Alternativmodell der Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer ist ein Quell nahezu endloser Diskussionen. Sicherlich ist es problematisch, wenn Erben Teile eines geerbten Unternehmens veräußern müssen um die anfallende Steuerschuld zu begleichen. Aus eben diesem Grunde ist die Steuergesetzgebung sehr freundlich zu Firmenerben.

Gerade beim Frühstück fiel mir ein alternatives Modell ein, welches die Möglichkeit schaffen könnte, sowohl Erben als auch die Gemeinschaft gleichermaßen zu bevorzugen: Die Möglichkeit Erbschaftssteuer als Sachanteil des Erbes abzuführen.

Beispiel: Eine Firma hat einen Wert von 2 Millionen Euro. Als Erbschaftssteuer wird die normale „Zugewinnsteuer“ (welche auf jeglichen Zugewinn – egal ob aus körperlicher Arbeit, Finanzgewinn oder Erbschaft – erhoben wird) fällig, welche beispielsweise 30% betragen könnte. Als Erbschafts-(Zugewinn)steuer wären also 600.000€ fällig. Sollten als zur Verfügung stehende Barmittel nur ein Betrag von 100.000 € vorhanden sein, würde ein Gesellschaftsanteil von 500.000€ an den Staat fallen. Dieser Anteil würde 20 Jahre (basierend auf dem typischen Altersunterschied von Eltern und Kindern) an den Staat gebunden sein. In diesem Zeitraum von 20 Jahren steht den Erben ein Vorkaufsrecht zu, welches ihnen ermöglicht von den erwirtschafteten Gewinnen (von denen ein Anteil auch dem Mitinhaber „Staat“ zusteht!) ihre Anteile zurück zu erwerben.

In den betreffenden 20 Jahren sollte auch der Erbe einer Firma, eines Häuschens oder einer Eigentumswohnung in der Lage sein seine Zugewinnsteuer zu zahlen. Schließlich haben die Vererber es auch geschafft in ihrem „Leben“ diesen Wert durch Einkommen zu erwerben.

Sicherlich wird es in der ersten Zeit der Umsetzung dieser Reform zu einem grossen Hauen und Stechen kommen, da die vererbten Werte über mehr als eine Generation angehäuft wurden und die derzeitigen Besitzer nur durch „spezielle“ Erbschaftsmodalitäten in der Lage sind derartige Besitztümer zu verwalten.

Ich habe nichts gegen Erben oder erben. Gern nehme ich eine Erbschaft an. NUR: Ich benötige sie nicht, will sie gar nicht benötigen. Genau so, wie sich meine Kinder bitte nicht auf ein Erbe verlassen sollten. Genau so wie ich mein eigenes Leben lebe, meinen eigenen kleinen Wohlstand erarbeitete, möchte ich meinen Kinder die Möglichkeit geben es mir gleich zu tun. Sie sollen in die Lage versetzt werden ihren eigenen Wohlstand zu erschaffen und nicht von meinem Schweiß schnorren 🙂 Wenn bei meinem Ableben etwas übrig bleibt – schön. Aber dann können es meine Nachkommen doch mit der Allgemeinheit teilen – oder?

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