Nicht nur die CDU Hasloh verliert den Internetführerschein

Der kleine Verband der CDU in Hasloh hat es versiebt eine geschlossene Benutzergruppe zu adressieren und hat statt dessen die gesamte Facebook-Gemeinde zu einer Party einzuladen. Wer dabei an die Schülerin Tessa denkt, liegt vielleicht nicht so falsch – sollte man CDUler vielleicht wie Schulkinder behandeln, oder handeln sie verantwortungsvoller?

Ich schrieb vorhin schon über dieses entzückende Debakel, aber fand eben noch einen Artikel im Hamburger Abendblatt, der mich quasi nötigt nochmal einen Kommentar abzugeben. Denn die CDU macht das, was Politiker immer zu tun scheinen, wenn Sie – sorry – mit der Arsch an der Wand stehen: Sie wiegeln ab und suchen händeringend nach Argumenten um ihre eigenen Fehlleistungen anderen in die Schuhe schieben zu wollen:

 Fast verzweifelt verweist er darauf, dass Dagmar Steiner die versehentlich öffentlich gemachte Einladung expliziert an „Mitglieder, Hasloher und Freunde“ gerichtet hat. „Da ist eigentlich klar, dass sich nicht jeder eingeladen fühlen kann.“ Natürlich sei „jeder Hafenstraßen-Bewohner, der in Hasloh aufgewachsen oder hier zur Schule gegangen ist, herzlich willkommen.“ Alle diejenigen, die keinerlei Beziehung zu der Gemeinde haben, seien jedoch nicht eingeladen.

Kann mir einer die Logik erklären, mit der die CDU Hasloh eine Einladung an alle Bewohner des Planeten versendet, um dann zu erklären, es „nicht so gemeint war“. Ich frage mich ja, was für Drogen (Kaffee? Tee? Schokolade, Alkohol? tbc.) in Hasloh genommen werden, wenn die gefühlte Wahrnehmung sich so weit von der Realität entfernt?

 [CDU-Kreischef Ole Schröder] Wer nicht eingeladen sei und nur anreise, um die Veranstaltung zu stören, handele rechtswidrig. „Das ist dann Sache der Polizei, das zu klären“, betont der parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium.

Wer zu einer Party mittels öffentlicher Einladung (Plakate, Postwurfsendung, Zeitungsanzeige oder eben Facebook) eingeladen wird und dort erscheint, wird von der CDU als „potentieller Störer“ erkannt? Eine sehr gewagte These Herr Schröder. Daraus sofort den Besuch von Auswärtigen als eine Rechtswidrigkeit zu erkennen ist in meinen Augen eine Frechheit. Es ist ja schön und spricht für die Führungsqualitäten des Ortschefs (und parlamentarischen Staatssekretär im Innenministerium)!, wenn er sich hinter seine Bezirkskollegen stellt. Aber genau diese Art des Umgangs mit Problemen ist bezeichnet für die Art von Politikern, denen wir Stuttgart 21, das Loveparade-Debakel und anderes verdanken.

Ich habe da einen Verdacht, was von der Leyens Motivationsmotor ist

Hat sie sich noch vor kurzem massiv für „Stoppschilder“ im Internet eingesetzt, so hört man nun immer und immer wieder ihre Forderung nach „Gutscheinen für Hartz-IV Bezieher“. Schon das Stoppschild war eine katastrophale Fehlleistung, die schlicht und ergreifend einzig auf Unwissenheit der Materie beruhte. Nun also „Gutscheine für Hartz-IV“.

