Die „Fiber to the home“-Verarsche der Telekom

Die Glasfaser-Anschlüsse von Call&Surf-Kunden werden ab 300 (Fiber 100) beziehungsweise 400 GByte (Fiber 200) Transfervolumen im Rechnungsmonat bis zu dessen Ablauf auf 384 kBit/s im Up- und Downstream gedrosselt, also auf deutlich weniger als ein Prozent der eigentlich gebuchten Bandbreite, noch knapp ausreichend für VoIP-Telefonie.

entnehme ich dem Heise-Ticker und bin doch deutlich irritiert. Es wird ein Medium in mein Haus verlegt, mittels dessen ich Geschwindigkeiten von 200MBit (down) und 100 MBit(up) zur Verfügung habe, aber nachdem ich 300GB übertragen habe, wird die Leitung massivst gedrosselt? Das heißt, nach weniger als 7 Stunden Übertragung – mit vertraglich festgelegter Übertragungsgeschwindigkeit – wird meine Datenverbindung gedrosselt? Abgesehen davon, dass man typischerweise diese Geschwindigkeiten im normalen Betrieb nicht erreichen wird (muss doch die gesamte Übertragungstrecke und auch der Server mir diese Geschwindigkeit zur Verfügung stellen) ist diese Einschränkung schon eine Frechheit.

Warum macht die Telekom dieses? Mein erster Verdacht: Die internen Kapazitäten des Telekom-Netzes sind pauschal überbucht (zu klein dimensioniert) und ein Ausbau des internen Netzes ist schlicht zu teuer. Also bietet man dem Kunden einen Zugang zur Autobahn an, bucht auch eine monatliche Nutzungsgebühr ab, schickt ihn aber nach 7 Stunden mit seinem Porsche in die Tempo-30 Zone.

Kundenverarsche.

Internetdienste kosten Geld. Oder: Löschtage bei #Twitpic

Einen Service im Internet anzubieten kostet Geld. War so, ist so und wird so bleiben. Wer ein Blog oder eine Webseite betreibt muss typischerweise die Dienste eines Internetdienstleister (Webhoster, Rechenzentrum, o.Ä.) in Anspruch nehmen. Anschaffung, Betrieb und Pflege der Server, sowie das zur Verfügung stellen von Bandbreite kostet Geld. Und wer – z.B. mittels dynamischen DNS – seinen Server Zuhause betreibt, blendet die Kosten für den Uplink, Serveranschaffung und Stromkosten schlicht aus. Vorhanden sind die Kosten aber immer.

Bis zu einem gewissen Kostenfaktor (abhängig von den finanziellen Möglichkeiten) finanziert man sein Projekt als „Hobby“. Wer die Kosten z.B. eines virtuellen Servers gegen die Kosten anderer Hobbys stellt, kommt da immer noch gut weg. Erfolgreiche – und damit wachsende – Projekte können einem (egal ob Privatperson oder Firma) irgendwann über den Kopf wachsen. Dann wird es Zeit sich eine Möglichkeit zu überlegen wie man es anstellt, dass sich das Projekt selbst finanziert (vielleicht findet man auch einen Sponsor) und man eventuell (was ich als legitim betrachte) sogar Geld mit seinem Hobby verdient.

Sicher tut man bei dieser Finanzierung gut daran, den eigentlichen Sinn seines Dienstes nicht zu „verraten“ oder seine Klientel zu vergrätzen. So würde ich mich schwer tun (was ganz sicher nicht passieren wird, nur als Gedankenspiel) die Kosten meines Blogs von einer Firma oder gar einer Partei finanzieren zu lassen. Ich würde meine mentale Freiheit verkaufen. Auch glaube ich, dass Werbebanner euch – meine „Klientel“ – abschrecken würden.

Für die Ultima Ratio in Sachen Kunden verprellen hat sich der Internetdienst Twitpic entschieden:

Wer Fotos über Twitpic auf Twitter verbreitet, stimmt dem Verkauf seiner Bilder zu: Im Kleingedruckten räumt sich das Unternehmen umfassende Nutzungsrechte ein. Nun soll eine Agentur Promi-Fotos exklusiv vermarkten.

Die Erlaubnis, die Bilder seiner Nutzer zu verkaufen, hat Twitpic sich in die „Terms of Service“, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, geschrieben. Denausführlichen Text hat Twitpic nach eigenen Angaben zuletzt vor sechs Tagen, am 4. Mai 2011 aktualisiert. In der Version der Geschäftsbedingungen vom 12. Februar 2010 fehlt der Abschnitt, der Twitpic die Vermarktung erlaubt.

Quelle Spiegel. Ihr könnt natürlich machen was ihr wollt und ich habe vollstes Verständnis dafür, dass TwitPic Inc. auch Kosten decken muss. Aber ich tue mich schwer bei dem Gedanken, dass meine Bilder – im für TwitPic Inc. günstigsten Fall – jemanden Anderes eventuell zu vernünftigen Erträgen verhilft und ich leer ausgehe.

Ein Konzept, dass den Nutzer an eventuell erzielten Erträgen beteiligt, damit hätte ich kein Problem, aber sich mein Copyright zu nehmen um dann – unter Ausschluss des „Künstlers“  zu wirtschaften, ist mir deutlich zuwider. Insbesondere, wenn diese Legitimation still und heimlich nachgereicht wird, ohne mich darüber zu informieren.

Achja, stumpf die Bilder löschen wird auch nicht zwingend erfolgreich sein:

You understand and agree, however, that Twitpic may retain, but not display, distribute, or perform, server copies of your media that have been removed or deleted.

Quelle: Twitpic-Terms of Service.

Es gibt genügend andere Dienstleister für den Upload von Bildern, man benötigt Twitpic nicht. Sollen sie ersticken.

T-Mobile bietet KEINEN freien Internetzugang

Endlich wird es einmal rechtsstaatlich formuliert:

Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) hat es T-Mobile untersagt, aktuelle Mobilfunktarife etwa fürs iPhone mit den Prädikaten „Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ anzupreisen. Ein entsprechendes Urteil (Az.: 5 U 185/08) von dieser Woche liegt heise online vor. Der 5. Zivilsenat des hanseatischen Gerichts bestätigte damit im Berufungsverfahren den Antrag des Internettelefonie-Anbieters Sipgate. Die Düsseldorfer Firma störte sich vor allem daran, dass Dienste wie Voice-over-IP (VoIP) oder Instant Messaging nicht Gegenstand einschlägiger Verträge der zur Deutschen Telekom gehörenden Mobilfunkgesellschaft sind. Sie führte weiter ins Feld, dass die Bandbreite des Online-Zugangs von T-Mobile ab einem bestimmten Datenvolumen beschränkt werde.

berichtet Heise. Man kann gegen das OLG Hamburg ja sagen was man möchte, aber dieses Urteil begrüsse ich deutlich. Allein schon aus dem Prinzip der Ehrlichkeit von Kaufleuten.