Lügen die japanischen Behörden in Sachen Atomkraft besser als die Deutschen?

Die Antwort lautet ganz klar: NEIN! Wie man anhand dieses Videos ganz klar sehen kann.

httpv://www.youtube.com/watch?v=9n977DCuNF0

Zuerst wird geleugnet und dann – Salamitaktik – immer nur so viel zugegeben, wie man gerade eben muss.

Es ist erschreckend, wie viel auch ich von den konkreten Lügen seelig vergessen hatte. Und ihr? Auch vergessen? Oder wart ihr noch zu klein damals? Wer erinnert sich denn noch, dass die Kinder damals nicht in die Sandkiste durften, dass Gemüse und Milch als zu belastet galt?

Um über Spätfolgen zu reden, solltet ihr mal mit einem bayrischen Jäger sprechen, ob man denn heute – 25 Jahre nach Tschernobyl – problemlos das Fleisch der bayrischen Wildschweine verzehren kann.

Auch 25 Jahre nach dem Atomunfall von Tschernobyl ist Wild in Deutschland radioaktiv belastet. Besonders betroffen seien Wildschweine in Teilen Bayerns und Baden-Württembergs, teilte der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) mit.

Wie antwortete Zimmermann (damaliger Innenminister) so schön auf die Frage: Ist eine Gefahr für die deutsche Bevölkerung auszuschliessen?“ -> „JA“.

Er log, wie nahezu alle Politiker das Volk belügen, wenn es nur hilft Ruhe und den Staatsfrieden (oder die Pfründe…) zu sichern.

BTW: Vor 25 Jahren wurde noch von einem GAU gesprochen. Heutzutage werden Unfälle dieser Grössenordnung als Super-GAU bezeichnet. Die Gründe sind psychologischer Natur: Denn ein GAU ist „anzunehmen“ (Grösster anzunehmender Unfall). Wer als Tschernobyl und Fukushima als GAU bezeichnet, gibt versteckt zu, dass man mit eben dieser „Qualität“ von Katastrophe zu rechnen habe. Die Benutzung der Bezeichnung“Super-GAU“ impliziert „damit hat nun wirklich keiner gerechnet“. So perfide wird mit Begrifflichkeiten unsere Wahrnehmung manipuliert.

Also liebe Leser und Leserinnen: Bezeichnen wir den Fukushima-Unfall weiter als das, was er ist: Ein anzunehmender Unfall – also GAU, ohne das Prädikat „Super“.

 

Die Piraten, Urheberrecht und die Gesprächskultur

Auf dem Blog von Mela Eckenfels, eines recht bodenständig durchgedrehten, weiblichen Nerds wird seit ein paar Tagen das „Positionspapier zum Urheberrecht“ recht kontrovers diskutiert. Nun muss man sich erstmal anschauen, was bedeutet die Begrifflichkeit Positionspapier eigentlich? Ist das so etwas wie ein Gesetz?

Auf Heiko kleiner Welt habe ich – und da bin ich dankbar und kopiere diese schöne, sinnige Beschreibung mal – einen Absatz gefunden, der die Bedeutung recht gut beschreibt:

Was ist denn nun ein Positionspapier?

Ein Positionspapier greift für mich eine aktuelle Strömung innerhalb der Partei auf und bildet diese ab. Ein Positionspapier benötigt keine 2/3 Mehrheit sondern lediglich eine einfache Mehrheit. Ein Positionspapier ist nichts grundsätzliches, es ist umstritten aber es dient der öffentlichen Wahrnehmung. Ein Positionspapier beschreibt umfassend eine Situation, unsere Sichtweise darauf und Lösungsansätze. Es kann zu einem Thema mehrere Positionspapiere geben. Wo wir uns beim Grundsatzprogramm oder dem Wahlprogramm auf einen Weg oder zumindest eine Richtung geeinigt haben, können Positionspapiere völlig verschiedene Richtungen einschlagen und trotzdem für sich jeweils eine Mehrheit haben. Das ist der Vorteil und der eigentliche Sinn von Positionspapieren. Man kann mit ihnen schnell Strömungen abbilden. Wir haben derzeit ein Problem mit Positionspapieren weil die Leute sie für in Stein gemeißelt halten. Aber das ist mitnichten so. Jederzeit können wir sie über Bord werfen und bessere verabschieden oder uns auf etwas grundsätzliches zu diesem Thema einigen.

Danke Heiko, sehr gut – verzeih, dass ich stumpf abkupfere. Ich hätte es aber besser nicht zu Papier (EDV) bringen können.