Was mir jetzt erst auffällt ist, dass beides Instrumentarien sind, die zwar knackige Bezeichnungen mit langanhaltendem Erinnerungseffekt haben, aber inhaltlich völlig am Ziel vorbei. Denn auch die Gutscheine sind eine Maßnahme, die nicht wirklich zielführend ist. Diejenigen Hartz-IV Bezieher, die aus „kann nicht mit dem Geld umgehen“-Gründen Probleme haben, bekommen schon heute Bezugsscheine, oder die Miete wird direkt von der Arge an den Wohnungsbesitzer überwiesen. Schlussendlich ist diese Maßnahme – in der Wirkung für den Betroffenen – einzig dazu geeignet ihn zu demütigen. Denn – und dass weiss ich aus eigener Erfahrung – viele Hartz-IV Abhängige schämen sich für diesen gesellschaftlichen Status. Diese Gutscheine wären das gesellschaftliche Kainsmal (fast hätte ich hier etwas von einem „Stern“ geschrieben, aber das wäre dann doch deutlich übertrieben, NOCH werden Hartz-IVer ja nicht deportiert). Diese Gutscheinen hätten allerdings EINEN wirklichen Profiteur: Denjenigen, der diese Gutscheine einlöst. Denn durch Verträge mit der Arge, könnte man den Geldfluss steuern. Alle Verbrauchsmaterialen ausschliesslich von Aldi oder Lidl. Wäre doch toll für den Discounter. Angebote von Spar, dem Gemüsemann an der Ecke wären unerreichbar.

Wenn aber beide Maßnahmen (Stoppschild und Gutschein) unsinnig sind, was ist es was diese Maßnahmen für von der Leyen so attraktiv machen? Ist es das Denkmal, dass man sich selbst setzt? Möchte sie in 20 Jahren in ihrem Haus im Grünen sitzen und sinnieren „Mein Vater ist durch das Celler-Loch unsterblich und ich durch das Stoppschild die Gutscheine“?

Ich bin gespannt, was sich unsere Ministerin für alles einfallen lässt, wenn auch diese unseligen Gutscheine undurchsetzbar sind….

Warum Privatunternehmen unsere Flughäfen sichern

Bis vor einigen Jahren – die älteren unter euch werden sich vielleicht trotz Alzheimer daran erinnern – oblag die Sicherheit an den Flughäfen dem Bundesgrenzschutz, dem Zoll und der Polizei. Heutzutage spazieren ab und an einzelne BGS-Mitarbeiter über das Flughafengelände, ein Büro hat der BGS ebenfalls vor Ort, aber die Kontrollen werden nahezu ausnahmslos von privaten Sicherheitsfirmen durchgeführt. Und dafür gibt es „gute“ Gründe:

BGS-Mitarbeiter und Zöllner sind Bundesbeamte, sie sind als solche zu bezahlen und zu versorgen. Privatfirmen, insbesondere diejenigen die nur Zeitarbeitsverträge anbieten, haben keine Probleme mit Kündigungsschutz oder ähnlichem. Ein Beamter kann nicht für eine „kleine Unaufmerksamkeit“ gleich gefeuert werden. Der wird versetzt, bekommt eine Herabstufung, vielleicht eine Beförderungssperrre, aber er bleibt Beamter. Das „zivil“ beschäftigte Sicherheitspersonal wird abgemahnt und rausgeschmissen. Auch hat der Staat selbst nur eine sehr indirekte Haftung für Fehlleistungen der privat Angestellten.

Geordnete und vor allem direkt in die Sicherheitsfunktionen integrierte behördliche Mitarbeiter haben aber einen entscheidenden Vorteil: Sie haben deutlich weiter gehende Rechte und vor allem sind sie – typischerweise – wesentlich besser ausgebildet. Bundesbeamte könnten in die Lage versetzt werden direkt von der Sicherheitszone aus, dem Tower die Anweisung eines Startverbotes zu geben. Dieses Recht an eine Privatperson zu vergeben ist UNDENKBAR!

Aber wir haben uns für billige (NICHT preiswerte!) Sicherheit entschieden – da wird ein ein Nacktfluggebot keine weitergehende Sicherheit bringen.

Wenn ihr Glück habt, werde ich hier bald (JA, DU bist angesprochen) einen Insider-Gastbeitrag zu diesem Thema veröffentlichen können.