Bahn AG entschädigt und ihr Chef heult

Auf der einen Seite muss man auch mal ein gutes Wort für die Deutsche Bahn AG einlegen. Wenn man nur genügend Öffentlichkeit erzeugt, sind die wohlbezahlten Herren in ihren Luxuslimousinen und Lufthansa-Senatoren-Cards tatsächlich beweglich:

Die Deutsche Bahn erhöht nach öffentlicher Kritik die Entschädigungszahlungen für Fahrgäste aus überhitzten ICE-Wagen. So sollen Betroffene, die wegen ausgefallener Klimaanlagen ernste Gesundheitsprobleme bekamen und ärztlich versorgt wurden, 500 Euro in bar erhalten. Das berichteten Nachrichtenagenturen am Mittwoch unter Berufung auf Firmenkreise.

schreibt die FTD. Nett ist der folgende Abschnitt:

Später kam heraus, dass die Kühlung für den Innenraum der Züge nur bis 35 Grad ausgelegt sind. Die Mitarbeiter wurden angesichts dessen offenbar angewiesen, die Anlagen ab 32 Grad auf Heizen zu stellen, um eine Überlastung zu vermeiden.

Also Vorsatz!

Auf der anderen Seite (Tagesschau) heult der Bahnchef Grube wie ein kleines Mädchen, dass von der bösen Welt enttäuscht ist:

Nach der Hitze-Pannenserie hat der Chef der Deutschen Bahn, Rüdiger Grube, die Hersteller der ICEs erneut wegen der schlechten Qualität der Fahrzeugflotte kritisiert. „Wir haben von der Industrie bislang fast nie Züge geliefert bekommen, die auch das geleistet haben, wofür wir bezahlt haben“, sagt Grube dem Magazin „Stern“.

entnehme ich der Tagesschau und frage mich ganz unwollkürlich ob es all die vergangenen  Jahre eine Art Stillhalteabkommen zwischen den Verantwortlichen der Bahn AG und deren Lieferanten gab.

Jeder Heranwachsende sollte die Begriffe Regress, Gewährleistung und Haftung kennen. Was macht der Verbraucher, wenn er einen PKW erwirbt und die Klimaanlage nicht funktioniert? Was macht ein anderer Verbraucher, dessen PKW ein Klappern an der Vorderachse fabriziert? Beide bringen ihr Fahrzeug zu der Vertragswerkstatt und reklamieren vorhandene Mängel. Sollten die Mängel nicht in einem akzeptablen Zeitraum behoben werden: Klage. Rechtsschutzversicherung sei Dank.

Hat die Bahn AG keine interne Qualitätskontrolle? Ist es möglich, denen mangelhafte Ware zu verkaufen und die merken/reklamieren dies nicht? Dann sollen sich deren Einkäufer mal mit mir in Verbindung setzen. Ich habe ein paar äusserst attraktive Angebot zu machen, die mich finanziell sanieren würden.

Stromnachzahlung via Steuererklärung

Röttgen sagte demnach, dass aufgrund der Bewertung der Langzeitsicherheit die „Rückholung der Abfälle“ momentan als „beste Lösung“ eingestuft worden sei. Es gebe aber noch keine endgültige Entscheidung. Röttgen verwies auch auf eine mögliche Kostenbeteiligung der Energieversorgungsunternehmen. Es gebe jedoch keine Rechtsgrundlage für eine Haftung der Firmen, sagte er. (Quelle Neue PresseHervorhebung von mir)

Es geht um die Kosten von 3,7 Milliarden Euro, die durch den Rückbau des Atomendlager Asse entstehen. Da werden von Steuergeldern die Spätfolgen der Atomenergiegewinnung bezahlt, während die Energiekonzerne – mittels längerer Laufzeiten – ihren Gewinn maximieren. Das ist doch mal prima: 3,7 Milliarden Euro an Steuergeldern – während sich ein paar Handvoll Aktionäre die Gewinne in die Taschen stecken. Ganz abgesehen davon, dass gerade derzeit wieder alle das Lied von dem ach so günstigen Atomstrom erzählen. Verdammte Kiste, habe ich die Nase voll von dem Scheiss.

Wisst ihr auch, warum die Atomlobby sich mit Händen und Füssen gegen den Atomausstieg wehrt? Weil dann nämlich irgendwann die Atomruinen zurück gebaut werden müssen. Habt ihr eine ANSATZWEISE Ahnung, was das kosten wird. Ahnt ihr schon wer das zahlen wird? KEIN Energiekonzern hat diese Kosten als Rücklagen in der Bilanz ausgewiesen. Die Kraftwerke sind alles kleine einzelne GmbHs, die man dann still und leise in den Konkurs wandern lässt. Nach uns die Sintflut – auch das wird der Steuerzahler wuppen müssen. Rechnet mal nach wieviel Tonnen verstrahltes Material dann zu deponieren ist.

Warum Privatunternehmen unsere Flughäfen sichern

Bis vor einigen Jahren – die älteren unter euch werden sich vielleicht trotz Alzheimer daran erinnern – oblag die Sicherheit an den Flughäfen dem Bundesgrenzschutz, dem Zoll und der Polizei. Heutzutage spazieren ab und an einzelne BGS-Mitarbeiter über das Flughafengelände, ein Büro hat der BGS ebenfalls vor Ort, aber die Kontrollen werden nahezu ausnahmslos von privaten Sicherheitsfirmen durchgeführt. Und dafür gibt es „gute“ Gründe:

BGS-Mitarbeiter und Zöllner sind Bundesbeamte, sie sind als solche zu bezahlen und zu versorgen. Privatfirmen, insbesondere diejenigen die nur Zeitarbeitsverträge anbieten, haben keine Probleme mit Kündigungsschutz oder ähnlichem. Ein Beamter kann nicht für eine „kleine Unaufmerksamkeit“ gleich gefeuert werden. Der wird versetzt, bekommt eine Herabstufung, vielleicht eine Beförderungssperrre, aber er bleibt Beamter. Das „zivil“ beschäftigte Sicherheitspersonal wird abgemahnt und rausgeschmissen. Auch hat der Staat selbst nur eine sehr indirekte Haftung für Fehlleistungen der privat Angestellten.

Geordnete und vor allem direkt in die Sicherheitsfunktionen integrierte behördliche Mitarbeiter haben aber einen entscheidenden Vorteil: Sie haben deutlich weiter gehende Rechte und vor allem sind sie – typischerweise – wesentlich besser ausgebildet. Bundesbeamte könnten in die Lage versetzt werden direkt von der Sicherheitszone aus, dem Tower die Anweisung eines Startverbotes zu geben. Dieses Recht an eine Privatperson zu vergeben ist UNDENKBAR!

Aber wir haben uns für billige (NICHT preiswerte!) Sicherheit entschieden – da wird ein ein Nacktfluggebot keine weitergehende Sicherheit bringen.

Wenn ihr Glück habt, werde ich hier bald (JA, DU bist angesprochen) einen Insider-Gastbeitrag zu diesem Thema veröffentlichen können.