Zurück zur Diskussion auf Melas Blog. Wenn man sich die Kontrahenten dort anschaut könnte man meinen, dieses Positionspapier wäre ein Grundgesetz, welches niemals mehr auch nur interpretiert werden dürfe. Was – für mich persönlich absolut nachvollziehbar – für einige künstlerisch tätige Personen ein absolute No-Go darstellt.

Kurz: Es geht um die Frage wer hat welche Rechte und die Möglichkeiten „künstlerische Erzeugnissen“ zu monetarisieren.

Für mich sieht es so aus, als wenn das Positionspapier ein Schnellschuss war, bei dessen Erstellung die Rechte der Betroffenen zu kurz kommen. Mela Eckenfels hat Recht den Teufel wie folgt an die Wand malt:

Eine Verlagsheuschrecke, die das Buch schon lange im Auge behalten hatte, nimmt es lässt noch mal den letzten fest angestellten Lektor drübergehen, schreibt „John Grisham“ darüber – denn es sind ja alleRechte weggefallen – und rührt die Marketingtrommel. Das Buch wird millionenfach verkauft. Die etablierte Presse (wie sie in 10 Jahren auch aussehen mag) berichtet darüber, es gibt Kino- und TV-Spots und Großplakate. Die Menschen stehen Schlange an den Buchläden und der E-Book-Server bricht durch die massenhaften Downloads zusammen. Das Buch schießt auf die obersten Plätze der Verkaufszahlen. Und ein paar kleinere Blogs erwähnen, dass man doch bitte bei Hans Müller, dem Originalautor kaufen soll, statt die Ausgabe von ‚John Grisham‘. Dadurch steigen Hans Müllers Verkaufszahlen auf mehrere Tausend im Jahr, aber die Verlagsheuschrecke hat Gewinne in Millionenhöhe.

Aber ich will nicht alle bei Mela (auch und gerade in den Kommentaren)  schon vorgebrachten Argumente wiederholen. Ich möchte vielmehr anregen, dass man vielleicht feststellt “

Ok, das Positionspapier gibt wieder was die Anwesenden im Chemnitz als ihre Position zu dem damaligen Zeitpunkt definiert haben. Seitdem ist eine Menge Zeit vergangen und wir sind nicht – wie andere Parteien – eine Horde von Betonköpfen. Wir haben gelernt, sind weiser geworden und regeln nun nach.

Wir belassen das Recht der Monetarisierung lebenslang – ausschliesslich – bei dem Autoren.

Nach dem Tode eines Autoren gilt folgende Regel:

  • Erben können bis zu 20 Jahre nach der Erstveröffentlichung des Werkes, das Recht der Monetarisierung ausüben. (Anm.: Etwaige Versorgungslücken der Erben sind separat zu decken)

10 Jahre nach Erstveröffentlichung wird das Werk – ausschliesslich – für kostenfreie Weitergabe frei gestellt.

Obiges soll keinen Stein der Weisen darstellen. Es ist nur der Versuch, aus den mir zugänglichen Argumenten und Befindlichkeiten einen Mittelweg zu kreieren, der allen Parteien ein wenig entgegen kommt.

Und bevor mich jemand fragt: Ich habe keine Einkünfte aus künstlerischen oder kreativen Tätigkeiten die irgendwie mit dem Urheberrecht zusammen hängen.

Militante verüben Anschläge

Anschläge, welch garstig Wort. Was ist ein Anschlag? Gern wird dieser Begriff auch als Synonym für die Begrifflichkeit Attentat genutzt. Andere wiederum befestigen ein Plakat – schlagen es an.

Was sind Militante? Generell wird die Personengruppe als militant bezeichnet, die sich gewaltbereit „zusammen rottet“ um Misständen zu begegnen.

So, nachdem die Begrifflichkeiten geklärt sind, schaun wir uns mal diese Meldung in der FTD an:

Militante bedrohen Verteidigungspolitiker

Unbekannte verübten Anschläge mit Farbbeuteln auf die Häuser mehrerer Mitglieder des Verteidigungsausschusses sowie des Wehrbeauftragten des Bundestags.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Farbeutel an Hauswänden sind bedrohliche Anschläge militanter Täter. Ob S-Bahn Sprayer auch als militante Anschläge begehen? Farbe gegen Sachen – das Delikt ist zumindest ähnlich. Früher nannte man sowas mal Sachbeschädigung – einhergehend mit grobem Unfug.

Ich finde es widerlich, wie die Medien den Krieg der Worte führen. Krieg gegen eine Gruppe unzufriedener Menschen in diesem Lande, die relativ friedliche Mittel nutzen um auf sich aufmerksam zu machen. Wann werden die Mai-Demonstrationen der IG Metal als Fahnenmarsch paramilitärischer Einheiten bezeichnet? Obschon die Gewerkschaften ja eher die stumpfe Klinge der fettleibigen Funktionäre ist 🙁