Religiöse Eiferer greifen Grundgesetz an

In der FAZ schreibt Regina Mönch einen Artikel unter der Überschrift „Wie viel religiösen Eifer verträgt eine Schule?“ und ich bin ganz aufgeregt und frage mich: Was ist da bloss passiert? Aber Frau Mönch klärt schnell auf worum es geht:

Ist das rituelle Mittagsgebet eine unerlässliche Pflicht für muslimische Schüler, und muss die Schule ihnen ausreichend Platz dafür einräumen? Ein Berliner Gerichtsurteil verneint dies und wendet sich gegen die Islamisierung des Schulalltags.

Es geht also um ein Mittagsgebet. Wer ein Mittagsgebet spricht ist ein „religiöser Eiferer“? Was ist mit Menschen die ein Tischgebet sprechen? Was ist mit toten Kindern von Göttern, die in Schulklassen erst ans Kreuz und dann an die Wand genagelt werden?

Wer ist hier der Eiferer? Ist es das Schulkind? Sind es die Eltern des Kindes oder ist es gar die Journalistin, die Menschen die versuchen die Religionsfreiheit zu leben, als „religiöse Eiferer“ versucht zu denunzieren?

Ich bin ein Freund der Freiheit – Freiheit in jedem Sinne, solange andere nicht durch die Freiheiten beeinträchtigt werden. Die Schule – als Behörde – muss sich religiös neutral verhalten. Schüler dürfen ihre Religion ausüben, solange sie Andere nicht in ihrer Freiheit (auch der Freiheit zu lernen) behindern.

OK, ich kann keine Kirche gründen in der es Vorschrift ist alle 2 Stunden in einem Pool ein religiös reinigendes Bad zu nehmen und dann von Schulen und Arbeitgebern verlangen diesen Pool zur Verfügung zu stellen. Auch eine Religion die verlangt alle 2 Stunden eine Cannabis-haltige Zigarette zu rauchen hätte sowohl Charme als auch keine Chance. Wenn sich unterschiedliche Befindlichkeitsträger versuchen vernünftig zu einigen, kommt man typischerweise am besten miteinander aus.

2 Gedanken zu „Religiöse Eiferer greifen Grundgesetz an

  1. Ich glaube du hast den wichtigsten Punkt übersehen. Es geht nicht darum ob und wann jemand betet, es geht darum daß er dafür Sonderrechte verlangt (Gebetsräume, Pausen…) bzw. auf der anderen Seite daß er sein Gebet offen zu Schau stellen will. Darüber hat man sich mit Recht in Berlin aufgeregt, da es ein Einfallstor für jeglichen religiösen Bockmist ist und eben da die Schule neutral sein muß, muß sie einem Muslim seinen Wunsch ebenso verwehren wie einem Punk den Wunsch nach einem Mittagsbierraum.

    Und was deine Forderung nach ziviler Klärung untereinander angeht, so hat eben der Muslim den Weg der öffentlichen Aufmerksamkeit und Gerichtsbarkeit gewählt… wenn ich nicht irre war das dieser Fall:

    http://www.ksta.de/html/artikel/1274793096688.shtml

    Ich gebe zu, daß der FAZ Artikel mit seinen wertenden Satzanhängen nicht unbedingt neutral geschrieben ist aber der Fall hat nun wahrlich zwei Seiten.

  2. @Karim:

    Die Grenzen der Möglichkeiten wollte ich mit meinem „Pool & Cannabis“-Beispiel aufzeigen. Natürlich gibt es Grenzen. Diese sind für mich aber für die Schule (Institution) deutlich enger zu stecken als für die Schüler.

    Aber ich kann Menschen verstehen, die fordern dass die Schule gänzlich frei von Religion zu halten sei. Ich lebe mit einer Forderin dieses Weges zusammen 🙂

    jm2c 🙂

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