Unverstandene Überschriften: Zum „Unisex“-Urteil

Der Spiegel, einst ein lesenswertes Papiermedien, betitelt heute einen Artikel zu dem Unisex-Versicherungsurteil, auf eine Weise, die ich nicht verstehe:

Unisex-Urteil treibt Beiträge hoch

Wieso werden die Beträge ansteigen? Wo allem, wo doch im selben Artikel zu lesen steht:

Bislang zahlen weibliche Versicherte etwa für die Rentenversicherung deutlich mehr – weil sie im Schnitt fünf Jahre älter werden und entsprechend länger Zahlungen erhalten.

Müsste dann nicht der Beitrag sinken? Zumindest für Frauen? Oder ist der Autor David Böcking einfach zu blöd, einen Artikel mit der gebotenen sachlich-fachlichen Distanz zu erstellen? Denn die Gesamtbeiträge bleiben gleich – es werden nur die Höhen der Beiträge angeglichen. Sah  beim Schreiben des Artikels nur die Beiträge für seine private Krankenversicherung ansteigen und er ignorierte den Grundsatz der generellen Solidarität. Ja lieber David Böcking, Solidarität ist das, wo man selbst nicht zwangsläufig den grössten Vorteil hat. Aber seien Sie froh, dass Sie es bis zum Spiegel geschafft haben, sonst stände Ihnen bei ihrer persönlichen Attitüde nur noch die Springerpresse offen.

Die Bahn AG: Vertragssicherheit mit Grube #S21

Der Spiegelfechter hat sich einmal mit der Aussage des Bahnchefs Rüdiger Grube auseinandergesetzt, dass es – aus rein vertragsrechtlicher Sicht – gar kein Ausstiegsszenario aus dem Projekt S21 geben kann. Der wichtigste Teil der Ausarbeitung von Jens Berger ist folgender:

Verträge, bei denen sich die entscheidenden Umstände geändert haben, welche die Geschäftsgrundlage bilden, sind nach deutschem Recht änderbar und – als Ultima Ratio – auch einseitig kündbar. Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich dieser Grundsatz im § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) wieder, auch das – für Stuttgart 21 maßgebliche – Verwaltungsverfahrensgesetz sieht in den § 38.3 und 60 VwVfG ganz ausdrücklich die Möglichkeit vor, bereits abgeschlossene Verträge der öffentlichen Hand bei einer gestörten Geschäftsgrundlage einseitig zu kündigen. Gründe für eine Störung der Geschäftsgrundlage gibt es viele – die Kostenexplosion, die vorenthaltenen Betriebsrisiken, aber auch die mangelnde Akzeptanz der Bevölkerung zählen dazu. Wenn Bahnchef Grube auf sein Recht pocht, dass einmal geschlossene Verträge auch einzuhalten seien, so ist dies nur allzu verständlich, schließlich zählt die Deutsche Bahn AG zweifelsfrei zu den Profiteuren von Stuttgart 21. Grube weiß jedoch auch, dass er mit seiner Rechtsauffassung wohl vor jedem deutschen Gericht verlieren würde.

Ich möchte Jens recht herzlich für den Artikel danken und euch motivieren auch den Rest zu lesen 🙂

Was bleibt ist das Gefühl, dass Stuttgart 21 der grösste Subventionsbetrug ist, der in Deutschland jemals stattfand.

Ist Freenet wirklich so arrogant?

Als Kunde sucht man sich seine Lieferanten aus. Das ist das, was man auch als Macht den Konsumenten nennt. Freenet findet diese Idee im Grundsatz charmant:

Der Mobilfunkanbieter Freenet setzt unprofitable Kunden vor die Tür. Das Unternehmen lasse Verträge von Wenig-Telefonierern auslaufen, die einst mit hohen Rabatten gelockt wurden, sagte Konzernchef Christoph Vilanek. „Wir suchen uns die Kunden aus, mit denen wir wirklich Geld verdienen.“

entnehme ich der FTD und bin entsetzt über soviel Offenheit: Da wird man erst gelockt um dann vor die Tür gesetzt zu werden. Ich hoffe dass diese Offenheit der Freenet AG sehr viel Kunden und Geld kostet. Gerade hat O² seine Tarife geändert, auch Hansenet hat recht preiswerte Mobilfunk und Daten(!)tarife.

Ich hoffe das genügend (noch)Freenetkunden dieses überhebliche Verhalten entsprechend honorieren – es gibt genügend Wettbewerber.