemaligen „Staatsbetrieb“ HEW errichtet wurden.

Es muss in Zukunft wissen, wann wo Strom gebraucht wird, wie viel Windstrom gerade vorhanden ist und welche Mengen zusätzlich eingespeist werden müssen, damit jeder die Energie hat, die er braucht.

Diese Frage stellt sich fürwahr und wird in Zukunft (eher schnell) zu beantworten sein. Aber dies nur sekundär eine Frage des Netzes, sondern der Einspeiser. Wasmuth verknüpft hier Zuständigkeiten um schlicht Angst zu schüren. Und die Hamburger HEW haben – vor der Übernahme durch Vattenfall – über viele Jahre die Hamburger Wirtschaft und Haushalte sehr zuverlässig mit Strom versorgt. Vielmehr hatte die „Affi“ (und andere Hamburger Großverbraucher) aufgrund der Vattenfall-Politik Bestrebungen ein eigenes Kraftwerk zu erreichten. Ein Thema, dass es zu Zeiten der HEW niemals gab.

Im Schlussatz steht zu lesen:

Statt in der Sache zu argumentieren, appellieren die Initiatoren an das Bauchgefühl. „Wenn es gegen Vattenfall geht, dann unterschreiben die schon“, so stand es kürzlich hier im Abendblatt. Ich kann nur jedem empfehlen, sich genau anzusehen, was und wofür er unterschreibt. Trau, schau, wem?

Ja, ich möchte mich diesen Worten anschliessen: Trau, schau, wem? Wollen wir Hamburger Bürger weiterhin mit unseren Gebühren für das Stromnetz anonymen Aktionären und Vattenfall Managern zu Wohlstand verhelfen, oder wollen wir das Unternehmen als „Sparvertrag der Kunden“ ansehen?

Meine Meinung habe ich gefasst – und Du?

Was KiK und die Hamburger Schulreform gemeinsam haben

Tja, da gibt es tatsächlich Parallelen , denn der Hamburger Anwalt Walter Scheuerl, ist nicht nur Initiator der Hamburger Bürgerinitiative „Wir wollen lernen“, sondern auch der Anwalt des Bekleidungsdiscounters KiK. Ja genau, die Bekleidungskette KiK, die gerade durch einen Bericht des NDR wieder in den Medien ist.

Den Bericht, der gestern im Ersten ausgestrahl wurde, kann man derzeit in der ARD-Mediathek anschauen.

Aber es soll ja um den Rechtsanwalt Walter Scheuerl und nur sekundär um den Bericht im TV gehen. Ich schätze mal, wenn Scheuer folgende Aussagen zum Thema KiK vor der Volksabstimmung gemacht hätte, wäre er mit seiner Initiative nicht nur baden gegangen sondern wahrscheinlich komplett abgesoffen (Quelle Mopo), denn ich glaube  dass „so Einer“ deutlich polarisiert hätte und mehr Gegner seiner Person aktiviert hätte.

Die Wahrheit ist: Viele der Aushilfen leben von Hartz IV und bekommen durch KiK die Möglichkeit, ihr Einkommen aufzubessern.

Wie …… (diesen Begriff schreibe ich nicht..) muss man sein, um das asoziale Verhalten von Arbeitgebern, den Mitarbeitern so wenig zu zahlen, dass sie aufgrund des geringen Einkommens einen Anspruch Hartz-IV, zu legitimieren? Und Herr Scheuerl ist einer von denen, die indirekt erklären „Unser Kind soll möglichst kurz mit den Kindern von Hartz-IV Empfänger gemeinsam zur Schule gehen“? Darf man dieses Verhalten widerlich finden? Ich tue es!

MOPO: Und für die Näher in Bangladesch ist auch alles halb so schlimm? Kaum jemand lässt seine Beschäftigten dort so leiden wie KiK …

Scheuerl: Auch das trifft nicht zu. Würde KiK nicht mehr in Bangladesch produzieren, fiele der Broterwerb für viele Näher doch komplett weg. Im Übrigen muss man sich den Realitäten stellen.

Genau. Es ist legitim einen Arbeitslosen für 25€ im Monat zu beschäftigen. Ist doch besser als gar nix. Der Penner soll die Fresse halten und froh sein, dass er überhaupt etwas von uns kriegt.

Das ein Anwalt sein Geld auch mit Klienten „bemerkenswerten“ Leumundes verdienen muss, ist für mich nicht neu. Auch diese Art von Klienten hat ein Anrecht auf einen Anwalt. Nicht zum Standard gehören – in meinen Augen – allerdings Aussagen wie die oben von Scheuerl gemachten. Diese lassen doch tief blicken, welch tiefes soziales Verantwortungsgefühl Herr Scheuerl sein eigen nennt.