Hamburger S-Bahn „ET 74 Plus“ und das Gewicht der Klimaanlage

Gestern lachten wir alle darüber, dass die Deutsche Bahn AG mal wieder Probleme mit den Klimaanlagen in den ICEs hat. Dies erinnerte mich an ein Gespräch mit einem Bekannten, der bei der Hamburger S-Bahn beschäftigt ist – ein Unternehmen der Deutsche Bahn AG.

Die Hamburger S-Bahn will ihre Züge der Baureihe ET 74 modernisieren: Geplant sind – unter dem Namen ET 74 Plus: Klima-Anlage, Fahrgast-TV, mehr Fläche für Kinderwagen und durchgängige Abteile. Und eben die Klimaanlage ist das Problem, denn sie macht den Zug zu schwer.

Geplant ist diese überarbeitete Reihe schon seit Jahren, sie sollte – laut Bundesbahn – auch schon letztes Jahr in Betrieb gehen:

Für die Zulassung des Prototyps beim Eisenbahnbundesamt (EBA) folgen umfangreiche Tests in der Klimakammer der Deutschen Bahn in Minden und anschließend Probefahrten bezüglich der Fahrdynamik und Bremsen. Ab 2012 sollen die ersten Fahrgäste mit dem Zug unterwegs sein.

Und eben diese Zulassung des Eisenbahnbundesamtes wurde nicht erteilt: Der Zug ist nach den Umbauten zu schwer und hat eine zu geringe Bremskraft. Er könnte vielleicht fahren, aber dann nur ohne Fahrgäste. Leider habe ich für diese Information keine belastbare Quelle, hat einer von den mir folgenden Bahnfreaks da etwas? Bis zu den Tests in der Klimaanlage ist diese neue Zugreihe hervorragend dokumentiert – aber seit Mitte 2012 hört/liest man gar nichts mehr. 4 Millionen Euro wurde da mal eben verbrannt.

Die Bahn AG: Vertragssicherheit mit Grube #S21

Der Spiegelfechter hat sich einmal mit der Aussage des Bahnchefs Rüdiger Grube auseinandergesetzt, dass es – aus rein vertragsrechtlicher Sicht – gar kein Ausstiegsszenario aus dem Projekt S21 geben kann. Der wichtigste Teil der Ausarbeitung von Jens Berger ist folgender:

Verträge, bei denen sich die entscheidenden Umstände geändert haben, welche die Geschäftsgrundlage bilden, sind nach deutschem Recht änderbar und – als Ultima Ratio – auch einseitig kündbar. Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet sich dieser Grundsatz im § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) wieder, auch das – für Stuttgart 21 maßgebliche – Verwaltungsverfahrensgesetz sieht in den § 38.3 und 60 VwVfG ganz ausdrücklich die Möglichkeit vor, bereits abgeschlossene Verträge der öffentlichen Hand bei einer gestörten Geschäftsgrundlage einseitig zu kündigen. Gründe für eine Störung der Geschäftsgrundlage gibt es viele – die Kostenexplosion, die vorenthaltenen Betriebsrisiken, aber auch die mangelnde Akzeptanz der Bevölkerung zählen dazu. Wenn Bahnchef Grube auf sein Recht pocht, dass einmal geschlossene Verträge auch einzuhalten seien, so ist dies nur allzu verständlich, schließlich zählt die Deutsche Bahn AG zweifelsfrei zu den Profiteuren von Stuttgart 21. Grube weiß jedoch auch, dass er mit seiner Rechtsauffassung wohl vor jedem deutschen Gericht verlieren würde.

Ich möchte Jens recht herzlich für den Artikel danken und euch motivieren auch den Rest zu lesen 🙂

Was bleibt ist das Gefühl, dass Stuttgart 21 der grösste Subventionsbetrug ist, der in Deutschland jemals stattfand.

Mehdorn pocht auf Vertragserfüllung? Kann er haben!

Wieso ist es immer der „kleine Mann“ von der Strasse, der an dem Problem vorbeischaut und die Lösung vor sich sieht?

Mehdorn pocht auf eine Vertragserfüllung seines bis 2011 laufenden Vertrags (der nichts mit dem Vorstandsposten zu tun hat! – denn ansonsten wäre sein „Rücktritt“ einer Kündigung gleichzusetzen und das Problem der Gehaltszahlungen erübrigt sich) mit der Bahn. Dem Manne kann geholfen werden, ich hätte da gleich zwei Lösungsansätze:

  1. Das amerikanische Modell: Mehdorn bekommt einen Managerposten mit wichtigem Titel und keinerlei Aufgaben oder Befugnissen. Sein Büro wird im Keller eingerichtet, seine Anwesenheit wird strikt kontrolliert. Bei Verfehlungen bezüglich der pflichtgemässen Anwesenheitszeiten wird er ordnungsgemäss abgemahnt und im Zweifelsfall wegen Pflichtverletzung ordnungsgemäß gekündigt.
  2. Das Hartz-IV-Modell: Mehdorn bekommt bei der Bahn eine Arbeitsstelle als Weichenschmierer oder Gepäckträger. Er hat das Glück, dass ihm ein Arbeitsplatz zugewiesen wird – wie ein Hartz-IV Empfänger ist er moralisch verpflichtet JEDE Tätigkeit anzunehmen. Dabei kann ihn sein exorpitantes Gehalt sicher ein wenig trösten. Die Kontrolle der Arbeitsleistung, inkl. Abmahnung und möglich der Möglichkeit der ordnungsgemässen Kündigung besteht auch hier. Bei diesem Modell würde die Bahn – SOLLTE Mehdorn zwei Jahre tatsächlich bis 2011 auf solch einem Arbeitsplatz durchhalten – noch das Gehalt eines „normalen“ Arbeitnehmers sparen. Dies wäre zwar in der Laufzeit von zwei Jahren nur ~96.000€ (und somit etwas mehr als das monatliche Fix-Gehalt des ex-Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Bahn AG Mehdorn), aber 96.000€ sind dennoch eine Menge Geld, die man als Spende an eine gemeinnützige Organisation abtreten könnte.

Bei beiden Modellen gehe ich ganz fest davon aus, dass nach spätestens vier Monaten Mehrdorn selbstständig kündigen wird und das Problem, dass derzeit so viele hochbezahlte persönlichkeiten zeitlich bindet, wäre ein für allemal aus der Welt. Man muss nur mal kreativ an Probleme rangehen.