Kann man auch als Arbeitnehmer zurücktreten?

Rainer Speer, einstiger Innenminister von Brandenburg, ist seit Ende Dezember im Ruhestand – im Alter von 51 Jahren. Laut Staatskanzlei hatte der Politiker nach seinem Rücktritt ein Rückkehrrecht in den Landesdienst. Es sei aber keine geeignete Stelle frei gewesen.

Quelle: Spiegel. Verdammt – wäre ich doch bloss Politiker geworden. Als abhängig Beschäftigter in der Privatwirtschaft muss ich stets länger arbeiten, und dieser auf meine Kosten alimentierte Ex-Politiker geht in der Ruhestand. Ich fühle mich deutlich verarscht, insbesondere, als dass Speer nur unwesentlich älter ist als ich und ICH noch knapp 20 Jahre zu arbeiten habe, bevor ich in den Ruhestand gehen DARF. Wenn die Rentengrenze bis dahin nicht schon auf die Hürde „70“ gelegt wurde.

Was sagen all die Hartz-IV-Empfänger, die sich von der Arge drangsalieren lassen müssen? DIE müssen arbeiten, da ist nichts von wegen „Es ist keine geeignete Stelle frei“.

Alle an die Wand stellen: Klarmachen zum Ändern!

Der Pöbel zahlt an Adel und Staat – immer

Es ist doch ein Graus mit diesem Kastensystem aus dem es kein Entrinnen zu geben scheint. Entweder gehörst Du dem Adel an, egal ob Geld- oder Landadel, oder Du bist Staatsdiener. Alle anderen sind Ärsche.

Seit hunderten von Jahren bezahlt der Pöbel für die Schlösser in und um Berlin. Erst durften „die Preussen“ ihren Königen mittels Tribut den Bau der Schlösserlandschaft zahlen und heute werden die Anlagen von der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten“ betreut. Eine Stiftung – hört sich gut an. Da haben sich ein paar Mäzenen gefunden, die diese Anlagen am laufen halten. Mal nachschaun, wer denn die edlen Spender sind:

Am 1. Januar 1995 trat der Staatsvertrag über die Errichtung der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ in Kraft. In ihr sind die zuvor getrennten Schlösserverwaltungen vereint, Träger der Stiftung sind die Länder Brandenburg und Berlin sowie der Bund. Die Stiftung hat die Aufgabe, die Kulturgüter zu pflegen und zu bewahren, sie wissenschaftlich auszuwerten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Darüber hinaus wurde sie in den Rang einer „Unteren Denkmalschutzbehörde“ erhoben und hat so die Möglichkeit, ihre denkmalpflegerischen Belange in Abstimmung mit dem zuständigen Landesdenkmalamt selbst zu regeln.

(Hervorhebung von mir) Quelle. Achsooo, die Anlagen gehören mir – also uns, den Steuerzahlern.

Natürlich ist es in unserem Interesse, was ich gerade bei Heise las:

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten darf für ihre Schlösser in Berlin und Brandenburg eine „Knips-Gebühr“ für kommerziell genutzte Fotos verlangen. Aus dem Staatsvertrag ergebe sich der Vorrang der Erhaltung von Kulturgütern wie das Schloss Sanssouci, nicht aber die Kostenfreiheit für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe.

Kommerziell darf also kosten. Wieso aber wird mir, als Eigentümer des Ladens auch das Geld aus der Tasche gezogen, wenn ich mein Eigentum fotografisch festhalten möchte:

Fotoerlaubnis: 3 Euro
Gültig für einen Tag in allen Schlössern
Nur für private Nutzung. Nicht zur Veröffentlichung.
Ohne Blitz, ohne Stativ.

Quelle. Oder der Eintritt von 12 Euro pro Besucher? Wieso reicht es nicht, wenn ich meinen Personalausweis vorzeige? Schliesslich habe ich bereits bezahlt.

Achja, den Bundespersonalausweiss muss ich ja auch bezahlen, obschon mich mein Land verpflichtet einen zu besitzen. So ein Schwachsinn!

Ein bei uns unvorstellbarer Polizeieinsatz

FBI nimmt 100 Polizisten fest

Eigentlich sind es die Schutzkräfte, die für Recht und Ordnung sorgen sollen. Doch in dem karibischen Staat scheinen die Dinge anders zu liegen: Den Verdächtigen wird Beihilfe zur Organisierten Kriminalität vorgeworfen.

schreibt die FTD. Kann sich hier jemand vorstellen, dass unser BKA eine konzentrierte Aktion gegen Bereitschaftspolizisten durchführt? Sicher wird niemand – der noch bei Trost ist – den Kadergehorsam, und den gegenseitigen Schutz der Bereitschaftpolizisten als organisierte Kriminalität bezeichnen wollen.

Allerdings gelten für „normale“ Straftäter bei Gruppenbildung andere Regeln vor Gericht, denn bei Demonstranten z.B. wird derjenige, der seinen „Kollegen“ informell deckt, auch die Keule des Gesetzes treffen: Kriminelle Vereinigung nennt man sowas.

Bevor hier die Laser zum Präzisionshaarespalten herausgeholt werden: Nein, die Polizei an sich ist keine Kriminelle Vereinigung, wie auch der Fussballverein keine Kriminelle Vereinigung wird, nur weil sich 5 Personen aus einer Mannschaft zusammen rotten um Straftaten zu begehen. Aber es kann sehr wohl sein, dass sich innerhalb einer formellen Gemeinschaft (Bereitschaftspolizei) eine informelle Gruppierung (von der Leitung tolerierter Schlägertrupp?) bildet, die dann sehr wohl als Kriminelle Vereinigung zu gelten hat.

Leider sind BKA, Kriminalpolizei und normale Polizei viel zu dicht verwoben, als dass das BKA auch nur ein ansatzweises Interesse haben könnte diesen Gruppierungen (vor allem in Hamburg, Brandenburg, München und Berlin) das schmutzige Handwerk zu legen.